Zahnärztliche Vorsorge

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Regelmäßige Zahnpflege und Mundhygiene trägt zum Erhalt gesunder Zähne bei, unterstützend dazu sollten Sie zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen und medizinische Versorgung der Zähne in Anspruch nehmen. Dies ist wirkt sich auch positiv auf anfallende Kosten aus, falls später einmal doch Zahnersatz notwendig werden sollte.

Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung?

Für Kinder werden drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen angeboten, welche Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen vorbeugen. Die erste Untersuchung findet im dritten Lebensjahr statt, die weiteren im Abstand von zwölf Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Während der Kindergarten- und Schulzeit sind zudem Angebote der Gruppenprophylaxe vorgesehen.

Vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr sollte einmal im Kalenderhalbjahr eine zahnärztliche Untersuchung (einschl. Fissurenversiegelung der hinteren Backenzähne vom 6. Lebensjahr an) in Anspruch genommen werden. Der Zahnarzt bescheinigt die Untersuchungen ab dem 12. Lebensjahr gerne in einem besonderen Bonusheft.

Ab dem 18. Lebensjahr steht zusätzlich während der zahnärztlichen Untersuchung eine jährliche Zahnsteinentfernung zur Verfügung.

Welche Kosten übernimmt die BKK W&F?

Bei der BKK W&F haben Sie die freie Wahl unter allen Vertragszahnärzten, um diese kostenfreien Untersuchungen in Anspruch zu nehmen. Legen Sie einfach Ihre Versichertenkarte bei der Anmeldung vor. 

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