Wenn Sie sowohl von einer Privatperson als auch von einem Pflegedienst betreut werden, können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Eine Kombinationspflege ist besonders geeignet, wenn die Hauptpflege von einer nahestehenden Person (z. B. Angehörigen) organisiert wird, bestimmte Teilbereiche – etwa die Morgenhygiene – jedoch von einem Pflegedienst übernommen werden sollen. Nutzt der Pflegedienst sein Leistungsbudget nicht vollständig und erbringt die Privatperson ergänzende Pflege, zahlen wir zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld.
Voraussetzungen
- Ein Pflegegrad von 2 bis 5 liegt vor.
- Die Betreuung und Pflege wird zu Hause durchgeführt.
- Die Pflege übernimmt eine Privatperson, zum Beispiel eine angehörige oder bekannte Person.
- Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst übernimmt ebenfalls einen Teil der Pflege.
Geeignete Pflegedienste
Mit dem BKK Pflegefinder können Sie gezielt nach zugelassenen Pflegediensten suchen, Informationen abrufen und die verschiedenen Angebote direkt miteinander vergleichen.
Höhe
Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Entdecken Sie hier alle weiteren Leistungen passend zu Ihrem Pflegegrad.
Beispiel zur Berechnung des anteiligen Pflegegeldes: Wenn 40 % der Pflegesachleistung bei Pflegegrad 2 genutzt worden sind (= 318,40 € vom Gesamtanspruch von 796 €), kann das Pflegegeld noch in Höhe von 60 % (= 208,20 € vom Gesamtanspruch von 347 €) ausgezahlt werden.
| Pflegegrad | Pflegegeld (2026) | Pflegesachleistung (2026) |
| 2 | 347 € | 796 € |
| 3 | 599 € | 1.497 € |
| 4 | 800 € | 1.859 € |
| 5 | 990 € | 2.299 € |
Antragstellung
- Voraussetzung für die Kombinationspflege ist, dass Sie einen Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen.
Jetzt herunterladen - Bitte teilen Sie uns zudem mit, dass Sie Kombinationspflege in Anspruch nehmen oder Ihre bisherige Leistung auf Kombinationspflege umstellen möchten.
Jetzt herunterladen - Sie schließen einen Vertrag mit dem Pflegedienst ab und legen fest, welche Pflegeleistungen Sie monatlich in Anspruch nehmen wollen.
- Der Pflegedienst übermittelt uns monatlich die Abrechnung der erbrachten Leistungen. Wir berechnen das anteilige Pflegegeld und überweisen es auf Ihr Konto.


