Hinweise zum Schutz Ihrer Daten

Mann drückt Button mit Schloss

Alle von der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN (BKK W&F) erhobenen Daten unterliegen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem besonderen Sozialdatenschutz der Sozialgesetzbücher (SGB) sowie im Hinblick auf unseren Webauftritt und mobile Applikationen den Bestimmungen des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG).

Die BKK W&F erhebt und verwendet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen dieser Bestimmungen.  In den nachfolgenden Erklärungen erhalten Sie konkrete Informationen dazu.

Die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN und ihre Pflegekasse erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt Sozialdaten zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags. Hier finden Sie einen Überblick über Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen.

Identität des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die

BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bahnhofstr. 19
34212 Melsungen

Telefon: +49 561 51009 600
E-Mail: info[at]bkk-wf.de

Postanschrift:
BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN
Zentrale
Bahnhofstraße 19
34212 Melsungen

Datenschutzbeauftragter

Haben Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden:

BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN
Datenschutzbeauftragter
Bahnhofstraße 19
34212 Melsungen

Telefon: +49 561 51009 600
E-Mail: datenschutz[at]bkk-wf.de

Wofür und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre Daten?

Die BKK W&F hat als Träger der solidarischen Kranken- und Pflegeversicherung die Aufgabe, die Gesundheit ihrer Versicherten zu erhalten, wieder herzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern sowie den Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. Die Finanzierung der Leistungen und sonstigen Ausgaben erfolgt durch die Erhebung von Beiträgen bei Arbeitgebern und Mitgliedern. Um diese gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben wahrnehmen zu können, verarbeitet die BKK W&F die dafür erforderlichen Daten. Diese Daten werden bei Ihnen aufgrund gesetzlicher Mitwirkungspflichten (siehe u. a. §§ 60 ff des Ersten Sozialgesetzbuches (SGB I) oder einer Einwilligung erhoben. Außerdem erhält die BKK W&F nach dem Sozialgesetzbuch auch Daten von Dritten (z.B. von Ihrem Arbeitgeber oder Leistungserbringern). Eine fehlende Mitwirkung kann für Sie zu Nachteilen bei der Leistungsgewährung (Versagung oder Entzug von Leistungen) führen.

Für die Krankenversicherung ergibt sich die gesetzliche Grundlage zur Datenverarbeitung aus § 284 und § 288 SGB V sowie § 10 AAG, für die Pflegeversicherung aus § 94 und § 99 SGB XI. Zusätzlich werden der BKK W&F auch nach anderen gesetzlichen Vorschriften Aufgaben übertragen, für die personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses erforderlichen Daten
  • Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte
  • Feststellung der Beitragspflicht und der Beiträge, deren Tragung und Zahlung
  • Prüfung der Leistungspflicht und der Erbringung von Leistungen an Versicherte, einschließlich der Voraussetzungen von Leistungsbeschränkungen, Bestimmung des Zuzahlungsstatus und Durchführung der Verfahren bei Kostenerstattung, Beitragsrückzahlung und Ermittlung der Belastungsgrenze
  • Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
  • Übernahme der Behandlungskosten für nicht versicherungspflichtige Personenkreise nach § 264 SGB V gegen Kostenerstattung
  • Beteiligung des Medizinischen Dienstes
  • Abrechnung mit den Leistungserbringern einschließlich der Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnung
  • Überwachung der Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten der Leistungserbringer von Hilfsmitteln
  • Überwachung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung
  • Abrechnung mit anderen Leistungsträgern
  • Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten
  • Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von morbiditätsorientierten Vergütungsverträgen
  • Vorbereitung, Durchführung von Modellvorhaben, Verträgen zu integrierten Versorgungsformen und zur ambulanten Erbringung hochspezialisierter Leistungen einschließlich der Durchführung von Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen
  • Durchführung des Risikostrukturausgleichs sowie zur Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen einschließlich der Gewinnung von Versicherten zur Teilnahme daran
  • Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen
  • Beratung über Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation und Beratung zur Teilhabe sowie Leistungen und Hilfen zur Pflege
  • Koordinierung pflegerischer Hilfen, die Pflegeberatung sowie die Wahrnehmung der Aufgaben in den Pflegestützpunkten
  • Durchführung von Entlass- und Krankengeldfallmanagement
  • Gewinnung von Mitgliedern
  • Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft
  • Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (§ 197a SGB V)
  • Forschungsvorhaben

Darüber hinaus verarbeitet die BKK W&F Daten auf Grundlage von ausdrücklichen Einwilligungserklärungen (Art. 6 Abs. 1a EU-DSGVO).

