Pflege im Pflegeheim

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Wenn die Pflege zu Hause nicht möglich ist, ist das Pflegeheim eine Alternative.

Voraussetzungen

  • Ein  Pflegegrad  von 1 bis 5 liegt vor.
  • Die Pflege zu Hause ist nicht (mehr) möglich.
  • Die Pflege erfolgt in einem zugelassenen Pflegeheim.

Höhe

Wir beteiligen uns an den Kosten der Heimunterbringung. Je nach Pflegegrad ergibt sich monatlich folgender Höchstanspruch auf Leistungen für die pflegebedingten Kosten. 

Entdecken Sie hier alle weiteren Leistungen passend zu Ihrem Pflegegrad.

PflegegradBetrag für stationäre Pflegeleistungen
1131 â‚¬
2805 €
31.319 â‚¬
41.855 â‚¬
52.096 â‚¬

Zusätzlich übernehmen wir einen Zuschlag zu Ihrem pflegebedingten Eigenanteil einschließlich der Ausbildungsumlage, welcher sich mit der Dauer der vollstationären Pflege erhöht.

Dauer der vollstationären PflegeZuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil
bis 12 Monate15 %
mehr als 12 Monate30 %
mehr als 24 Monate50 %
mehr als 36 Monate75 %

Dieser Eigenanteil ist unabhängig von Ihrem Pflegegrad. Das bedeutet: Auch wenn sich Ihr Pflegegrad erhöht, bleiben Ihre Kosten konstant. 

Wichtig zu wissen: Nur dieser pflegebedingte Eigenanteil wird bezuschusst. Die Kosten für Ihre Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten tragen Sie selbst.

Antragsstellung

Voraussetzung ist, dass Sie einen Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen und uns mitteilen, dass Sie die Pflege im Pflegeheim in Anspruch nehmen oder Ihre bisherige Leistung auf Pflege im Pflegeheim umstellen möchten.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim. Zudem steht Ihnen der BKK Pflegefinder zur Verfügung. Dort können Sie gezielt Informationen zu Pflegeheimen abrufen und die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen.

Vollstationäre Pflege in Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung

Einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung gibt es für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 auch in Einrichtungen, bei denen die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung von Menschen mit Behinderung im Vordergrund stehen. Wir übernehmen 15 Prozent des mit dem Sozialhilfeträger vereinbarten Heimentgeltes, jedoch maximal 278 Euro pro Monat.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht außerdem Anspruch auf Pflegegeld, zum Beispiel während des Aufenthalts zu Hause, an Wochenenden oder während der Ferien. 

Hinweis: Bei allen Leistungsbeschreibungen auf dieser Webseite handelt es sich um möglichst leicht verständliche Informationstexte. Die rechtsverbindlichen Formulierungen finden Sie im Sozialgesetzbuch sowie in der jeweils aktuellsten Fassung der Satzung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN.
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