Mädchensprechstunde - Antworten auf große Fragen der weiblichen Pubertät
Welche Symptome sind während der Periode normal? Wie entscheide ich mich für ein Verhütungsmittel? Welche Vorsorgeuntersuchungen sollte ich durchführen? Diese und viele andere Fragen beschäftigen Mädchen und junge Frauen in der Pubertät. Eine neue Leistung der BKK W&F setzt hier an.
“Oft recherchieren die Heranwachsenden dann in den sozialen Netzwerken und finden Informationen, die entweder falsch oder verwirrend sein können“, weiß Céline Kühnert aus dem Team Versorgungsmanagement der BKK W&F.
„Wir möchten Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren künftig in der Pubertät mit einer speziellen ärztlichen Mädchensprechstunde optimaler als bislang begleiten.“
Das neue BKK-Angebot „Mädchensprechstunde – M1“ gibt Mädchen ab dem 1. Oktober 2024 die Möglichkeit, persönlichen Fragen rund um die Geschlechtsentwicklung und speziell zu Fragen rund um die Frauengesundheit vertraulich mit einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt zu besprechen. Kühnert weiter: „Auch Studien zeigen, dass bei Mädchen im Teenager-Alter ein großer Bedarf an Informationen rund um das Thema Sexualität und Zyklusgeschehen besteht, weniger jedoch zu anderen Aspekten der frauenspezifischen Gesundheitsprävention bzw. Gesundheitskompetenz“.
Die Sprechstunde im Einzelnen:
- Die Teilnehmende füllt zunächst einen Fragebogen aus
- Auf Basis des Fragebogens folgt ein ausführliches Gespräch mit dem Frauenarzt oder der Frauenärztin.
- Dabei wird auch der Impfpass auf fehlende fällige Auffrischimpfungen geprüft, die auf Wunsch auch sofort verabreicht werden können.
- Zum Abschluss erhält die Teilnehmende noch wichtige Informationen über reguläre Vorsorgeangebote und eine ausführliche Erklärung darüber, wie künftige gynäkologische Untersuchungen ablaufen, um unbegründete Ängste zu nehmen. Ganz wichtig dabei: eine körperliche Untersuchung auf dem gynäkologischen Stuhl gehört nicht zur M1.
Analog zur Jugenduntersuchung „J1“ kann die neue „M1“-Untersuchung bundesweit bei teilnehmenden Gynäkologinnen und Gynäkologen in Anspruch genommen werden. Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt mit einer Unterschrift der Teilnehmerin und eines sorgeberechtigten Elternteils.