Die nächste Ausgabe erscheint am 01.04.2024.

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Das Magazin der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN

Hinweisgeber schützen
Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Whistleblower Employee

Durch Fehlverhalten im Gesundheitswesen – insbesondere Korruption, Abrechnungsbetrug und Manipulationen von Abrechnungen – werden dem Gesundheitssystem immense Finanzmittel entzogen. Die BKK W&F bietet einen sicheren Meldeweg an, um Hinweisgeber zu schützen.

Meist sind es nur Einzelfälle, die bekannt werden. In welchem Ausmaß durch betrügerisches Verhalten im Gesundheitswesen Schäden entstehen, kann bestenfalls geschätzt werden. Sicher ist aber, dass alle Krankenversicherten mit ihren Beiträgen für die entstehenden finanziellen Folgen bezahlen müssen. Meldungen von sogenannten Whistleblowern sind daher wichtig, um die Öffent­lichkeit vor Fehlverhalten zu schützen. Zwar ist in der gesetzlichen Krankenversicherung der Umgang mit Hinweisgebern seit Jahren etabliert. Die Politik hat hierfür den Begriff des Fehlverhaltens im Gesundheitswesen geprägt und gesetzlich verankert. Zu viele Missstände bleiben jedoch unentdeckt, weil Personen mit Insiderwissen nicht ausreichend geschützt sind.


Neue europäische Rechtslage

Auf EU-Ebene wurde daher eine Whistleblower-Richtlinie beschlossen, die von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen ist. Der deutsche Gesetzgeber hat dies bislang noch nicht getan. „Whistleblowing-Gesetze sind nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine moralische und finanzielle Notwendigkeit. Daher haben wir die europäische Rechtslage bereits jetzt umgesetzt“, sagt Ingeborg Jahn, Beauftragte zur Bekämpfung von Fehlverhalten bei der BKK W&F.

Fehlverhalten kann dabei verschiedene Ausprägungen haben, beispielsweise

• Fälschung von Rezepten und Verordnungen

• Manipulationen bei der Abgabe von Leistungen

• Leistungsbetrug (Krankengeld, Pflegeleistungen)

• Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen

Hinweise geben

Um Kunden, aber auch Mitarbeitern von Unternehmen eine Möglichkeit für Hinweise zu geben, bieten wir unter https://bkk-wf.vispato.com/ einen sicheren Meldeweg mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung an. So ist sichergestellt, dass kein Zusammenhang mit einer Person hergestellt werden kann. Go online: bkk-wf.de/fehlverhalten

„Wir nehmen jeden Hinweis ernst und gehen diesem gründlich nach. Wir wissen aus jahrelanger Erfahrung, dass nicht hinter jeder Unregelmäßigkeit immer eine betrügerische Absicht steht. Daher steht Aufklärung für uns an erster Stelle.”

Ingeborg Jahn
Ingeborg Jahn
Beauftragte zur Bekämpfung von Fehlverhalten
bei der BKK W&F

Hintergrund

Die bei allen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und beim GKV-Spitzen­verband eingerichteten Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen gehen Hinweisen nach, die auf „Unregelmäßigkeiten“ oder eine „rechtswidrige Nutzung von Finanzmitteln“ im Zusammenhang mit den Aufgaben der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung hindeuten, insbesondere Abrechnungsbetrug und Korruption. Wenn die Prüfung ergibt, dass ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit nicht nur geringfügiger Bedeutung für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bestehen könnte, haben die Kranken- und Pflegekassen unverzüglich die Staats­anwaltschaft zu unterrichten.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

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