Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5

Ambulante Pflege

Falls Sie zu Hause gepflegt werden, kommen diese ambulanten Leistungen für Sie infrage:

LeistungBetrag
Pflegegeld990 € (monatlich)
Pflegesachleistung2.299 € (monatlich)
Kombinationsleistung (Pflegegeld und Pflegesachleistung)Je nachdem, wie hoch die Rechnung Ihres Pflegedienstes ist, verändert sich der Betrag des Pflegegeldes entsprechend.
Beispiel: Der Pflegedienst erhält monatlich 459,80 € an Pflegesachleistung, das sind 20 % vom Gesamtbetrag. Das Pflegegeld von 990 € reduziert sich also um 20 %. Daraus ergeben sich 792 € (verbleibende 80 %) als Pflegegeld, das Ihnen von uns noch ausgezahlt wird. 

Zusätzliche ambulante Leistungen

LeistungBetrag
Entlastungsbetrag131 € (monatlich)
Tages- oder Nachtpflege2.085 € (monatlich)
Wohngruppenzuschlag224 € (monatlich)

Unterstützungsmöglichkeiten bei der Betreuung durch pflegende Angehörige

LeistungBetrag
Verhinderungs- und Kurzzeitpflegeinsgesamt bis zu 3.539 € (pro Jahr)

Sonstige Leistungen

LeistungBetrag
Wohnumfeldverbesserungenbis zu 4.180 € (einmalig)
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel42 € (monatlich)
Hausnotruf27,00 € (monatlich, netto)
Digitale Pflegeanwendungenbis zu 53 € (monatlich)

Stationäre Pflege

Falls Sie in einer vollstationären Einrichtung gepflegt werden, kommt diese stationäre Leistung für Sie infrage:

LeistungBetrag
vollstationäre Pflege2.096 € (monatlich)
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil in der vollstationären Pflegebis 12 Monate: 15 %
mehr als 12 Monate: 30 %
mehr als 24 Monate: 50 %
mehr als 36 Monate: 75 %
vollstationäre Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung15 % des Heimentgelts (bis zu 278 € monatlich)

Hinweis: Bei allen Leistungsbeschreibungen auf dieser Webseite handelt es sich um möglichst leicht verständliche Informationstexte. Die rechtsverbindlichen Formulierungen finden Sie im Sozialgesetzbuch sowie in der jeweils aktuellsten Fassung der Satzung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN.
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