Für Arbeitnehmer übermittelt der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Dies geschieht automatisch mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung. Das gilt auch für freiwillig versicherte Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge an die Krankenkasse abführt. Für Bezieher einer gesetzlichen Rente übernimmt der Rentenversicherungsträger die Meldung.
Zahlen Sie Ihre Beiträge direkt an uns , übermitteln wir die Daten. Dies gilt auch für Zahlungen aus Wahltarifen oder Bonusprogrammen.