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Vertriebspartner

Machen Sie die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN zu Ihrem Produktgeber im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bei der Gewinnung neuer Versicherten arbeiten wir seit vielen Jahren erfolgreich mit Versicherungsprofis zusammen. Der persรถnliche Kontakt zu unseren Partnern ist uns dabei sehr wichtig. Wir mรถchten Sie kennen lernen und Ihnen regelmรครŸig mit Rat und Tat zur Seite stehen, um Sie in Ihrer tรคglichen Arbeit bestmรถglich zu unterstรผtzen.

Versicherungspflicht undย Versicherungsfreiheit

Versicherungspflichtig sind Arbeitnehmer mit einem Bruttoarbeitsentgelt unter der Krankenversicherungspflichtgrenze. Versicherungsfrei sind Arbeitnehmer mit Ablauf des Jahres, in dem die Versicherungspflichtgrenze รผberschritten wird oder wenn das Bruttoarbeitsentgelt bereits bei Aufnahme der Beschรคftigung รผber der Versicherungspflichtgrenze liegt. 2022 betrรคgt die Versicherungspflichtgrenze 64.350 Euro.

Gesundheitsprรผfung und Kontrahierungszwang

Eine Gesundheitsprรผfung gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Die BKK W&F nimmt neue Mitglieder unabhรคngig von Gesundheitszustand und finanzieller Leistungsfรคhigkeit auf (Kontrahierungszwang). Es gibt zudem grundsรคtzlich keine Wartezeiten bei der รœbernahme von Leistungen.

Sachleistungsprinzip

Unsere Versicherten nehmen in der Regel Leistungen in Anspruch, ohne dafรผr eine Rechnung zu erhalten. Dazu genรผgt die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen der BKK W&F und dem jeweiligen Leistungserbringer (Arzt, Apotheke, Krankenhaus etc.).

Familienversicherung

Angehรถrige sind bei der BKK W&F beitragsfrei mitversichert. Hierzu zรคhlen Ehepartner, Lebenspartner nach dem LPartG und Kinder mit einem monatlichen Gesamteinkommen unter 470 Euro (2022). Der zum Abschluss einer Familienversicherung erforderliche Antrag liegt den Infomappen zur Weitergabe an Endkunden bei.

Kรผndigungs- und Bindungsfristen
  • Wer wรคhrend einer ununterbrochen bestehenden Mitgliedschaft seine Krankenkasse wechseln mรถchte, kann dies unter Berรผcksichtigung einer zweimonatigen Kรผndigungsfrist nun bereits nach 12 Monaten tun.

  • Einzige Ausnahme: besteht eine weitergehende Bindungsfrist durch den Abschluss eines besonderen Wahltarifs bei der Vorkasse, gilt diese weiterhin.
  • Die Bestรคtigung รผber die neu gewรคhlte Krankenkasse erfolgt elektronisch โ€“ ohne Beteiligung der Arbeitnehmer. Diese informieren ihren Arbeitgeber nur noch formlos รผber ihre gewรคhlte Krankenkasse.
  • Erhรคlt der Arbeitgeber bei einem neuen Beschรคftigungsverhรคltnis innerhalb von zwei Wochen keine Information, bei welcher Krankenkasse der Arbeitnehmer versichert ist, gilt wie bisher: zustรคndig ist die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer zuletzt versichert war.

รœber die Einzelheiten beraten wir Sie gerne individuell.

Hรคufig gestellte Fragen

Grundlage unserer Partnerschaft ist eine Vereinbarung รผber die Zahlung der Aufwandsentschรคdigung, sollte es im Anschluss zu einer Vermittlung kommen. Sie verpflichtet den Vertriebspartner zu nichts und ist von ihm auch jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kรผndbar.

Die BKK W&F honoriert Ihre Tรคtigkeit mit einer pauschalen Aufwandsentschรคdigung. Die Vergรผtung fรผr Ihren Beratungsaufwand betrรคgt 3 Prozent der monatlichen BezugsgrรถรŸe nach ยง 18 Abs. 1 SGB IV (gesetzlich zulรคssige Hรถchstgrenze). Entschรคdigungszahlungen fรผr Familienangehรถrige dรผrfen gesetzliche Krankenkassen aus rechtlichen Grรผnden ebenso wenig zahlen wie Bestandsprovisionen.

Ansprechpartner fรผr neue Vertriebspartner ist Herr Matthias Eisenhuth unter 0561 51009 655. 

Die Aufwandsentschรคdigung zahlen wir nach Eingang der vollstรคndigen Beitrittsunterlagen auf Basis einer monatlichen Abrechnung. Dies gilt auch, wenn der tatsรคchliche Beitrittstermin in der Zukunft liegt. 

Um Stornohaftungszeiten mรผssen Sie sich als Vermittler der BKK W&F keine Gedanken machen. Neue Mitglieder sind in der Regel mindestens 12 Monate an die Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse wie der BKK W&F gebunden. Eine Verrechnung bereits gezahlter Aufwandsentschรคdigungen mit der jeweils nรคchsten Abrechnung erfolgt nur, wenn eine Mitgliedschaft aus sozialversicherungsrechtlichen Grรผnden รผberhaupt nicht zustande kommt.

Fรผr alle Fragen und Anliegen sind wir kostenfrei unter +49 561 51009 600 erreichbar.

Schon vor dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung haben Sie die Mรถglichkeit, Informationsunterlagen zu bestellen. Sprechen Sie uns einfach an. Spรคtestens nach Eingang der Vereinbarung erhalten Sie von uns umfangreiche Materialien, die sie jederzeit nachbestellen kรถnnen.  

Nach Abschluss einer Kooperationsvereinbarung erhalten Sie von uns eine Vermittlernummer, die Sie auf den Antragsunterlagen eintragen. 

Entscheiden Sie sich fรผr eine Zusammenarbeit mit der BKK W&F, erhalten Sie von uns Informationsmaterialien nach Wunsch – ganz gleich ob kurz & knapp fรผr den effizienten Cross-Selling-Einsatz oder fรผr umfangreiche Beratungen. Und das vรถllig unkompliziert und kostenfrei. Einen Eindruck unserer Materialien finden Sie im Download-Bereich.