Fachkräftemangel: Neues Einwandungsrecht

Bauarbeiter mit Helm

Am 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Damit soll die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten, also aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, erleichtert werden.

Das Titelthema der aktuellen Ausgabe des BKK Service für Arbeitgeber befast sich ausführlich mit diesem Thema. Darüber hinaus liefert die Redaktion unseres Partners MBO Verlag Hintergründe zu Betriebsrenten und dem neuen Freibetrag und widmet sich dem Einsatz von E-Scootern für betriebliche Fahrten.

Diese und weitere aktuelle Informationen aus der Praxis finden Personalverantwortliche wie gewohnt unter https://bkkwf.mbo-emagazin.de.

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