Beschäftigte

Versicherung für Arbeitnehmer

Wer ist versichert?

Beschäftigte sind in der Regel krankenversicherungspflichtig und müssen sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Wie hoch ist der Beitrag zur Krankenversicherung?

Wer bei einer Krankenkasse versichert ist, zahlt jeden Monat einen bestimmten Prozentsatz vom Bruttolohn zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei der BKK W&F beträgt er 16,59 Prozent (2024). Er setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 1,99 Prozent (2024). Beide teilen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber, sodass jeder derzeit 8,295 Prozent zahlt.

Gibt es Ausnahmen?

Für einige Arbeitnehmer gelten in der Sozialversicherung besondere Regeln. Zum Beispiel für Auszubildende mit einem Lohn/Gehalt von maximal 325 Euro oder Minijobber mit bis zu 520 Euro monatlich. Auch für Beschäftigte mit einem Lohn / Gehalt zwischen 538,01 und 2000 Euro (2024) gibt es eine besondere Regelungen für den sogenannten Übergangsbereich. Dabei steigt die prozentuale Belastung des Arbeitnehmers bis zum vollen Beitragsabzug erst nach und nach an.

Kann ich mich auch bei höherem Einkommen gesetzlich versichern?

Auch Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Arbeitseinkommen mindestens 69.300 Euro 2024) jährlich übersteigt – die sogenannte Versicherungspflichtgrenze  – können sich unmittelbar im Anschluss an das Ausscheiden aus der Versicherungspflicht freiwillig gesetzlich weiterversichern.

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