Welche Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten die nachfolgenden Kategorien von Daten:

    1. Daten zur Person (z.B. Adress- und Kommunikationsdaten, Geburtsdatum, Lichtbild)
    2. Daten zur Mitgliedschaft und deren Anbahnung
    3. Daten zum Versicherungsverhältnis
    4. Beitrags- und Zahlungsdaten
    5. Leistungs-, Versorgungs- und Abrechnungsdaten inklusive Gesundheitsdaten (z.B. Diagnosen, Arbeitsunfähigkeitszeiten)
    6. Daten zur Pflegeperson
    7. Daten zum gesetzlichen Vertreter
    8. Daten zu Wahltarifen und Bonusprogrammen
    9. Daten von Leistungserbringern und sonstigen Vertragspartnern
    10. Daten von Arbeitgebern und deren Steuerberatern
    11. Daten von Interessenten
    12. Daten aus Bewerbungen (nähere Informationen dazu finden Sie in der Erklärung nach Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG))

Wer bekommt Ihre Daten?

Datenübermittlungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften regelmäßig an: Träger der Renten- und Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, Leistungserbringer, Sozialhilfeträger sowie im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute, Arbeitgeber und Zahlstellen. Darüber hinaus dürfen Daten nur in den gesetzlich bestimmten Einzelfällen nach §§ 67d ff. SGB X übermittelt werden (z. B. Polizeibehörden, Kommunal- und Gemeindeverwaltung, Steuerbehörden).

Die BKK W&F kann Ihre gesetzlichen Aufgaben durch einen anderen Leistungsträger, Arbeitsgemeinschaften oder durch andere Dienstleister (insbesondere Auftragsverarbeiter) erbringen lassen.

Die BKK W&F darf die rechtmäßig erhobenen und gespeicherten Daten der Betroffenen für andere Zwecke nutzen und verarbeiten, soweit dafür eine andere Rechtsgrundlage nach dem Sozialgesetzbuch oder ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.

Auftragsverarbeitungen

Die BKK W&F übermittelt unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen personenbezogene Daten oder Sozialdaten an Dienstleister (Auftragsverarbeiter), welche für die BKK W&F nach § 80 SGB X bzw. § 62 BDSG tätig sind.

Damit Sie einen besseren Überblick erhalten, stellen wir ihnen eine entsprechende Liste zur Verfügung, in welcher die Kategorien der Empfänger und der Zweck der Beauftragung benannt werden.

Auftragsverarbeitung Zweck
IT-Dienstleister IT- und Telekommunikationsdienstleistungen wie die BKK Online-Geschäftsstelle
Akten- und Datenträgervernichter Entsorgung von Akten und Datenträgern
Lettershops, Post- und Paketdienste, Druckereien Druckdienstleistungen
Anbieter für digitale Gesundheit Bereitstellung digitaler Gesundheitsangebote für Versicherte der BKK W&F
Kartenproduzent, Trustcenter, Lichtbildservice Elektronische Gesundheitskarte
Abrechnungsdienstleister Prüfung von Rechnungen von Leistungserbringern, z.B. von Ärzten und Hilfsmittellieferanten
Telefonische Dienste Gesundheitstelefon, Anrufannahme in Tagesrand- und Nachtstunden

Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Die Daten werden für die Aufgabenwahrnehmung und für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen (z.B. § 110a SGB IV, § 304 SGB V, § 84 SGB X, § 107 SGB XI) gespeichert und anschließend gelöscht.

Welche Rechte haben Sie?

  • Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art. 15 EU-DSGVO i. V. m. § 83 SGB X)
  • Recht auf Berichtung unrichtiger Daten (Art. 16 EU-DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 EU-DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 EU-DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Widerspruchsrecht (Art. 21 EU-DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO)

Bei Datenverarbeitungen aufgrund einer Einwilligung besteht das Recht, diese mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.

