Pflege durch einen Pflegedienst: Pflegesachleistung

Wenn Sie zu Hause durch einen Pflegedienst gepflegt werden, unterstützen wir Sie mit Pflegesachleistungen.

Voraussetzungen

  • Pflegegrad 2 bis 5 liegt vor.
  • Die Betreuung und Pflege findet in Ihrem gewohnten Umfeld, also zu Hause statt.
  • Die Pflege leisten professionelle Pflegekräfte einer Sozialstation oder eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes.

Geeignete Pflegedienste

Bei der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst, der von den gesetzlichen Pflegekassen zugelassen ist, unterstützen wir Sie. Zudem steht Ihnen der BKK Pflegefinder zur Verfügung. Dort können Sie gezielt Informationen zu Pflegediensten abrufen und die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen.

Höhe

Die Höhe richtet sich nach Ihrem Pflegegrad. Entdecken Sie hier alle weiteren Leistungen passend zu Ihrem Pflegegrad.

PflegegradPflegesachleistung (2026)
1Entlastungsbudget 131 €
2796 €
31.497 €
41.859 €
52.299 €

Antragstellung

Voraussetzung ist, dass Sie einen Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen und uns mitteilen, dass Sie Pflegesachleistung in Anspruch nehmen oder Ihre bisherige Leistung auf Pflegesachleistung umstellen möchten.

Sie schließen einen Vertrag mit dem Pflegedienst ab und legen fest, welche Pflegeleistungen Sie monatlich in Anspruch nehmen wollen. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit uns ab.

Hinweis: Bei allen Leistungsbeschreibungen auf dieser Webseite handelt es sich um möglichst leicht verständliche Informationstexte. Die rechtsverbindlichen Formulierungen finden Sie im Sozialgesetzbuch sowie in der jeweils aktuellsten Fassung der Satzung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN.
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