Häufige Fragen von Interessenten

BKK W&F Transparenz

Wer kann Mitglied werden? Und warum haben Sie die BKK W&F vielleicht bisher noch gar nicht gekannt?

Häufig gestellte Fragen

Die BKK W&F ist eine in vielen Bundesländern frei wählbare gesetzliche Krankenkasse.

Lediglich Personen, die zum Zeitpunkt des Beitrittswunsches in Schleswig-Holstein, Thüringen, Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern wohnen UND arbeiten, können aus rechtlichen Gründen kein Mitglied der BKK W&F werden.

Denn Betriebskrankenkassen sind auch im Anschluss an eine Öffnung nur dort wählbar, wo das ehemalige Trägerunternehmen eine unselbständige Betriebsstätte unterhält. Dies ist im Hinblick auf die genannten Bundesländer bei der BKK W&F nicht der Fall.

Wichtig: Die nachträgliche Verlegung des Wohn- oder Arbeitsortes in eines dieser Bundesländer hat keine Auswirkungen auf die Mitgliedschaft. Sie bleibt in diesem Fall selbstverständlich weiterhin bestehen und ist mit keinerlei leistungsrechtlichen Nachteilen verbunden.

Ja. Denn nicht jede Krankenkasse schöpft den gesetzlich möglichen Spielraum für zusätzliche Leistungen über individuelle Satzungsregelungen so konsequent und ohne Hintertüren durch begrenzte Globalbudgets aus wie die BKK W&F.

Die BKK W&F ist ideal für alle, die das beste Gesamtpaket aus zusätzlichen Leistungen über alle Lebensphasen hinweg suchen.

In weniger als drei Bundesländern wählbare Krankenkassen unterliegen der Landesaufsicht des Bundeslandes, in dem sie ihren Verwaltungssitz führen. In mehr als drei Bundesländern geöffnete Krankenkassen unterstehen demgegenüber der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes.

Nach dieser Lesart handelt es sich bei der BKK W&F um eine so genannte bundesunmittelbare Krankenkasse, selbst wenn sie in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein aus rechtlichen Gründen nicht gewählt werden kann. Auf die Inanspruchnahme von Leistungen hat dies in den diesen Bundesländern keine Auswirkungen. Durch nachträgliche Umzüge haben wir zudem auch dort mittlerweile eine nennenswerte Anzahl an Versicherten.

Dennoch wird die BKK W&F in vielen Leistungsvergleichen bekannter Medien nicht berücksichtigt, da diese sich häufig nur auf in allen Bundesländern geöffnete Krankenkassen beschränken. Da die BKK W&F zudem fast gänzlich auf kommerzielle Werbung verzichtet, ist die Freundschaftswerbung durch eigene Mitglieder seit vielen Jahren das wichtigste vertriebliche Standbein. Hinzu kommen Interessenten, die sich die Mühe eines bundeslandbezogenen Leistungsvergleiches machen. Hier wird schnell klar, dass die BKK W&F weit mehr als viele große und bekannte Marken leistet. Die BKK W&F hat sich so zu einem echten Geheimtipp entwickelt.

Ja. Die Mehrleistungen der BKK W&F stehen auch Neukunden sofort zur Verfügung.

Auf bei anderen Krankenkassen weit verbreitete Begrenzungen durch gemeinsame Erstattungsobergrenzen für mehrere Leistungsbereiche, maximale Erstattungshöhen je Familie und Abschläge für Neukunden haben wir im Sinne möglichst verständlicher Angebote bewusst verzichtet.

Ja. Bei der BKK W&F können Kinder und Ehepartner selbstverständlich beitragsfrei mitversichert werden. Hierbei handelt es sich übrigens um einen gesetzlichen Anspruch und nicht – wie manch andere Krankenkasse es gerne darstellt – ein besonderes Angebot einzelner Krankenkassen.

Mehr Informationen zu diesem Thema einschließlich Antrag auf Familienversicherung finden Sie hier.

Der allgemeine Beitragssatz für gesetzlich Krankenversicherte beträgt 14,6 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der BKK W&F in Höhe von 2,99 Prozent (ab 1. September 2024).

Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist abgesehen von wenigen Ausnahmen grundsätzlich nicht möglich.

Ausnahmen:

  • Durch Aufnahme einer Beschäftigung tritt Krankenversicherungspflicht ein
  • Das Gehalt sinkt unter die jeweils gültige Versicherungspflichtgrenze
  • Bezug von Arbeitslosengeld I

Wichtig: Tritt eine Pflichtversicherung ein, besteht gegenüber der privaten Versicherung ein Sonderkündigungsrecht zum Beginn der Pflichtversicherung ohne Einhaltung der sonst üblichen Kündigungsfristen. Die Versicherungspflicht ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Betroffene

  • das 55. Lebensjahr vollendet hat und
  • in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und
  • mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig tätig war.

Bei einem Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen gibt es im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung keine Wartezeiten für die Inanspruchnahme von Leistungen.

Viele Krankenkassen deckeln zusätzliche Leistungen durch eine gemeinsame Erstattungsobergrenze. Die darin eingeschlossenen Leistungen selbst haben dabei meist nichts miteinander zu tun, schließen sich teilweise gegenseitig aus oder beziehen nicht für Jedermann erreichbare Vorteile für bestimmte Personengruppen ein.

Geworben wird dabei in der Regel mit einem drei- bis vierstelligen maximalen Betrag. Als Bezeichnung wird dabei häufig der positiv klingende Begriff “Gesundheitskonto” gewählt. Gesteigert wird diese Form der Rationierung mit Gesundheitskonten für ganze Familien.

Im Sinne möglichst verständlicher, fairer und transparenter Angebote verzichtet die BKK W&F auf derartige Konstrukte. Jede Leistung ist daher mit einem einzelnen Wert als Obergrenze ausgestattet so dass auch ein direkter Vergleich mit Gesundheitskonten möglich ist.