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Warum eine HPV-Impfung für alle Jugendlichen sinnvoll ist: Schützt nicht nur Mädchen

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Eine Infektion mit Humanen Papillomviren (HPV) gehört zu den häufigsten sexuell übertragbaren Krankheiten. Bleibt eine HPV-Infektion bestehen, kann sich im Laufe der Zeit Krebs entwickeln. Eine Impfung bietet sicheren Schutz – nicht nur für Mädchen. Daten des Zentrums für Krebsregisterdaten des Robert Koch-Instituts zeigen, dass in Deutschland jedes Jahr etwa 6.250 Frauen und ca. 1.600 Männer aufgrund von HPV an Krebs erkranken. Hierbei ist auffällig, dass vor allem Frauen an Gebärmutterhalskrebs erkranken.


Eine Infektion verläuft in den meisten Fällen symptomlos und ohne Beschwerden. In 90 Prozent der Fälle ist ein gesundes Immunsystem in der Lage, diese Infektion innerhalb von zwei Jahren selbst zu heilen. Auch krebsfördernde HPV-Hochrisikotypen überstehen die meisten Menschen symptomlos und ohne Behandlung. Zu Zellveränderungen kann es aber kommen, wenn eine Infektion mit Hochrisikotypen dauerhaft fortbesteht, diese können sich dann im Laufe von vielen Jahren zu Krebs entwickeln. Bei einer dauerhaft fortbestehenden HPV-Infektion mit sogenannten Niedrigrisikotypen können sich Feigwarzen bilden.

HPV dringen über Mikroverletzungen der Haut/Schleimhaut ein, hauptsächlich passiert dies über sehr engen Körperkontakt durch Geschlechts- oder Oralverkehr. Auch die Nutzung eines Kondoms kann die Ansteckung nicht vollständig verhindern. Um sich vor einer HPV-Infektion zu schützen, gibt es eine Impfung, die einen Großteil der Gebärmutterhals-Krebserkrankungen und/oder die Entstehung von Feigwarzen verhindern kann. Da die HPV-Impfung gut verträglich ist, wird sie durch die Ständige Impfkommission für Kinder und Jugendliche im Alter von 9 bis 14 Jahren empfohlen. Jugendliche, die bis zum Alter von 15 Jahren noch nicht gegen HPV geimpft worden sind, sollten die Impfung möglichst bald und noch vor dem 18. Geburtstag nachholen.

Klasse Kasse

Die BKK W&F erstattet über die STIKO-Empfehlung hinaus die Kosten des HPV-Impfstoffs für männliche Versicherte zwischen 9 und 14 Jahren oder bei einer Nachholung bis zum 18. Geburtstag. Für weibliche Versicherte werden die Kosten bis 26 Jahre erstattet.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

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