Pflege - Vorversicherungszeiten

Frau begutachtet ältere Dame im Bett

Pflegebedürftige erhalten Leistungen der Pflegeversicherung – unabhängig von der Dauer des Feststellungsverfahrens – ab dem Tag des Eingangs des Antrags bei der BKK, frühestens vom Beginn der Pflegebedürftigkeit an. Lag Pflegebedürftigkeit schon im Monat vor dem Leistungsantrag vor, leistet die BKK-Pflegekasse bereits ab Beginn des Antragsmonats.

Wird bei einer Wiederholungsbegutachtung festgestellt, dass die Voraussetzungen für einen höheren Pflegegrad bereits von einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt an vorlagen, erhalten BKK-Versicherte die höheren Leistungen rückwirkend. Hat sich der Gesundheitszustand verbessert und ist die zutreffende Pflegestufe deshalb niedriger, passt die BKK Pflegekasse ihre Leistungen zukunftsbezogen an. 

Weitere Voraussetzung für den Beginn der Leistungen ist der Nachweis einer 2-jährigen Vorversicherungszeit. Zu erfüllen ist diese innerhalb von 10 Jahren vor dem Leistungsantrag. Sie muss nicht an einem Stück verlaufen. Berücksichtigt werden sämtliche Mitgliedszeiten und Zeiten einer Familienversicherung bei einer gesetzlichen Pflegekasse. Zeiten einer privaten Pflegeversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls angerechnet werden.