Die BKK W&F bemüht sich gegenderte Inhalte zu verfassen. An manchen Stellen wurde im Sinne der möglichst einfachen Verständlichkeit bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.
Neben der Kranken- sind auch zur Pflegeversicherung Beiträge zu zahlen. Der Beitragssatz beträgt aktuell 3,05 Prozent. Hinzu kommt ab dem 23. Lebensjahr ein Zuschlag in Höhe von 0,35 Prozent für gesetzlich Versicherte, die keine Kinder haben. Vor dem 1. Januar 1940 Geborene und Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II sind vom Zuschlag ausgenommen, ebenso wie Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern sowie verwaiste Eltern.
Beispiel Höchstbeitrag Pflegeversicherung mit Elterneigenschaft: 4.987,50 Euro x 3,05 Prozent = 152,12 Euro
Beispiel Höchstbeitrag Pflegeversicherung ohne Elterneigenschaft: 4.987,50 Euro x 3,40 Prozent = 169,58 Euro