Automatisierte Einzelfallentscheidung

In einigen Prozessen werden Entscheidungen, die ausschließlich auf automatischen Verarbeitungen beruhen, getroffen. Nach § 31a SGB X ist dies zulässig und erfolgt bei uns nur, wenn ihrem Antrag in vollem Umfang entsprochen werden kann. Kann ihrem Antrag nicht in vollem Umfang entsprochen werden, so wird die Bearbeitung durch unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater persönlich übernommen. Den Anforderungen des Art. 22 DSGVO wird dadurch Rechnung getragen.

Beschwerderecht

Sie haben als Betroffener das Recht, sich an die zuständigen Aufsichtsbehörden zu wenden, die für die BKK W&F zuständig sind:

  1. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit
    Graurheindorferstraße 153, 53117 Bonn
    Telefon: +49 228 997799-0
    poststelle[at]bfdi.bund.de
  2. Bundesamt für Soziale Sicherung
    Friedrich-Ebert-Allee 38
    53113 Bonn
    Telefon: +49 228-619-0
    poststelle[at]bas.bund.de

Für weitere Informationen verweisen wir auf die Datenschutzerklärung nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz und die gesondert ausgewiesenen Datenschutzhinweise zur elektronischen Patientenakte.

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen.

Verantwortung

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch die BKK W&F als Webseitenbetreiber. Angaben zu Kontaktdaten, Rechten und weiteren Rechtgrundlagen können Sie der auf dieser Seite ebenfalls enthaltenen  Information zur Datenverarbeitung nach Art. 13 DSGVO entnehmen.

Formen

Daten werden erhoben, wenn Nutzer uns diese mitteilen, beispielsweise über ein Kontaktformular. Weitere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Webseite erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde.

Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Nutzung

Notwendige technische Daten werden erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Über eine vorherige Einwilligung erhobene Daten werden zur Analyse des Nutzerverhaltens verwendet. Daten, die zur Teilnahme an Angeboten des Internetauftritts erhoben und gespeichert werden, unterliegen den Datenschutzregeln des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG). Die BKK W&F erhebt und verwendet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen dieser Bestimmungen.

Diese Webseite wird bei einem externen Dienstleister gehostet. Die personenbezogenen Daten, die auf dieser Website erfasst werden, werden auf den Servern des Hosters gespeichert. Hierbei handelt es sich vorallem um um IP-Adressen, Kontaktanfragen, Meta- und Kommunikationsdaten, Kontaktdaten, Namen, Websitezugriffe und sonstige Daten, die über eine Website generiert werden.

Der Einsatz des Hosters erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren potenziellen und bestehenden Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Der nachfolgend genannte Hoster verarbeitet die Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben einer Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nur insoweit dies zur Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlich ist:

Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte eine SSL- bzw. TLSVerschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Zugriff

Unsere Webseite erfasst bei jedem Aufruf allgemeine Informationen. Diese allgemeinen Informationen werden in den Protokolldateien unseres Webservers gespeichert. Erfasst werden können die verwendeten Browser und Versionen, das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, die Webseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Webseite gelangt, die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Webseite angesteuert werden, das Datum und die Uhrzeit des Zugriffs auf unsere Webseite, eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse) und der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems. Diese Informationen dienen der Gefahrenabwehr von Angriffen auf unsere Systeme und werden wenige Tage gespeichert.

Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN keine Rückschlüsse auf den Betroffenen. Die Informationen werden benötigt, um die Inhalte unserer Webseite korrekt auszuliefern, die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer Systeme und Technik unserer Webseite zu sichern sowie um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Informationen werden analysiert um den Datenschutz und die Datensicherheit zu erhöhen und um den Schutz für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Protokolldateien werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert. Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Kontaktaufnahme über die Webseite

Die Webseite der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN enthält E-Mail-Adressen, Faxnummern und Telefonnummern, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme sowie eine unmittelbare Kommunikation mit unserem Unternehmen ermöglichen. Sofern ein Betroffener per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einem Betroffenen an den Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte. Erfolgt die Übermittlung per Kontaktformular, werden die Daten verschlüsselt an uns übertragen.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen.

Die Webseite verwendet Cookies. Beim Aufruf unserer Website werden die Nutzer daher durch ein Infobanner (Consentlayer) über die Verwendung von Cookies informiert und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Soweit Cookies von Drittunternehmen oder zu Analysezwecken eingesetzt werden, ist eine vorherige Einwilligung im Rahmen der Datenschutzerklärung notwendig.

Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden. Sie enthalten eine eindeutige Kennung, eine sogenannte Cookie-ID. Durch diese Cookie-ID können besuchte Webseiten und Server dem dazu benutzten Internetbrowser zugeordnet werden, in dem dieses Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Webseiten und Servern, den Internetbrowser des Betroffenen von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden.

Durch den Einsatz der Cookies stellen wir die Funktionsfähigkeit unserer Webseite sicher und verbessern das Nutzerlebnis. Die erhobenen Daten werden nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen verwendet.

Folgende Cookies nutzen wir auf unserer Webseite derzeit:

Technisch nicht notwendige Cookies werden nur nach Einwilligung gesetzt. Diese können Sie

Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden.

Ihre Einwilligungshistorie können Sie hier einsehen:

Die BKK Online-Geschäftsstelle (OGS) wird ebenso wie das von der BKK W&F genutzte zentrale Datenverarbeitungsystem von der BITMARCK mit Sitz in Essen gehostet – zu deren langjährigen Gesellschaftern neben vielen anderen Krankenkassen auch die BKK W&F zählt. Basis eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Für eine Nutzung ist sowohl in der Web- als auch in der App-Version eine Registrierung mit Identifikationsprüfung durch ein ebenfalls von der BITMARCK zur Verfügung gestelltes Identity- & Access-Management-System (IAM) erforderlich.

Im Rahmen einer Registrierung werden in Ihrem personalisierten Bereich Informationen zur Person abrufbar gemacht, die teilweise auch von Versicherten selbst geändert werden können:

  • Vorname und Name
  • Krankenversicherungsnummer
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Mobilfunknummer(n)
  • Telefonnummer(n)
  • E-Mail-Adresse(n)
  • Versicherungsbeginn bzw. -ende
  • Ggf.: mitversicherte Familienmitglieder

Aus Sicherheitsgründen erfolgt zudem ine Koppelung mit Ihrem Endgerät (Geräteregistrierung). Bei der Geräteregistrierung werden von der BKK W&F folgende Daten erhoben und gespeichert:

  • Benutzer-ID
  • Modell des gebundenen Endgerätes
  • Seriennummer des gebundenen Endgerätes
  • OS Typ
  • OS Version
  • Letzter Einlogvorgang
  • Installierte Version

Mit Abschluss der Registrierung willigen Nutzer ein, dass die BKK W&F die von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten darf. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch eine entsprechende Erklärung uns gegenüber widerrufen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass eine Nutzung ohne Einwilligung nicht mehr möglich ist.

Weitere Daten werden während der Nutzung der verschiedenen Online-Dienste (zum Beispiel das Hochladen einer Arbeits­unfähig­keits­be­scheinig­ung) innerhalb der BKK Internetfiliale erhoben.

Wenn Sie eine dieser Applikationen verwenden, übermitteln Dienste anonymisierte Informationen zum Zweck der Analyse der fehlerfreien Funktionalität und Fehlerbehebung an die BKK W&F. Die so erhobenen Informationen werden ausschließlich auf den Servern in Deutschland gespeichert.

Folgende Daten werden erhoben:

  • Typ und Version des von Ihnen verwendeten Browsers,
  • Session-ID
  • Client-IP (gekürzt)
  • Customer-ID
  • Besuchter Bereich
  • Verwendetes Betriebssystem
  • Verwendetes Mobilgerät
  • Uhrzeit des Zugriffs
  • Inhalt von Formularfeldern

Die Daten werden  erhoben, um eine missbräuchliche Nutzung Ihres Zugangs  zu verhindern und auch die erforderliche Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Bei gescheiterten Anmeldevorgängen wird statt der gekürzten Client-IP die vollständige Client-IP-Adresse gespeichert.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Der Verantwortliche erteilt im gesetzlichen Rahmen jedem Betroffenen jederzeit auf Anfrage Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten des Betroffenen gespeichert sind. Ferner berichtigt oder löscht der Verantwortliche personenbezogene Daten auf Wunsch oder Hinweis des Betroffenen, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Datenschutzbeauftragte und alle Mitarbeiter des Verantwortlichen stehen dem Betroffenen in diesem Zusammenhang als Ansprechpartner zur Verfügung.

