Die BKK W&F zahlt für private Pflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Private Pflegepersonen sind Personen, die einen pflegebedürftigen Menschen nicht erwerbsmäßig in seiner häuslichen Umgebung pflegen.
Voraussetzungen für die Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung
- Sie pflegen regelmäßig eine oder mehrere Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 an mindestens zwei Tagen pro Woche und mehr als zehn Stunden wöchentlich.
- Sie üben Ihre Pflegetätigkeit auf Dauer (mehr als zwei Monate) und nicht erwerbsmäßig aus.
- Sie sind neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbstständig tätig.
- Sie erhalten noch keine Vollrente wegen Alters und haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.
Voraussetzungen für die Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung
- Sie pflegen regelmäßig eine oder mehrere Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 an mindestens zwei Tagen pro Woche und mehr als zehn Stunden wöchentlich.
- Sie üben Ihre Pflegetätigkeit auf Dauer (mehr als zwei Monate) aus.
- Sie sind nicht beschäftigt oder selbstständig tätig.
- Sie erhalten kein Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit.
- Sie waren bis unmittelbar vor Beginn der Pflegetätigkeit versicherungspflichtig beschäftigt oder haben Arbeitslosengeld bezogen.
Ablauf
- Die pflegebedürftige Person stellt bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung.
- Im Rahmen einer persönlichen Begutachtung des Pflegebedürftigen in seinem häuslichen Umfeld stellt der Medizinische Dienst den zeitlichen Umfang der häuslichen Pflege fest und erfasst die privaten Pflegepersonen.
- Sobald uns das Gutachten des Medizinischen Dienstes vorliegt, werden wir Ihnen als private Pflegeperson einen Fragebogen zur Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht zuschicken.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, sind Sie automatisch versicherungsberechtigt.
Höhe
Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Pflegegrad und der Art der bezogenen Leistung (Pflegegeld, Kombinationsleistung, Sachleistung) der pflegebedürftigen Person.



