Wenn die Pflege zu Hause nicht möglich ist, ist das Pflegeheim eine Alternative.
Voraussetzungen
- Ein Pflegegrad von 1 bis 5 liegt vor.
- Die Pflege zu Hause ist nicht (mehr) möglich.
- Die Pflege erfolgt in einem zugelassenen Pflegeheim.
Höhe
Wir beteiligen uns an den Kosten der Heimunterbringung. Je nach Pflegegrad ergibt sich monatlich folgender Höchstanspruch auf Leistungen für die pflegebedingten Kosten.
Entdecken Sie hier alle weiteren Leistungen passend zu Ihrem Pflegegrad.
| Pflegegrad | Betrag für stationäre Pflegeleistungen |
|---|---|
| 1 | 131 € |
| 2 | 805 € |
| 3 | 1.319 € |
| 4 | 1.855 € |
| 5 | 2.096 € |
Zusätzlich übernehmen wir einen Zuschlag zu Ihrem pflegebedingten Eigenanteil einschließlich der Ausbildungsumlage, welcher sich mit der Dauer der vollstationären Pflege erhöht.
| Dauer der vollstationären Pflege | Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil |
|---|---|
| bis 12 Monate | 15 % |
| mehr als 12 Monate | 30 % |
| mehr als 24 Monate | 50 % |
| mehr als 36 Monate | 75 % |
Dieser Eigenanteil ist unabhängig von Ihrem Pflegegrad. Das bedeutet: Auch wenn sich Ihr Pflegegrad erhöht, bleiben Ihre Kosten konstant.
Wichtig zu wissen: Nur dieser pflegebedingte Eigenanteil wird bezuschusst. Die Kosten für Ihre Unterkunft und Verpflegung, sowie die Investitionskosten tragen Sie selbst.
Antragsstellung
Voraussetzung ist, dass Sie einen Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen und uns mitteilen, dass Sie die Pflege im Pflegeheim in Anspruch nehmen oder Ihre bisherige Leistung auf Pflege im Pflegeheim umstellen möchten.
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim. Zudem steht Ihnen der BKK Pflegefinder zur Verfügung. Dort können Sie gezielt Informationen zu Pflegeheimen abrufen und die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen.
Vollstationäre Pflege in Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung
Einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung gibt es für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 auch in Einrichtungen, bei denen die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung von Menschen mit Behinderung im Vordergrund stehen. Wir übernehmen 15 Prozent des mit dem Sozialhilfeträger vereinbarten Heimentgeltes, jedoch maximal 278 Euro pro Monat.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht außerdem Anspruch auf Pflegegeld, zum Beispiel während des Aufenthalts zu Hause, an Wochenenden oder während der Ferien.



