Arbeitgeber müssen die Übernachtungs- und Verpflegungskosten für eine notwendige externe Schulung von Betriebsratsmitgliedern auch dann übernehmen, wenn die Teilnahme an einem inhaltsgleichen Online-Seminar desselben Anbieters möglich gewesen wäre. So lautet ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG).
In dem verhandelten Fall ging es um die Kostenübernahme einer Fluggesellschaft für eine betriebsverfassungsrechtliche Grundlagenschulung von zwei Mitgliedern der Personalvertretung. Bei der mehrtägigen Schulung handelte es sich um ein auswärtiges Präsenz-Seminar. Der Arbeitgeber übernahm die anfallenden Seminarkosten, verweigerte aber die Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Er begründete dies u. a. damit, dass die Mitglieder der Personalvertretung aus Kostengründen an einem zeit- und inhaltsgleichen Online-Seminar desselben Schulungsanbieters hätten teilnehmen können und legte Klage ein.
Wie auch die Vorinstanzen entschieden die Erfurter Richter zugunsten der Personalvertreter und verpflichteten das Unternehmen zur Kostenübernahme. Demnach hätten Betriebsräte bzw. Personalvertretungen bei der Beurteilung, zu welchen Schulungen sie ihre Mitglieder schicken, einen gewissen Spielraum. Dieser umfasse grundsätzlich auch das Schulungsformat. Dem stehe nicht von vornherein entgegen, dass bei einem Präsenz-Seminar im Hinblick auf die Übernachtung und Verpflegung der Schulungsteilnehmer regelmäßig höhere Kosten anfallen als bei einem Online-Seminar.
BAG, Urteil vom 7. 2. 2024, 7 ABR 8/23