Sozialversicherung und Steuern

Versicherung - Beiträge und Steuern

Welche Daten werden übermittelt?

Gemeldet werden neben Entgeltersatzleistungen gezahlte oder erstattete Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Zahlungen aus Wahltarifen und Bonusprogrammen. Nimmt ein mitversicherter Familienangehöriger an einem Bonusprogramm teil, werden die Zahlungen beim Mitglied gemeldet.

Der Gesamtbetrag meiner Bonuszahlung liegt unter 150 Euro. Ist diese steuerfrei?

Die ersten 150 Euro einer grundsätzlich steuerrelevanten Prämie sind auf Basis einer Vereinfachungsregel des Bundesministeriums für Finanzen bis zum Jahr 2023 steuerfrei.  Liegt Ihr Gesamtbonus unter 150 Euro melden wir diesen daher nicht an die Finanzbehörden.  Regelungen für das Jahr 2024 stehen noch nicht fest.

Warum kann man der Ãœbermittlung nicht mehr widersprechen?

Für die Steuerjahre 2010 bis 2018 musste in die Datenübermittlung schriftlich eingewilligt werden, alternativ bestand ein Widerspruchsrecht. Nicht erteilte Zustimmungen und erhobene Widersprüche gelten aufgrund einer gesetzlichen Änderung ab dem Steuerjahr 2019 nicht mehr, nun sind alle Beitragsdaten an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Wer übermittelt Daten an die Finanzbehörden?

Für Arbeitnehmer übermittelt der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Dies geschieht automatisch mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung. Das gilt auch für freiwillig versicherte Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge an die Krankenkasse abführt. Für Bezieher einer gesetzlichen Rente übernimmt der Rentenversicherungsträger die Meldung.

Zahlen Sie Ihre Beiträge direkt an uns , übermitteln wir die Daten. Dies gilt auch für Zahlungen aus Wahltarifen oder Bonusprogrammen.

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