35. Satzungsnachtrag

Mitarbeiter der BKK W&F beim Gespräch

Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat als zuständige Aufsichtsbehörde den 35. Nachtrag zur Satzung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN – beschlossen vom Verwaltungsrat am 4. Dezember 2019 – mit Datum vom 11. Februar 2020 mit der Maßgabe, dass

1. im Änderungsbefehl zu Nummer 4.1. hinter Buchstabe c “Satz 3” durch “Satz 2” ersetzt wird und

2. Artikel II Ziffer 2 durch die Worte “Der 35. Satzungsnachtrag tritt, mit Ausnahme der Regelung zu Nummer 3., am Tag nach seiner Bekanntmachung in Kraft. Nummer 3. tritt rückwirkend zum 11. Mai 2019 in Kraft” ersetzt wird.

gemäß § 195 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches V in Verbindung mit § 90 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches IV genehmigt. 

Die vollständige neue Satzung finden Sie unter DOWNLOADS.

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