An diesen Programmen teilnehmen können Versicherte von zwei bis 17 Jahren. Prämiert werden dabei bestimmte Maßnahmen
- zur Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten und
- als Nachweis gesundheitsbewussten Verhaltens.
An diesen Programmen teilnehmen können Versicherte von zwei bis 17 Jahren. Prämiert werden dabei bestimmte Maßnahmen
In Stufe I werden Maßnahmen zur Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten boniert:
Durch Stufe II kommen folgende Voraussetzungen als Nachweis gesundheitsbewussten Verhaltens hinzu:
Kinder und Jugendliche erhalten für jede nachgewiesene Maßnahme aus den Bonusstufen 1 und 2 einen Betrag von 20 Euro als Prämie.
Möchten Sie die Nachweise postalisch einreichen, nutzen Sie bitte den hier herunterladbaren BKK Bonusnachweis. Dort finden die jeweiligen Leistungserbringer – beispielsweise ärztliche Praxen – entsprechende Felder, mit denen die Maßnahmen dokumentiert werden (Eigenbestätigungen reichen nicht aus). Alternativ steht Ihnen in unserer OGS-App auch ein Bonusprogramm-Modul zur Verfügung, in dass Sie Nachweise auch je Voraussetzung einzeln hochladen können.
Wichtig: Die Bonusunterlagen müssen darüber hinaus bis zum 31. März des Folgejahres bei uns eingehen.