Machen Sie die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN zu Ihrem Produktgeber im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bei der Gewinnung neuer Versicherten arbeiten wir seit vielen Jahren erfolgreich mit Versicherungsprofis zusammen. Der persönliche Kontakt zu unseren Partnern ist uns dabei sehr wichtig. Wir möchten Sie kennen lernen und Ihnen regelmäßig mit Rat und Tat zur Seite stehen, um Sie in Ihrer täglichen Arbeit bestmöglich zu unterstützen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit
Versicherungspflichtig sind Arbeitnehmer mit einem Bruttoarbeitsentgelt unter der Krankenversicherungspflichtgrenze. Versicherungsfrei sind Arbeitnehmer mit Ablauf des Jahres, in dem die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird oder wenn das Bruttoarbeitsentgelt bereits bei Aufnahme der Beschäftigung über der Versicherungspflichtgrenze liegt. 2022 beträgt die Versicherungspflichtgrenze 64.350 Euro.
Gesundheitsprüfung und Kontrahierungszwang
Eine Gesundheitsprüfung gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Die BKK W&F nimmt neue Mitglieder unabhängig von Gesundheitszustand und finanzieller Leistungsfähigkeit auf (Kontrahierungszwang). Es gibt zudem grundsätzlich keine Wartezeiten bei der Übernahme von Leistungen.
Sachleistungsprinzip
Unsere Versicherten nehmen in der Regel Leistungen in Anspruch, ohne dafür eine Rechnung zu erhalten. Dazu genügt die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen der BKK W&F und dem jeweiligen Leistungserbringer (Arzt, Apotheke, Krankenhaus etc.).
Familienversicherung
Angehörige sind bei der BKK W&F beitragsfrei mitversichert. Hierzu zählen Ehepartner, Lebenspartner nach dem LPartG und Kinder mit einem monatlichen Gesamteinkommen unter 470 Euro (2022). Der zum Abschluss einer Familienversicherung erforderliche Antrag liegt den Infomappen zur Weitergabe an Endkunden bei.
Kündigungs- und Bindungsfristen
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Wer während einer ununterbrochen bestehenden Mitgliedschaft seine Krankenkasse wechseln möchte, kann dies unter Berücksichtigung einer zweimonatigen Kündigungsfrist nun bereits nach 12 Monaten tun.
- Einzige Ausnahme: besteht eine weitergehende Bindungsfrist durch den Abschluss eines besonderen Wahltarifs bei der Vorkasse, gilt diese weiterhin.
- Die Bestätigung über die neu gewählte Krankenkasse erfolgt elektronisch – ohne Beteiligung der Arbeitnehmer. Diese informieren ihren Arbeitgeber nur noch formlos über ihre gewählte Krankenkasse.
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Erhält der Arbeitgeber bei einem neuen Beschäftigungsverhältnis innerhalb von zwei Wochen keine Information, bei welcher Krankenkasse der Arbeitnehmer versichert ist, gilt wie bisher: zuständig ist die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer zuletzt versichert war.
Über die Einzelheiten beraten wir Sie gerne individuell.