Versicherte können seit dem 1. Januar 2022 in ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) beantragen, dass ihre Krankenkasse Daten über in Anspruch genommene Leistungen in die ePA übermittelt und dort speichert.
Versicherte müssen ihre Krankenkasse dazu in der ePA explizit berechtigen. Im Anschluss stehen automatisch die vorliegenden Daten im PDF-Format zur Verfügung. Die Berechtigung kann jederzeit wieder zurückgezogen oder neu vergeben werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, Daten nur für einen bestimmten Zeitraum oder nur für einen ausgewählten Leistungsbereich zu beantragen. Sobald die Daten bereit sind, werden diese in der ePA hinterlegt und können über die Dokumentenliste aufgerufen werden.
Hinweise:
- Die Daten liegen mit einer zeitlichen Verzögerung von bis zu 9 Monaten vor.
- Aus Datenschutzgründen können nur Daten der letzten 6 Jahre abgerufen werden (frühestens ab Versicherungsbeginn).
- Da viele Abrechnungen mit Leistungserbringern aus rechtlichen Gründen nicht einzelfallbezogen erfolgen, wird kein finanzieller Wert der in Anspruch genommenen Leistungen angezeigt.
- Aus technischen Gründen werden keine von der Krankenkasse direkt an den Versicherten erstatteten Leistungen angezeigt.
- Vertreter können nur eine jährliche Auslieferung der Leistungsauskunft beantragen.