Die nächste Ausgabe erscheint am 01.07.2024.

revista

Das Magazin der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN

Kurz notiert

e-Rezeptauf der Zielgeraden

Grundpauschale aus dem Gesundheitsfonds 2021

Die Höhe der monatlichen Grundpauschale aus dem Gesundheitsfonds für alle gesetzlichen Krankenkassen beträgt im Jahr 2021 gerundete 294,46 Euro (2020: 274,71 Euro). Das Bundesversicherungsamt ermittelt die Grundpauschale regelmäßig Mitte November für das Folgejahr, indem es die voraussichtlichen ausgleichsfähigen Leistungsausgaben aller gesetzlichen Krankenkassen durch die voraussichtliche Zahl aller Versicherten dividiert. Die gesetzlichen Krankenkassen sind im Anschluss gesetzlich verpflichtet, diesen Wert bekanntzugeben. Er ist eine wesentliche Kennzahl der Finanzierung gesetzlicher Krankenkassen und liegt daher auch dem Haushaltsplan der BKK W&F für das Jahr 2021 zugrunde.

Neues Kassenwahlrecht

Zum 1. Januar 2021 wurde das Kassenwahlrecht in Deutschland deutlich vereinfacht und digitalisiert.

Wer während einer ununterbrochen bestehenden Mitgliedschaft seine Krankenkasse wechseln möchte, kann dies unter Berücksichtigung einer zweimonatigen Kündigungsfrist nun bereits nach 12 Monaten tun. Einzige Ausnahme: Besteht eine weitergehende Bindungsfrist durch den Abschluss eines besonderen Wahltarifs bei der Vorkasse, gilt diese weiterhin. Die Bestätigung über die neu gewählte Krankenkasse erfolgt elektronisch – ohne Beteiligung der Arbeitnehmer. Diese informieren ihren Arbeitgeber nur noch formlos über ihre gewählte Krankenkasse. Erhält der Arbeitgeber bei einem neuen Beschäftigungsverhältnis innerhalb von zwei Wochen keine Information, bei welcher Krankenkasse der Arbeitnehmer versichert ist, gilt wie bisher: Zuständig ist die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer zuletzt versichert war.

Neues Kassenwahlrecht
alvarezi/Stock-ID:638672100
Kein „Babyfernsehen“mehr
YsaL/iStockID:91584560
Kein „Babyfernsehen“mehr
DjelicS/iStockID:1251576068

Kein „Babyfernsehen“mehr

Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht medizinisch begründet sind, wurden ab Januar 2021 verboten.

Grundlage ist eine neue Verordnung im Strahlenschutzgesetz zum Schutz vor einer unnötig hohen Strahlenbelastung. Begründet wird dies damit, dass es sich bei dem Fötus um eine schutzbefohlene Person handele, die der Untersuchung und den damit verbundenen möglichen Nebenwirkungen nicht zustimmen kann und selbst keinen Nutzen aus der Untersuchung zieht.

e-Rezeptauf der Zielgeraden

Ab diesem Zeitpunkt können Ärzte ihren Patienten das Rezept digital bereitstellen. Mit Hilfe eines QR-Codes kann das Rezept dann digital per App oder per Ausdruck in der Apotheke eingelöst werden. Ab 2022 wird die Nutzung des E-Rezepts für apothekenpflichtige Arzneimittel für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend, auf Wunsch kann das E-Rezept jedoch ausgedruckt werden.

e-Rezeptauf der Zielgeraden
Ridofranz/iStockID:1161412866

Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nochmals verschoben
Daisy-Daisy/iStockID:941416000

Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nochmals verschoben

Ab dem 1. Oktober sollen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von behandelnden Ärztinnen und Ärzten nur noch digital an die Krankenkassen übermittelt werden.

Diese Regelung sollte nach ursprünglichen Plänen bereits früher in Kraft treten. Patienten erhalten bis dahin weiterhin eine Papierbescheinigung für sich und den Arbeitgeber. Ab dem 1. Juli 2022 sind die Krankenkassen dann auch zur elektronischen Weiterleitung der AU-Daten an die Arbeitgeber verpflichtet. Dann entfällt für Versicherte die Übersendung des Papierdurchschlags an die Krankenkasse und den Arbeitgeber.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

Keine Ausgabe mehr verpassen? Hier abonnieren.