Auf der Webseite der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN wird den Benutzern die Möglichkeit eingeräumt, den Newsletter der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN unentgeltlich zu abonnieren. Welche personenbezogenen Daten bei der Bestellung des Newsletters an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der hierzu verwendeten Eingabemaske. Die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN informiert Versicherte und Arbeitgeberkunden in regelmäßigen Abständen im Wege eines Newsletters über Angebote und Neuigkeiten. Der Newsletter kann von der betroffenen Person grundsätzlich nur dann empfangen werden, wenn der Betroffene über eine gültige E-Mail-Adresse verfügt und die betroffene Person sich für den Newsletterversand registriert hat. An die vom Betroffenen erstmalig für den Newsletterversand eingetragene E-Mail-Adresse wird aus rechtlichen Gründen eine Bestätigungsmail versendet. Diese Bestätigungsmail dient der Überprüfung, ob der Inhaber der E-Mail-Adresse als Betroffener den Empfang des Newsletters erlaubt hat.

Bei der Anmeldung zum Newsletter speichern wir ferner die vom Internet-Service-Provider vergebene IP-Adresse des von der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Anmeldung verwendeten Computersystems sowie das Datum und die Uhrzeit der Anmeldung. Die Erhebung dieser Daten ist erforderlich, um einen möglichen Missbrauch der E-Mail-Adresse eines Betroffenen zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können und dient deshalb der rechtlichen Absicherung des Verantwortlichen.

Die im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Versand unseres Newsletters verwendet. Ferner könnten Abonnenten des Newsletters per E-Mail über Änderungen am Newsletterangebot oder bei der Veränderung der technischen Gegebenheiten informiert werden. Die für den Newsletter-Dienst erhobenen personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Das Abonnement unseres Newsletters kann durch den Abonnenten jederzeit gekündigt werden. Die Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten, die uns der Abonnent für den Newsletterversand erteilt hat, kann jederzeit widerrufen werden. Für den Widerruf der Einwilligung und zur Beendigung des Abonnements befindet sich in jedem Newsletter ein Link. Die Mitteilung zur Beendigung des Newsletterversandes kann dem Verantwortlichen auch auf andere Weise übermittelt werden.

Die Newsletter der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN enthalten sogenannte Zählpixel. Ein Zählpixel ist eine Miniaturgrafik, die in solche E-Mails eingebettet wird, welche im HTML-Format versendet werden, um eine Logdatei-Aufzeichnung und eine Logdatei-Analyse zu ermöglichen. Dadurch kann eine statistische Auswertung des Erfolges oder Misserfolges von Online-Marketing-Kampagnen durchgeführt werden. Anhand des eingebetteten Zählpixels kann die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN erkennen, ob und wann eine E-Mail von einer betroffenen Person geöffnet wurde und welche in der E-Mail befindlichen Links von der betroffenen Person aufgerufen wurden. Solche über die in den Newslettern enthaltenen Zählpixel erhobenen personenbezogenen Daten, werden von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gespeichert und ausgewertet, um den Newsletterversand zu optimieren und den Inhalt zukünftiger Newsletter noch besser den Interessen der betroffenen Person anzupassen. Diese personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Für den Versand der Newsletter nutzen wir den Anbieter Sendinblue GmbH, Köpenicker Straße 126, 10179 Berlin, Deutschland.  Die von Ihnen zum Zwecke des Newsletterbezugs eingegeben Daten werden auf den Servern  in Deutschland gespeichert. Mit Hilfe von Sendinblue ist es uns möglich, unsere Newsletter-Kampagnen zu analysieren. So können wir z. B. sehen, ob eine Newsletter-Nachricht geöffnet und welche Links ggf. angeklickt wurden. Auf diese Weise können wir u.a. feststellen, welche Links besonders oft angeklickt wurden. Wenn Sie keine Analyse durch Sendinblue wollen, müssen Sie den Newsletter abbestellen. Hierfür stellen wir in jeder Newsletternachricht einen entsprechenden Link zur Verfügung.

