Sie möchten wissen, welche Leistungen für Sie abgerechnet wurden? Die Leistungsauskunft zeigt Ihnen die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten. Sie ist Ihre Patientenquittung. Für Sie ist die Auskunft kostenfrei.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Leistungsauskunft ist für Sie kostenfrei.
- Sie reicht bis zu sechs Jahre zurück, frühestens ab Ihrem Versicherungsbeginn.
- Zeitraum und Leistungsbereiche wählen Sie selbst aus.
- Die Abrechnungsdaten liegen uns mit einer Verzögerung von bis zu neun Monaten vor.
Was in Ihrer Leistungsauskunft steht
Sie entscheiden selbst, welche Bereiche wir für Sie zusammenstellen:
- Ärzte
- Arzneimittel- und Hilfsmittelverordnungen
- Heilmittelverordnungen
- Hilfsmittelverordnungen
- Krankenhaus
- Zahnärzte
Zu jeder aufgeführten Leistung sehen Sie die Kosten, die wir dafür übernommen haben.
Leistungsauskunft anfordern
Füllen Sie das Formular aus. Wählen Sie dabei den Zeitraum und die Leistungsbereiche, die Sie interessieren.
Leistungsauskunft digital erhalten
Ihre Daten sind auch in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) hinterlegt. Dort rufen Sie sie selbst ab, wann Sie möchten. Anders als die Auskunft über das Formular enthält diese Ansicht keine Eurobeträge. Wie Sie sie aufrufen, erklären wir Ihnen auf der Seite ePA-Leistungsauskunft.
Ihre Leistungsauskunft können wir Ihnen auch digital in Ihre Online-Geschäftsstelle (OGS) senden.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Die Leistungsauskunft ist die Patientenquittung, die wir Ihnen auf Ihre Anforderung hin ausstellen. Sie fasst Ihre Leistungen über alle gewählten Bereiche zusammen. Daneben kann Ihnen auch Ihre Praxis oder das Krankenhaus eine Quittung über die dortige Behandlung geben.
Bis zu sechs Jahre, frühestens ab Ihrem Versicherungsbeginn. Sie geben im Formular entweder einen genauen Zeitraum an oder wählen die Anzahl der Jahre.
Nichts. Ihre Leistungsauskunft ist kostenfrei. Das ist in unserer Satzung so festgelegt.


