Grundpauschale des Gesundheitsfonds
Die monatliche Grundpauschale für das Jahr 2021 belief sich einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen auf 294,46 Euro, für das Jahr 2022 sind es 304,95 Euro je Versicherten. Die monatliche Grundpauschale ist die Basis für die finanziellen Zuweisungen des Gesundheitsfonds an die Krankenkassen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung teilt diese jeweils Mitte November für das Folgejahr mit. Nach § 36 Abs. 3 RSAV müssen die Krankenkassen ihren Versicherten die Höhe dieser Grundpauschale mitteilen.