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Das Magazin der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN

Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz

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Online zur Leistung 2.0

Es ist (zumindest teilweise) vollbracht: Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hat zum Jahreswechsel 2022/2023 einen ersten Meilenstein erreicht: von ursprünglich 575 geforderten Verwaltungsleistungen wurden von Bundesbehörden und Krankenkassen die allermeisten auch umgesetzt. Nur die – allerdings zahlenmäßig auch am meisten betroffenen – Kommunen hinken hier noch hinterher.

So zumindest lautet das vor Kurzem im Zusammenhang mit einer geplanten Weiterentwicklung zum OZG 2.0 veröffentliche Fazit des federführenden Bundesinnenministeriums in seinem ersten Referentenentwurf. Ziel des OZG war und ist es, das Beantragen von Leistungen bei Behörden, Verwaltungen einfacher zu machen.

Im Soll: Viele Verwaltungsleistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung online beantragen

Viele Verwaltungsleistungen der Kranken- und Pflegekassen können nun auf dem vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat herausgegebenen Bundesportal beantragt werden. Dazu gehören beispielweise die Beantragung einer Mitgliedschaft, das Bestellen einer neuen Versichertenkarte oder die Beantragung von Mutterschaftsgeld. Da auch diese Anfragen der Anforderung einer vorherigen Identitäts- und Authentifizierung unterliegen, erfolgt die Weiterleitung in der Regel in die eigenen Kundenportale der Kassen. Technisch erfolgt dies über einen zweistufigen Prozess der Verlinkung: Versicherte, die einen Themenbereich auf dem Bundesportal aufrufen, können nach einer ersten allgemeinen Information für alle gesetzlich Versicherten ihre individuelle Krankenkasse auswählen und werden dann auf den Antrag der jeweiligen Krankenkasse weitergeleitet.

„Letztlich ist die Anbindung an das Bundesportal zwar eine der zentralen neuen Anforderungen des Gesetzgebers, durch die sehr einfache Lösung einer Verlinkung hat der deutlich interessante Teil aus Sicht der Versicherten aber in den Online-Geschäftsstellen der einzelnen Kassen stattgefunden”, erläutert Thorben Weichgrebe, Unternehmenswickler der BKK W&F. Den Weg über das Bundesportal hält er persönlich für überflüssig:

„Der überwältigende Teil unserer Versicherten wird wissen, dass sie sich in Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt an uns richten können und nicht über das Portal einer anonymen Bundesbehörde gehen müssen.”

Thorben Weichgrebe Marketing Portrait
Thorben Weichgrebe, Unternehmenswicklung

Spätestens seit Jahresbeginn 2022/23 finden Versicherte in den Online-Geschäftsstellen der Kassen nun konkrete Online-Anträge für gut 40 Verwaltungsleistungen, die zuvor nur über hochladbare PDF-Dokumente hilfsweise elektronisch eingereicht werden konnten und auf die nun auch elektronisch geantwortet werden kann. Einschränkung: Da die gesetzliche Anforderung zunächst nur Web-Angebote betrifft, sind die Anträge in der Kassen-App allerdings derzeit noch seltener anzutreffen. „Bei der BKK W&F sind die Anträge zumindest per SingleSignOn in die Webversion verlinkt, so dass auch über die App Anträge ausgefüllt werden können“, ergänzt Weichgrebe. In Anbetracht der teilweise komplexeren Angaben macht das Ausfüllen am Desktop aber dennoch mehr Sinn.


Hintergrund: So soll es weitergehen

Die ursprüngliche Umsetzungsfrist zum 31.12.2022 soll mit dem OZG 2.0 nachträglich gestrichen werden. Zur Begründung wird angeführt, dass die Digitalisierung ein Dauerprojekt sei und eine Frist daher wenig Sinn mache. Dies soll auch den Kommunen mehr Zeit für die Umsetzung geben.

Stattdessen möchte der Gesetzgeber nun einer zentrale Säule traditioneller Antragswege weiter reformiert sein. So soll die Schriftform durch eine elektronische Version ersetzt werden. Dazu beabsichtigt das BMI die Einrichtung eines zentralen Bürgerkontos, über das sich Nutzer für die im Portalverbund verfügbaren elektronischen Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern einheitlich identifizieren und authentisieren können. Für dieses Konto sollten sich Bürgerinnen und Bürger mit der Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises (eID) oder mit vergleichbaren elektronischen Aufenthaltsbescheinigungen identifizieren. Außerdem soll ein elektronisches Siegel als elektronische Signatur einer Institution oder Behörde entwickelt werden.


Meine BKK W&F OGS

Auch die BKK W&F bietet Versicherten nun eine noch höhere Zahl an digitalen Leistungen an, die über die BKK Onlinegeschäftsstelle „Meine BKK W&F OGS“ beantragt werden können. Mehr Informationen finden Sie in der Webversion und in den App-Stores von Google und Apple.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

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