Bei der Nutzung des auf unserer Website bereitgestellten Chatbot werden Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung von Anfragen, zur Weiterentwicklung der Anwendung und zur Kontaktaufnahme verarbeitet. Dabei verarbeiten wir Ihre folgenden personenbezogenen Daten:

– Ihre IP-Adresse

– Datum und Uhrzeit der Chat-Session

– Eingegebene und verarbeitete Texte innerhalb der Chat-Session

– Ihre E-Mail-Adresse, falls Sie entscheiden, sich das Chat-Protokoll und weitere Informationen zuschicken zu lassen.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten bei der Nutzung unseres Chatbot auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, soweit Sie uns dabei besonders schutzwürdige personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten mitteilen. Ihre erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ihre Daten werden umgehend nach Beendigung des Dialogs gelöscht, bei eventuellen Fehlern im Browser oder in der Anwendung nach spätestens einem Tag.

Der digitale Lotse Resilo (nachfolgend “Resilo”) nutzt verschiedene große Sprachmodelle (LLM – Large Language Models). Resilos Chat-Service basiert auf der LLM-Technologie von OpenAI, der Zugang bzw. Zugriff findet über den Cloud-Partner Microsoft Azure statt. Vertragspartner von BKK W&F ist ausschließlich die Resilience Digital Solutions GmbH. BKK W&F sammelt nur Daten, die für die Bereitstellung des Chat-Services erforderlich sind.

 

Das LLM-Modell kann personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erfassen und verarbeiten, wenn diese im Chat eingegeben werden. BKK W&F sammelt oder speichert diese persönlichen Daten jedoch nicht systematisch.

Einige Anliegen können Kundinnen und Kunden direkt im Chat mit Resilo erledigen, z.B. Antragsformulare ausfüllen und an die BKK W&F übermitteln. Wenn für diese Selfservices personenbezogene Daten in den Chat eingegeben werden, verwendet BKK W&F diese nur für den Zweck, für den die Daten zur Verfügung gestellt wurden.

Nicht alle Chat-Interaktionen laufen mit KI- bzw. LLM-Technologie. In diesen Fällen verwendet BKK W&F personenbezogene Daten, die in den Chat eingegeben werden, ebenfalls nur für den Zweck, für den die Daten zur Verfügung gestellt wurden. Die Datenverarbeitung verläuft hierfür außerhalb der LLM.

Personendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist z.B. gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen legitim.

BKK W&F nutzt KI-Technologie, um ihre Services noch besser zu machen. Wenn Sie mit einer Angabe von Resilo nicht zufrieden sind oder andere Fragen haben, melden Sie sich bitte bei info@resilo.de.

Der digitale Lotse Resilo (nachfolgend “Resilo”) nutzt verschiedene große Sprachmodelle (LLM – Large Language Models). Resilos Chat-Service basiert auf der LLM-Technologie von OpenAI, der Zugang bzw. Zugriff findet über den Cloud-Partner Microsoft Azure statt. Vertragspartner von BKK W&F ist ausschließlich die Resilience Digital Solutions GmbH. BKK W&F sammelt nur Daten, die für die Bereitstellung des Chat-Services erforderlich sind.

Das LLM-Modell kann personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erfassen und verarbeiten, wenn diese im Chat eingegeben werden. BKK W&F sammelt oder speichert diese persönlichen Daten jedoch nicht systematisch.
Einige Anliegen können Kundinnen und Kunden direkt im Chat mit Resilo erledigen, z.B. Antragsformulare ausfüllen und an die BKK W&F übermitteln. Wenn für diese Selfservices personenbezogene Daten in den Chat eingegeben werden, verwendet BKK W&F diese nur für den Zweck, für den die Daten zur Verfügung gestellt wurden.
Nicht alle Chat-Interaktionen laufen mit KI- bzw. LLM-Technologie. In diesen Fällen verwendet BKK W&F personenbezogene Daten, die in den Chat eingegeben werden, ebenfalls nur für den Zweck, für den die Daten zur Verfügung gestellt wurden. Die Datenverarbeitung verläuft hierfür außerhalb der LLM.
Personendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist z.B. gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen legitim.
BKK W&F nutzt KI-Technologie, um ihre Services noch besser zu machen. Wenn Sie mit einer Angabe von Resilo nicht zufrieden sind oder andere Fragen haben, melden Sie sich bitte bei info@resilo.de.

Wir bieten Interessenten die Möglichkeit, sich bei uns zu bewerben. Wir versichern, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten in Übereinstimmung mit geltendem Datenschutzrecht und allen weiteren gesetzlichen Bestimmungen erfolgt und Ihre Daten streng vertraulich behandelt werden.

