Bei Teilnahme an diesem Tarif erhalten Sie eine Geldprämie, wenn Sie und Ihre volljährigen mitversicherten Angehörigen ein Kalenderjahr lang keine Leistungen zu Lasten der BKK W&F in Anspruch nehmen.


Bei Teilnahme an diesem Tarif erhalten Sie eine Geldprämie, wenn Sie und Ihre volljährigen mitversicherten Angehörigen ein Kalenderjahr lang keine Leistungen zu Lasten der BKK W&F in Anspruch nehmen.

Die Auszahlungsbeträge der Prämien richten sich nach dem Zeitraum der Teilnahme:
* Maximal 1/12 eines Jahresbeitrags, es gilt § 53 Absatz 2 SGB V.
Je früher Krankheiten erkannt und behandelt werden, desto größer sind die Heilungschancen. Die folgenden Vorsorgeleistungen haben daher keinen Einfluss auf die Auszahlung der Prämie:
Wichtig: Die Teilnahme am Bonusprogramm oder auch eine Erstattung innerhalb des “Vorsorgebudgets Zähne” zählen nicht zu den gesetzlich definierten Ausnahmen und verwirken daher eine Prämienzahlung.
Folgende Voraussetzungen gelten für den Wahltarif Prämienzahlung:
Die Teilnahme am Wahltarif beginnt mit Zustellung eines gesonderten Teilnahmebescheids.

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