Auszubildende

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Wie viel zahle ich für die Krankenversicherung?

Wer bei einer Krankenkasse versichert ist, zahlt jeden Monat einen bestimmten Prozentsatz vom Bruttolohn zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei der BKK W&F beträgt er 16,59 Prozent. Er setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 1,99 Prozent (ab 2024). Beide teilen Sie sich mit Ihrem Ausbildungsbetrieb, sodass jeder 8,295 Prozent zahlt.

Sind weitere Versicherungen Pflicht?

Neben der Krankenversicherung ist auch die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt derzeit 3,4 Prozent.

Haben Sie mehr als 1 Kind unter 25, reduziert sich der Beitrag um 0,25 Prozent je Kind (maximal 5).

Sind Sie 23 Jahre oder älter und haben keine Kinder, zahlen Sie für die Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozent, also insgesamt 4,0 Prozent. 

Ab wann muss ich mich versichern?

In Deutschland gilt für alle Arbeitnehmer und damit auch für Auszubildende bei Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen eine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Dazu gehören die gesetzliche Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung.

Für Auszubildende beginnt die Pflicht mit dem ersten Tag der Ausbildung. Spätestens 14 Tage nach Ausbildungsbeginn muss dem Arbeitgeber eine Mitgliedsbestätigung der Krankenkasse vorlegen. Wir keine Krankenkasse aktiv gewählt, entscheidet der Arbeitgeber über die Krankenkassenzugehörigkeit.

Kann ich mich kostenfrei versichern?

Bei einer schulischen Ausbildung ohne Gehalt können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in der beitragsfreien Familienversicherung bleiben. Für Azubis, die weniger als 325 Euro brutto im Monat verdienen, übernimmt der Ausbildungsbetrieb die gesamten Kosten für die Sozialversicherung, somit auch zur Kranken- und Pflegeversicherung.

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