Pflege durch eine Privatperson: Pflegegeld

Bei der Pflege zu Hause erhalten Sie finanzielle Unterstützung von uns

Wenn Sie oder ein Angehöriger zu Hause von einer Privatperson – sei es ein Kind, der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin oder eine befreundete Person – betreut werden, können Sie im Rahmen des Pflegegeldes finanzielle Unterstützung von uns erhalten.

Voraussetzungen

  • Es liegt ein Pflegegrad von 2 bis 5 vor.
  • Die Betreuung und Pflege findet im gewohnten Umfeld, also zu Hause, statt.
  • Die Pflege leistet eine Privatperson, und kein Pflegedienst ist in die Pflege mit eingebunden.

Höhe

Die Höhe richtet sich nach Ihrem Pflegegrad. Entdecken Sie hier alle weiteren Leistungen passend zu Ihrem Pflegegrad.

PflegegradPflegegeld (2026)
2347 €
3599 €
4800 €
5990 €

So bekommen Sie Pflegegeld

Voraussetzung ist, dass Sie einen Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen und uns mitteilen, dass Sie Pflegegeld in Anspruch nehmen oder Ihre bisherige Leistung auf Pflegegeld umstellen möchten.

Beratungseinsatz

Bei Pflegebedürftigen, die sich von einer Privatperson pflegen lassen und die Pflegegeld beziehen, ist in regelmäßigen Abständen ein Beratungseinsatz durch einen ambulanten Pflegedienst erforderlich. Bei einem solchen Beratungseinsatz prüft der Pflegedienst, ob die Qualität der Pflege sichergestellt ist. Gleichzeitig können Sie sich zu Pflegethemen beraten lassen. Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse vollständig. Der Pflegedienst rechnet den Beratungseinsatz direkt mit uns ab.

  • Pflegegrad 2 bis 5: ein Beratungseinsatz pro Kalenderhalbjahr
Hinweis: Bei allen Leistungsbeschreibungen auf dieser Webseite handelt es sich um möglichst leicht verständliche Informationstexte. Die rechtsverbindlichen Formulierungen finden Sie im Sozialgesetzbuch sowie in der jeweils aktuellsten Fassung der Satzung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN.
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