Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) bietet neue Möglichkeiten, die medizinische Versorgung zu verbessern und das Gesundheitssystem weiterzuentwickeln. Ziel ist es, Gesundheitsdaten gezielt auszuwerten, um beispielsweise auf gesundheitliche Risiken hinzuweisen oder Impfempfehlungen auszusprechen. Dabei werden Daten streng nach den gesetzlichen Datenschutzvorgaben genutzt.
Mögliche Einsatzbereiche des GDNG:
- Früherkennung seltener Erkrankungen
- Krebsvorsorge und Prävention
- Sicherstellung der Medikation durch Erkennung gefährlicher Wechselwirkungen
- Frühzeitige Identifikation von Pflegebedürftigkeit
- Erkennung schwerwiegender Gesundheitsrisiken wie Schlaganfall
- Hinweise auf notwendige Schutzimpfungen und Schließen von Impflücken
Die rechtliche Grundlage des GDNG bildet § 25b des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Versicherte haben das Recht, der Datennutzung zu widersprechen. Der Widerspruch kann gegen alle oder einzelne Einsatzbereiche gerichtet sein und ist jederzeit möglich, auch nach Ablauf einer vierwöchigen Frist vor der ersten Datennutzung. Eine Rücknahme des Widerspruchs ist ebenso unkompliziert möglich.
Zu welchem Thema werden oder wurden Daten ausgewertet?
- Es wurde bislang keine Auswertung vorgenommen
Sobald Auswertungen geplant sind, wird diese Liste aktualisiert – spätestens 4 Wochen vor Start der Auswertung.
Für die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen oder zurückzunehmen, nutzen Sie bitte die nachfolgenden Formulare.



