Die nächste Ausgabe erscheint am 01.07.2024.

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Das Magazin der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN

Förderung der Selbsthilfe

Selbsthilfe

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Form einer Pauschal- und Projektförderung. Die Selbsthilfe wird von allen gesetzlichen Krankenkassen dabei gleichermaßen mit einem rechtlich definierten Betrag unterstützt, der jährlich angepasst wird. Für das Jahr 2021 liegt dieser bei 1,19 Euro pro Versicherten.

Förderung der Selbsthilfe
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Im Jahr 2020 hat die BKK W&F insgesamt 31.203,64 Euro für die Selbsthilfeförderung aufgewendet. Für das Jahr 2021 stellen wir Fördermittel in Höhe von bis zu 33.000 Euro für die Selbsthilfe zur Verfügung. Hiervon entfällt etwa ein Drittel auf die Projektförderung.

Von uns geförderte Projekte sind zeitlich begrenzt und gehen über routinemäßige Aufgaben einer Gruppe hinaus. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für Vorträge externer Referenten, Selbsthilfetage oder die Neuauflage gruppenspezifischer Informationsmaterialien. Wichtig ist dabei, dass das Projekt in der Zukunft liegt und aus Eigenmitteln mitfinanziert wird. Anträge nehmen wir ganzjährig entgegen.

Ausnahme: In Bayern gibt es ein einheitliches Förderverfahren über örtliche „Runde Tische“.

Wenn Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene oder eine Selbsthilfekontaktstelle einen Projektantrag stellen möchten, können Sie sich an den jeweils zuständigen BKK Landesverband wenden. Selbsthilfeorganisation auf Bundesebene können ihren Projektantrag direkt beim BKK Dachverband einreichen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

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