Wie versichere ich mich als Rentenbeziehender?

Beziehen Sie eine gesetzliche Rente und waren Sie für einen vorgeschriebenen Mindestzeitraum (Vorversicherungszeit) in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, besteht eine Versicherungspflicht in der so genannten Krankenversicherung der Rentner.

Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegeversicherung?

Wer krankenversichert ist, ist auch Mitglied der BKK Pflegeversicherung. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt bundeseinheitlich 3,40 Prozent.

Kinderlose zahlen einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Davon ausgenommen sind  alle, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind.

Wie hoch sind die Beiträge in der freiwilligen Versicherung als Rentenbeziehender?

Bei Rentnern, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen und freiwillig versichert sind, werden bei der Berechnung der Beiträge neben der Rente und den Versorgungsbezügen auch weitere Einkünfte, wie zum Beispiel Mieteinkünfte und Kapitalerträge, berücksichtigt. Für die Beitragsberechnung aus Renten und Versorgungsbezügen gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags der BKK W&F in Höhe von 1,99 Prozent (2024). Andere Einkünfte, wie Miet- und Kapitaleinkünfte, werden mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag belegt. Auch hier gilt die Beitragsbemessungsgrenze. Die Mindestbemessungsgrenze, aus der Beiträge berechnet werden, beträgt 2024 monatlich 1178,33 Euro. Freiwillig versicherte Rentenbezieher tragen den Beitrag allein. Auf Antrag zahlt der Rentenversicherungsträger einen hälftigen Zuschuss zur Krankenversicherung (=8,295 Prozent) aus dem Betrag der gesetzlichen Rente.

Wie hoch sind die Beiträge aus Versorgungsbezügen?

Versicherungspflichtige Rentner zahlen aus Versorgungsbezügen Beiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung von 14,6 Prozent zuzüglich des kassenindividuellen Beitrags der BKK W&F in Höhe von 1,99 Prozent (2024). Der Beitrag ist allein vom Versicherten zu tragen. Die Beitragspflicht beginnt erst mit dem ein Zwanzigstel der Bezugsgröße  monatlich übersteigenden Betrag (2024: 176,75 Euro)

Wie zahle ich die Versicherungsbeiträge?

Der Versichertenanteil zur Krankenversicherung inklusive Zusatzbeitrag wird dabei direkt von der Rente einbehalten. Dabei gilt die so genannte Beitragsbemessungsgrenze: Von Einkünften oberhalb dieses Grenzbetrages werden keine Beiträge erhoben (2024: 5.175,50 Euro monatlich) .

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