Unterstützung in der Familienplanung
In Deutschland leidet etwa jedes zehnte Paar unter Störungen ihrer Fortpflanzungsfähigkeit. Die BKK W&F unterstützt ihre Versicherten auf vielfältige Art und Weise.

In Deutschland leidet etwa jedes zehnte Paar unter Störungen ihrer Fortpflanzungsfähigkeit. Die BKK W&F unterstützt ihre Versicherten auf vielfältige Art und Weise.
Neben der Insermination (externe Spermienübertragung) gibt es derzeit zwei weitere bedeutende Verfahren der künstliche Befruchtung.
Die Gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich mit maximal 50 Prozent an den Kosten einer künstlichen Befruchtung. Der Arzt rechnet diese Kosten direkt mit den Krankenkassen ab, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Bei der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN versicherte Ehepaare haben zusätzlich einmalig zu den in § 27a SGB V definierten Kosten eines Behandlungsplans Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro für die im Behandlungsplan genehmigten Kosten. Ist nur einer der Ehepartner bei der BKK versichert, reduziert sich der über § 27a SGB V hinausgehende Erstattungsbetrag auf maximal 500,00 Euro. Zur Erstattung sind der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN die spezifizierten Rechnungen des zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen oder nach § 13 Absatz 4 SGB V berechtigten Arztes vorzulegen. Rechnungen, die Bestandteil des Behandlungsplans sind, erkennen Sie anhand des zu leistenden gesetzlichen Eigenanteils in Höhe von 50%.
Die Erstattungsunterlagen müssen dabei bis spätestens 31.3. des Folgejahres bei der BKK W&F eingehen.
Tipp: Neben der Möglichkeit, den eigenen Anteil als so genannte außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen, übernimmt der Bund bis zu 25 Prozent des Eigenanteils, wenn sich auch das jeweilige Bundesland mit bis zu 25 Prozent beteiligt.
Eine keimzellenschädigende Therapie kann zum Verlust der Fruchtbarkeit führen, beispielsweise eine Chemotherapie gegen Krebs. Um sich später dennoch einen Kinderwunsch erfüllen zu können, kann man Spermien und Eizellen vor Beginn der Behandlung einfrieren lassen.
Diese Kryokonservierung genannte Methode ist bei “potenziell keimzellenschädigenden” Therapien seit mittlerweile Teil des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherung. Anspruch haben Frauen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr sowie Männer bis zum vollendeten 50. Lebensjahr.
Der Eintritt einer Schwangerschaft lässt sich nicht programmieren. Mit Hilfe des Programms PlanBaby treffen Sie die richtigen Schritte zu einer gewissenhaften Planung Ihrer Schwangerschaft und vermindern von vorne herein Probleme oder gar Risiken.
Das Programm informiert über beeinflussbare Faktoren und unterstützt darin, Prävention und Vorsorgemaßnahmen gezielt zu nutzen. PlanBaby umfasst einen von Experten verständlich geschriebenen Ratgeber sowie eine Gesundheits- und Ernährungsanalyse für sie und ihn. PlanBaby ist für Kunden der BKK W&F kostenfrei.
Versicherten von Betriebskrankenkassen wie der BKK W&F stehen über den Exklusivvertrag „BKK Kinderwunsch“ mit dem Berufsverband für Reproduktionsmedizin Bayern viele zusätzliche Leistungen zur Verfügung, denen sich auch Kinderwunschzentren aus dem gesamten Bundesgebiet anschließen können. Er regelt neben zusätzlichen Zuschüssen wie
weitere Besonderheiten über die gesetzlichen Regelleistungen hinaus. Dazu gehören
Sie haben Interesse an der Teilnahme an BKK Kinderwunsch? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Allgemeine Informationen gibt es unter https://bkk-familyplus.de/wirtschaft-finanzen/lebensphasen/kinderwunsch

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