Hilfe zur Selbsthilfe
Die BKK W&F unterstützt Selbsthilfegruppen seit vielen Jahren finanziell. Der größte Teil der Fördermittel floss auch 2024 in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung des allgemeinen Geschäftsbetriebs.
Die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe erfolgt zu etwa 70 Prozent über die kassenartenübergreifenden Pauschalförderung. Hier erfolgt die Antragsstellung nicht bei einzelnen Krankenkassen, sondern zentral über die Plattform https://www.selbsthilfefoerderung.com/.
Zweck der Pauschalförderung ist es – sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind –die Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell zu bezuschussen. Finanziert werden originäre selbsthilfebezogene Aufgaben und damit einhergehende regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen sowie satzungsgemäße Aufgaben.
Individuelle Förderung von Projekten durch die BKK W&F
Bis zu 30 Prozent der Mittel, die eine Krankenkasse für ihre Selbsthilfeförderung zur Verfügung zu stellen hat, kann sie für die Förderung zeitlich begrenzter Projekte verwenden. Je nach regionaler Ausrichtung und Zuständigkeit entscheidet eine Krankenkasse eigenständig, welche Förderschwerpunkte sie setzt und auf welcher Ebene sie die Selbsthilfe unterstützt.
Diese Förderung erfolgt dabei in der Regel als Fehlbedarfs- beziehungsweise Anteilsfinanzierung. Geförderte Projekte sind zudem zeitlich begrenzt und gehen über routinemäßige Aufgaben einer Gruppe hinaus. Dazu gehören beispielsweise die Kosten von Vorträgen externer Referenten, Selbsthilfetage oder die Neuauflage gruppenspezifischer Informationsmaterialien.
Im vergangenen Jahr hat die BKK W&F auf diesem Weg beispielsweise Gruppen bei öffentlichkeitswirksamen Aufklärungsmaßnahmen zu den Krankheitsbildern Rheuma, Hypertonie und Sucht unterstützt, um diese so wertvolle Arbeit an der Basis durch ehrenamtlich Tätige aufrechtzuerhalten.
Wichtig ist zudem, dass ein Projekt bei der Antragstellung in der Zukunft liegt und aus Eigenmitteln mitfinanziert wird.
2025 wird die Schallmauer von 100 Millionen Euro durchbrochen
Die gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die gesundheitsbezogene Selbsthilfe finanziell zu fördern. Für das Jahr 2025 umfassen die Fördermittel für die Selbsthilfe insgesamt 101,4 Millionen Euro (Richtwert: 1,36 Euro pro versicherte Person). Mindestens 70 Prozent (70,9 Millionen Euro) davon werden für die Pauschalförderung bereitgestellt, die übrigen 30 Prozent (30,4 Millionen Euro) für Projekte. Die BKK W&F wird dazu rund 44.000 Euro beisteuern (2024: 41.500 Euro).
Antragsfristen
Während die Antragsfrist für Anträge auf Pauschalförderung im Jahr 2025 mit dem 31. Dezember 2024 bereits abgelaufen ist, ist die Projektförderung über einzelne Krankenkassen in der Regel auch noch 2025 möglich. So nimmt die BKK W&F Anträge ganzjährig entgegen und prüft diese auf Förderfähigkeit, sofern noch (Rest-)mittel vorhanden sind. Ausnahme: in Bayern gibt es ein einheitliches Förderverfahren für Projekte über örtliche “Runde Tische”.