Die nächste Ausgabe erscheint am 01.07.2024.

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Das Magazin der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN

„ Organisierte” Krebsfrüherkennung
Auch schon mal eine Einladung bekommen?

Mammographie

Um die Akzeptanz zu fördern, sind gesetzlichen Krankenkassen mittlerweile in der Pflicht, Versicherte zur Teilnahme an Untersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs einzuladen. Dazu werden normierte Einladungen verschickt, in dem die Möglichkeiten der Früherkennung konkret beschrieben sind.

Die Einladungen enthalten ausführliche Informationen zu den angebotenen Untersuchungen, Datenschutz, Widerspruchsrechten und Programmbeurteilungen. Beide Einladungsverfahren resultieren aus Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Krankenkassen. Das Ziel: Die Bereitschaft mitzumachen, soll gesteigert werden. Denn bislang nutzten nur etwa 20 Prozent der Anspruchsberechtigten das Angebot zur Früherkennung.

Früherkennung von Darmkrebs

Seit April 2019 erhalten Versicherte im Alter von 50, 55, 60 und 65 Jahren automatisch eine Einladung durch ihre Krankenkasse. Zwischen 50 und 55 Jahren können Männer und Frauen jährlich einen Stuhltest durchführen lassen. Ein auffälliges Ergebnis wird dann mit einer Darmspiegelung abgeklärt. Alternativ zum Stuhltest haben Männer schon ab 50 Jahren das Recht auf eine Darmspiegelung.

Tipp: Unsere Versicherten haben bereits ab dem 40. Lebensjahr die Möglichkeit, über die Teilnahme an einem Vertrag der integrierten Versorgung ein Testset für zu Hause bei uns anzufordern. Mehr Infos dazu gibt es unter www.praevention.care/bkk-wf

Ab 55 Jahren können Frauen ebenso wie Männer alle zwei Jahre eine Stuhluntersuchung oder zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren in Anspruch nehmen. Ist der Befund einer ersten Darmspiegelung unauffällig, ist erst nach zehn Jahren eine weitere Spiegelung sinnvoll, Stuhluntersuchungen entfallen in dieser Zeit.

Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

Mit dem organisierten Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs startete Anfang 2020 ein weiteres Einladungsverfahren. Ab einem Alter von 20 Jahren erhalten weibliche Versicherte dazu eine persönliche Einladung. Folge-Erinnerungen sind alle fünf Jahre zu versenden. Zwischen ihrem 20. und 34. Lebensjahr können Versicherte einmal jährlich den sogenannten PAP-Test wahrnehmen. Dabei handelt es sich um einen Abstrich vom Gebärmutterhals, der auf veränderte Zellen hin untersucht wird. Ab dem 35. Lebensjahr
kann zusätzlich alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung aus PAP-Abstrich und HPV-Test genutzt werden.

Hinweise

  • Die Einladungen erfolgen unabhängig davon, ob eine Person bereits an einer Früherkennung teilgenommen hat oder nicht.
  • Angeschriebene Versicherte können künftigen Einladungen aber formlos gegenüber Ihrer Krankenkasse widersprechen.
  • Wer an den Programmen teilnimmt, aber gegen eine Nutzung der Daten zur Programmbewertung Widerspruch einlegen möchte, kann dies bei der Zentralen Widerspruchsstelle (ZWIS)
    tun: widerspruchsstelle.de

Die Inanspruchnahme der Untersuchungen ist zudem nicht an eine vorherige Einladung gekoppelt.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

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