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Neue Bonusprogramme

Neue Bonusprogramme

Wie bereits mehrfach im Laufe des vergangenen Jahres berichtet, gelten für Bonusprogramme gesetzlicher Krankenkassen seit dem 1. Januar 2021 neue Regeln.

Grundlage ist eine vom Gesetzgeber vorgenommene Unterteilung der Voraussetzungen in zwei Gruppen: Während die Teilnahme an Leistungen zur Früherkennung oder Vermeidung von Krankheiten künftig von jeder Krankenkasse – auch einzeln – zu bonieren ist, bleibt es den Krankenkassen frei, weitergehende Boni für die Teilnahme an verhaltensbezogenen Maßnahmen wie der Teilnahme an Gesundheitskursen oder der aktiven Mitgliedschaft in einem Sportverein/Fitnessstudio vorzusehen. Mit unseren neuen Bonusprogrammen lohnt es sich aber auch weiterhin gleich doppelt, gesund zu leben. Denn wer auf seine Gesundheit achtet, gewinnt deutlich an Lebensqualität und erhält zusätzliche Geldprämien.

Neue Bonusprogramme
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Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr haben die Möglichkeit, an zwei unterschiedlichen Bonusprogrammen teilzunehmen: Im Programm für die Teilnahme an Leistungen zur Früherkennung und Vermeidung von Krankheiten bonieren wir jede erfüllte Voraussetzung einzeln mit einem Geldbetrag in Höhe von 20 Euro. Im Programm zur Belohnung gesundheitsbewusster Verhaltensweisen ist zusätzlich ein pauschaler Geldbetrag in Höhe von 60 Euro bei Nachweis von drei weiteren Voraussetzungen möglich. Mitversicherte Kinder erhalten in ähnlichen Programmen Prämien in Höhe von 10 Euro (einzeln) bzw. 30 Euro (pauschal). Der Neugeborenenbonus bleibt wie bisher bei bis zu 100 Euro für den Nachweis eines vollständigen Impfstatus und die Teilnahme an den Kinderuntersuchungen U1 bis U6. Neu: Wird nur eine der beiden Voraussetzungen nachgewiesen, ist nun auch eine Teilauszahlung von 50 Euro möglich.

Laden Sie die Bonusnachweise hier für Erwachsene und hier für Kinder und Jugendliche herunter.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

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