Grundsätzlich umfassen Krankenhausleistungen auch die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Kindes. Unabhängig davon beschleunigt sich der Heilungsprozess erkrankter Kinder, wenn eine vertraute Begleitperson während einer Krankenhausbehandlung an ihrer Seite ist.
Die BKK W&F erstattet entsprechend der Empfehlung der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) zusätzlich bei folgenden Personengruppen die Kosten der Mitaufnahme einer Begleitperson bis zur Höhe des jeweiligen gültigen Pflegesatzes:
Dies gilt auch bei älteren Kindern, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Hinweis: Diese Mehrleistung umfasst ausschließlich die Erstattung der Unterbringungskosten, Lohnausfälle sind davon nicht betroffen.