Rehabilitation

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Patient Being Assisted By Physical Therapist
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Bei einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationskur fahren Sie zur Behandlung in eine anerkannte Kur- oder Rehabilitationsklinik. Sie wohnen und essen dort und erhalten alle Therapien und Anwendungen, die für Ihre spezielle Erkrankung oder Gesundheitsstörung notwendig sind.

Obwohl man von “Kur- oder Rehaklinik“ spricht, sind stationäre Kuren kein Krankenhausaufenthalt. Denn damit Sie von einer solchen Kur profitieren können, müssen Sie zum Beispiel in der Lage sein, aktiv an den Vorsorge- oder Rehabilitationsangeboten teilzunehmen. Auch geht es in der stationären Kur grundsätzlich nicht um Diagnostik. Die muss vorher bereits abgeschlossen sein.  

Leistungsumfang

Die Kosten für Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Versicherte zahlen nach Vollendung des 18. Lebensjahres lediglich einen Eigenanteil von 10 Euro je Kalendertag.

Stationäre Kuren dauern in der Regel drei Wochen. Sie  soll eine bereits bestehende Krankheit oder einen anderen gesundheitlichen Schaden heilen oder mildern. Sie kann nötig sein, wenn Sie durch die Krankheit körperlich, geistig oder seelisch stark beeinträchtigt sind und dadurch voraussichtlich dauerhaft im Alltag eingeschränkt werden oder es bereits sind. Zur Vorsorge eingesetzt, soll die stationäre Kur Ihre schon geschwächte Gesundheit verbessern und dadurch eine in absehbarer Zeit drohende Krankheit verhindern. Sie soll Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe geben und Sie in die Lage versetzen, eigenverantwortlich Ihre Gesundheit zu stärken.

Voraussetzungen

Stationäre Kuren sind grundsätzlich nur dann möglich, wenn ambulante Behandlungen und Kuren nicht ausreichen oder aus sozialmedizinischer Sicht nicht sinnvoll sind.  

Sind Sie beschäftigt und die Kur soll Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten?

In diesem Fall liegt die Zuständigkeit bei der jeweiligen Rentenversicherung. Auch diese Anträge erhalten Sie bei Ihrer BKK W&F.

Häufig gestellte Fragen

Bei einer Reha gibt es verschiedene Kostenträger. Bei Berufstätigen ist i. d. R. die Deutsche Rentenversicherung der Kostenträger und bei Altersrentner die gesetzliche Krankenkasse. Gerne beraten wir Sie, wer in Ihrem Fall der Kostenträger der Leistung ist

Zunächst müssen Sie Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin halten. Wird hier eine Rehabedürftigkeit festgestellt,  erhalten Sie die Verordnung von Medizinischer Rehabilitation auf dem Muster 61. Diese besteht aus den Teilen A-E. Beim Teil A prüfen wir, wer der Kostenträger der Leistung ist. Im Teil B-E werden alle medizinischen und alltagsrelevanten Einschränkungen aufgenommen, damit wir Ihren Leistungsanspruch prüfen können.

Bei einer medizinischen Rehabilitation muss eine gesetzliche Zuzahlung von 10,00 € am Tag für maximal 42 Tage geleistet werden. Bei einer Anschlussrehabilitation werden ebenfalls 10,00 € am Tag erhoben, die Grenze liegt aber bei 280,00 € und vorangegangene Krankenhausbehandlungen im laufenden Kalenderjahr werden hier angerechnet

Die BKK WF hat mit vielen Rehabilitationskliniken Verträge geschlossen. Gerne können Sie sich bei uns informieren, ob Ihre Wunschklinik eine Vertragsklinik von uns ist.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

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