Fรผr die Steuerjahre 2010 bis 2018 musste in die Datenรผbermittlung schriftlich eingewilligt werden, alternativ bestand ein Widerspruchsrecht. Nicht erteilte Zustimmungen und erhobene Widersprรผche gelten aufgrund einer gesetzlichen รnderung ab dem Steuerjahr 2019 nicht mehr, nun sind alle Beitragsdaten an die Finanzverwaltung zu รผbermitteln.
Sozialversicherung und Steuern
Hรคufig gestellte Fragen
Gemeldet werdenย neben Entgeltersatzleistungen gezahlte oder erstattete Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrรคgeย sowieย Zahlungen aus Wahltarifen und Bonusprogrammen. Nimmtย ein mitversicherter Familienangehรถrigerย an einem Bonusprogramm teil, werden die Zahlungen beim Mitglied gemeldet.
Die ersten 150 Euro einer grundsรคtzlich steuerrelevanten Prรคmie sind auf Basis einer Vereinfachungsregel des Bundesministeriums fรผr Finanzen bis zum Jahr 2023 steuerfrei.ย Liegt Ihr Gesamtbonus unter 150 Euro melden wir diesen daher nicht an die Finanzbehรถrden.ย Regelungen fรผr das Jahr 2024 stehen noch nicht fest.
Fรผrย Arbeitnehmerย รผbermittelt derย Arbeitgeber die Beitrรคge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Dies geschieht automatisch mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung. Das gilt auch fรผr freiwillig versicherte Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber die Beitrรคge an die Krankenkasse abfรผhrt. Fรผr Bezieher einerย gesetzlichen Rente รผbernimmt derย Rentenversicherungstrรคger die Meldung.
Zahlen Sie Ihre Beitrรคge direkt an uns , รผbermitteln wir die Daten. Dies gilt auch fรผr Zahlungen aus Wahltarifen oder Bonusprogrammen.