Fehlverhalten im Gesundheitswesen

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In den letzten Jahren hat die Diskussion über Korruption und Missbrauch im Gesundheitswesen zugenommen. Abrechnungen für nie erbrachte Leistungen, Herzklappen- und Zahnersatzskandal, Schwarzhandel mit Versichertenkarten – meist sind es nur Einzelfälle, die bekannt werden. In welchem Ausmaß durch betrügerisches Verhalten im Gesundheitswesen Schäden entstehen, ist allerdings nicht bekannt und kann bestenfalls geschätzt werden. Sicher ist aber, dass alle Krankenversicherten mit ihren Beiträgen für die entstehenden finanziellen Folgen bezahlen müssen.

Die BKK W&F verfügt über eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Aufgabe dieser Stelle ist es, diejenigen zu identifizieren, die die Strukturen im Gesundheitswesen zu ihrem persönlichen Vorteil missbrauchen. Damit hierbei nicht pauschal bestimmte Berufsgruppen unter Verdacht gestellt werden, geht die Korruptionsbekämpfungsstelle nur Hinweisen auf konkrete Sachverhalte nach. Auch Sie können hier helfen und uns Hinweise über unser Hinweisgebersystem melden.

So funktioniert das Hinweisgebersystem:

Hinweise geben kann und sollte jeder, dem etwas Verdächtiges im Umgang mit Abrechnungen mit den gesetzlichen Krankenkassen auffällt – ganz gleich, ob Sie Versicherter oder Mitarbeiter eines Leistungserbringers sind. Das System ist rund um die Uhr erreichbar. Wir garantieren die höchsten Sicherheitsstandards. Auf Wunsch bleiben Sie als Hinweisgeber in allen Phasen Ihrer Mitteilung und des Dialogs anonym, denn durch Einrichtung eines Postkastens besteht die Möglichkeit, mit uns zu kommunizieren, ohne dass Sie Ihren Namen oder Ihre Kontaktdaten preisgeben müssen. Weder der Anbieter des Hinweisgebersystems, die Vispato GmbH, noch Dritte können die Meldungen lesen, die Sie über unser Hinweisgebersystem an uns senden.

Eine Meldung abgeben – aber richtig!

Damit Ihre Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist.

Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:

Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Bitte achten Sie als Hinweisgeber darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können.

Nach wie vor können Sie uns Ihren Hinweis aber auch per Post, Fax, Mail oder telefonisch übermitteln.

Beauftragte zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen nach § 197a SGB V / 47a SGB XI: 

Ingeborg Jahn

Postadresse: BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN, Bahnhofstraße 19, 34212 Melsungen

Telefon: + 49 561 51009 711

E-Mail: ingeborg.jahn@bkk-wf.de