Neuerungen bei Zahnersatz ab 1. Oktober 2020

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Regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt ist auch in Corona-Zeiten wichtig für die Vorbeugung von Mund- und Zahnerkrankungen – und ist im Fall des Falles bares Geld wert.

Höhere Festzuschüsse zum Zahnersatz

Wenn Zahnersatz benötigt wird, erhalten Versicherte einen gesetzlichen Festzuschuss. Dieser beträgt ab dem 1. Oktober mindestens 60 (vorher 50) Prozent der sogenannten Regelversorgung. Sie deckt die Kosten einer Behandlung, die bei dem vorliegenden Befund als Standardtherapie definiert ist. Die Wahl einer höherwertigen Versorgung ist möglich, erhöht aber den Zuschuss nicht. Kann eine regelmäßige Vorsorge über die letzten fünf abgelaufenen Kalenderjahre belegt werden, erhöht sich der Festzuschuss auf 70 Prozent. Werden die letzten 10 Jahre lückenlos nachwiesen, steigt der Zuschuss auf 75 Prozent.

Einmalige Unterbrechung in 10 Jahren kann nun folgenlos bleiben – Corona-Sonderregel für Kinder und Jugendliche

Werden nur 9 der letzten 10 Jahre nachgewiesen, war der Höchstzuschuss bislang nicht erreichbar. Eine neue Ausnahmeregelung bietet den Krankenkassen nun einen Ermessensspielraum: in begründeten Ausnahmefällen ist künftig eine einmalige Unterbrechung folgenlos.

Eine Corona-Sonderregel gilt 2020 zudem für Kinder und Jugendliche: wer aufgrund der Pandemie die Vorsorge im ersten Halbjahr nicht wahrnehmen konnte, verliert nicht automatisch den vollständigen Bonusanspruch.

Ausgefallene Termin nachholen

Ausgefallene Termine von Erwachsenen sollten daher ebenso wie die zweiten Termine von Kindern und Jugendlichen bis Jahresende nachgeholt und dokumentiert werden.  Ab dem Jahr 2022 wird dazu neben dem bekannten Bonusheft auch eine Dokumentation in der neuen elektronischen Patientenakte (ePA) möglich sein. Weitere Informationen zum Thema Zahnersatz stellt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung unter www.informationen-zum-zahnersatz.de zur Verfügung.

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