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Auf dem Weg zur ePA 2.0

ePA

Digitalisierung bietet keiner Branche einen so großen Nutzen wie dem Gesundheitswesen. Die elektronische Patientenakte (ePA) will eine bessere Gesundheitsversorgung durch permanente Verfügbarkeit aller notwendigen Daten sicherstellen und damit beispielsweise unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden. In der seit Jahresbeginn laufenden Stufe 1 war der Funktionsumfang der elektronischen Patientenakte zu Beginn noch sehr begrenzt. Durch den hohen Zeitdruck der sehr kurzen Entwicklungszeit waren die Registrierungsmöglichkeiten ebenso wie der Bedienkomfort noch holprig. Seitdem auch die Arztpraxen im Sommer verpflichtet wurden, ePAs auf Wunsch von Versicherten mit Daten zu befüllen, nehmen die Nutzerzahlen aber stetig zu – auch weil die ein oder andere technische Kinderkrankheit mittlerweile behoben wurde. Mit der ePA 2.0 wird auch der Funktionsumfang zum Jahreswechsel 2021/2022 weiter steigen. Dazu gehören insbesondere wichtige Neuerungen wie ein feingranulares Berechtigungsmanagement, neue Dokumentenkategorien und Rollenprofile für die verschiedenen Leistungserbringer wie Ärzte, Apotheken oder Psychotherapeuten. Eine bedeutende Erweiterung der Funktionalität stellt die Einführung der neuen Dokumentenkategorien dar, die als sogenannte Medizinische Informationsobjekte (MIO) festgelegt werden. Damit werden dann viele Passdokumente wie Impfpass, Mutterpass oder das U-Heft als strukturierte, das heißt digital lesbare und auswertbare Informationen in der ePA hinterlegt.

Mehr Informationen zum Nutzen und der Aktenanlage gibt es unter

https://www.bkk-wf.de/gesundheit-verstehen/elektronische-patientenakte-epa/

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

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