Die nächste Ausgabe erscheint am 01.04.2024.

revista

Das Magazin der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN

Die letzte Printausgabe der revista

Woman holding traditional book and e-book reader

Aufklärung 4.0

Sozialversicherungsträger sind im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Aufklärung verpflichtet. Dies gilt auch für die BKK W&F.

Unter Aufklärung im Sinne des Sozialgesetzbuchs wird die permanente Weitergabe von Wissen und Kenntnissen über die sozialen Rechte und Pflichten an eine Vielzahl von Personen verstanden. Eine wesentliche Rolle spielte dabei die revista. Zukünftig erscheint sie ausschließlich digital. Ein Blick auf die Hintergründe.

Der oder die ein oder andere hat sie sicher auch dieses Mal schon sehnlichst im Briefkasten erwartet: Die neue Ausgabe unserer revista ist endlich da! Damit ist nun Schluss. Die Printausgabe der revista, dem spanischen Begriff für Zeitung, geht nach 15 Jahren in Rente.

Eine echte Zäsur ist das trotzdem nicht. Denn schon seit einigen Jahren spielt sich die gesundheitliche Aufklärung mehr und mehr im digitalen Raum ab. Zahlreiche Gesundheits-Apps helfen beim Organisieren des Alltags, unzählige Newsletter verstopfen den eigenen E-Mail-Account und ohne Online-Geschäftsstelle wäre auch der Kontakt zur Krankenkasse kaum noch denkbar. Die Zahl der Empfänger unserer Printausgabe hat sich auch deshalb in den vergangenen Jahren deutlich reduziert, während die Zahl der Beschwerden über eine unnötige Verschwendung von Versichertengeldern für eine Zeitung, die früher oder später im Mülleimer, landet ebenso stetig zugenommen haben.

Time to say goodbye Schreibmaschine

Michailpetrov96/depositphotosID:407283934

Spätestens nach einer weiteren Ankündigung unserer Druckerei, die Herstellungskosten aufgrund erneut drastisch gestiegener Papierpreise neu kalkulieren zu müssen, legte für uns nur einen Schluss nahe: Das Ende der Printausgabe ist gekommen. „Das bedeutet aber natürlich nicht, dass wir künftig nur noch papierlos aufklären“, stellt Florian Liese klar. Als Abteilungsleiter Kundenservice hat er die Bedürfnisse der Versicherten immer im Kopf und weiß: „Es wird weiterhin Anlässe geben, zu denen wir papiergebundene Informationen versenden, beispielsweise bei konkreten Vorsorgeangeboten für Kinder sowie für Erwachsene“. Diese Form der individuellen Kommunikation mit Versicherten wird die BKK W&F künftig mehr denn je beschreiten – auch, um die bisherigen Streuverluste von Artikeln in einem Printmagazin für jede Altersgruppe und alle Geschlechter zu reduzieren. „Wir streben künftig zielgenaue Informationen unserer Versicherten an, denn eine persönliche Ansprache bringt auch bei der Vorsorge deutlich mehr als allgemeine Appelle.“

Florian Liese, Abteilungsleiter Kundenservice
Florian Liese, Abteilungsleiter Kundenservice

2023: individuelle Entscheidung über den Weg schriftlicher Kommunikation

Eine weitere generelle Neuerung in der schriftlichen Kommunikation wird den Weg hin zu noch mehr digitalen Möglichkeiten unterstützen: „Wir werden unseren Versicherten ab 2023 die Chance geben, eine generelle Entscheidung für oder gegen Papier zu treffen. Noch im ersten Halbjahr 2023 wird dazu das elektronische Postfach unserer Online-Geschäftsstelle die individuelle Möglichkeit bieten, den generellen Versand von Briefen auf eine elektronische Zustellung zu reduzieren.“ Der ursprüngliche Zustand einer Information – Textnachricht oder Postbrief – spielt dann keine Rolle mehr. Das bedeutet selbstverständlich auch: „Wer weiterhin Informationen per Brief bekommen möchte, kann dies tun und muss auch nichts weiter machen“, ergänzt Liese. Die Entscheidung „pro digital“ muss auch aus rechtlichen Gründen in jedem Fall aktiv durch Versicherte erfolgen.

Hintergrund: Bekanntgabe von Verwaltungsakten

Im Gegensatz zur reinen Aufklärung handelt es sich bei einer Entscheidung über konkrete Leistungen formal um einen Verwaltungsakt. Dieser kann mit Einwilligung des Beteiligten auch elektronische bekannt gegeben werden, indem sie dem Beteiligten zum Abruf über öffentlich zugängliche Netze bereitgestellt werden. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Krankenkasse hat dabei zu gewährleisten, dass der Abruf nur nach Authentifizierung der berechtigten Person möglich ist und der elektronische Verwaltungsakt von ihr gespeichert werden kann. Ein zum Abruf bereitgestellter Verwaltungsakt gilt dabei am dritten Tag nach Absendung der elektronischen Benachrichtigung über die Bereitstellung des Verwaltungsaktes an die abrufberechtigte Person als bekannt gegeben.  

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

Keine Ausgabe mehr verpassen? Hier abonnieren.