Bonusprogramm für Kinder und Jugendliche

Bonusprogramm für Kinder

An diesen Programmen teilnehmen können Versicherte von zwei bis 17 Jahren. Prämiert werden dabei bestimmte Maßnahmen

  • zur Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten und
  • als Nachweis gesundheitsbewussten Verhaltens.

In Stufe I werden Maßnahmen zur Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten boniert:

  1. Vollständige Teilnahme an allen im Jahr möglichen Kinderuntersuchungen:
    Erklärung: U7, U7a, U8, U9, U10, U11, J1 und J2.
  2. Nachweis von Schutzimpfungen
    Erklärung: Vollständige Grundimmunisierung, Auffrischung oder Standard-Impfung. Ein bereits bestehender Impfstatus führt nicht zu einem Bonus.
  3. Vollständige Nutzung der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen:
    Erklärung: Einmal je Kalenderhalbjahr möglich.

Durch Stufe II kommen folgende Voraussetzungen als Nachweis gesundheitsbewussten Verhaltens hinzu:

  1. Teilnahme an einem qualifizierten Entwicklungsprogramm im Präventionshandlungsfeld Bewegung:
    z.B. Kinderturnen, Babyschwimmen, Eltern-Kleinkind-Kurse.
  2. Teilnahme an einer Sportveranstaltung im Ausdauerbereich.
  3. Teilnahme an Gesundheitskurs oder Kompaktprogramm.
  4. Aktives Mitglied in einem Sportverein.

Kinder und Jugendliche erhalten für jede nachgewiesene Maßnahme aus den Bonusstufen 1 und 2 einen Betrag von 20 Euro als Prämie.

Möchten Sie die Nachweise postalisch einreichen, nutzen Sie bitte den hier herunterladbaren BKK Bonusnachweis. Dort finden die jeweiligen Leistungserbringer – beispielsweise ärztliche Praxen – entsprechende Felder, mit denen die Maßnahmen dokumentiert werden (Eigenbestätigungen reichen nicht aus). Alternativ steht Ihnen in unserer OGS-App auch ein Bonusprogramm-Modul zur Verfügung, in dass Sie Nachweise auch je Voraussetzung einzeln hochladen können.

Wichtig: Die Bonusunterlagen müssen darüber hinaus bis zum 31. März des Folgejahres bei uns eingehen.