Um ein Bewerbungsverfahren durchführen zu können, benötigen wir die Daten der Bewerbenden. Beim Bewerbungsverfahren verarbeiten wir die Daten von Bewerbenden nur zu diesem Zwecke und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Die Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung unserer vorvertraglichen und später unserer vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens im Sinne des Art. 6 Absatz 1b DSGVO Art. 6 Absatz 1 lit. f DSGVO. Zur Verwaltung nutzen wir das Online-Bewerbertool von onlyfy by XING auf unserer Webseite. Zu diesem Zweck besteht eine Vereinbarung zur gemeinsam Verantwortlichen i.S.d. Art. 26 DSGVO zwischen BKK W&F und onlyfy.

Beim Onlineformular zur Bewerbung auf unserer Webseite haben wir die benötigten Daten gekennzeichnet, die sich auch aus den Stellenbeschreibungen ergeben. Dazu zählen die Angaben zur Person, Post- und Kontaktadressen und die zur Bewerbung gehörenden Unterlagen. Die Bewerber teilen uns auch freiwillig zusätzliche Informationen mit. Die Bewerbenden erklären sich mit der Übermittelung Ihrer Bewerbungsunterlagen mit unseren Datenschutzhinweisen und mit der Verarbeitung ihrer Daten zu Zwecken des Bewerbungsverfahrens einverstanden.

Soweit uns Bewerbende im Rahmen des Bewerbungsverfahrens freiwillig besondere Kategorien von personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO mitteilen, erfolgt deren Verarbeitung zusätzlich nach Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO. Soweit im Rahmen des Bewerbungsverfahrens besondere Kategorien von personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO bei Bewerbenden angefragt werden, erfolgt deren Verarbeitung zusätzlich nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO .

Bewerbende können uns ihre Bewerbungen mittels eines Onlineformulars auf unserer Webseite übermitteln. Die Daten werden entsprechend dem Stand der Technik verschlüsselt übertragen. Sie können uns ihre Bewerbungen auch via E-Mail übermitteln. Wir können die Übermittelung jedoch nicht verschlüsseln, sondern allein der Bewerbende selbst. Daher übernehmen wir keine Verantwortung für den Übertragungsweg von Bewerbungen zwischen dem Bewerbenden  als Absender und dem Empfang. Da wir für den Empfang auf unserem Server keine Verantwortung übernehmen können, empfehlen wir unser Onlineformular oder den postalischen Versand zu nutzen.

Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung werden die von den Bewerbenden uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses von uns weiterverarbeitet werden. Ist die Bewerbung auf ein Stellenangebot nicht erfolgreich gewesen, werden die Daten nach Ablauf von sechs Monaten gelöscht. Diese Frist ist notwendig, um etwaige Anschlussfragen zu der Bewerbung zu beantworten und unseren Nachweispflichten aus dem Gleichbehandlungsgesetz genügen zu können. Dem Bewerbenden steht ein Widerspruch zu.. Die Daten der Bewerbenden werden ebenfalls gelöscht, wenn eine Bewerbung zurückgezogen wird, wozu die Bewerbenden jederzeit berechtigt sind. .

Im Rahmen der Bewerbung bieten wir den Bewerbenden zudem die Möglichkeit an, dass ihre Bewerbung in unseren Bewerberpool für einen Zeitraum von einem Jahr auf Grundlage einer Einwilligung im Sinne der Art. 6 Abs. 1 lit. b und Art. 7 DSGVO aufgenommen wird. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben in diesem Fall im Bewerberpool und werden alleine im Rahmen von künftigen Stellenausschreibungen und der Beschäftigtensuche verarbeitet und spätestens nach Ablauf der Frist vernichtet, wenn der Bewerber nicht eingewilligt hat, die Frist zu verlängern. Die Bewerbenden werden darüber belehrt, dass deren Einwilligung zur Aufnahme in den Bewerberpool freiwillig ist, keinen Einfluss auf das aktuelle Bewerbungsverfahren hat und sie diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen sowie Widerspruch im Sinne des Art. 21 DSGVO erheben können.

Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Wir haben auf unserer Webseite BKK-Finder mittels iframe eingebunden. Die Datenverarbeitung wird durchgeführt von: BKK Dachverband e.V., Mauerstraße 85, 10117 Berlin.

Über die BKKFinder können Sie folgende Services finden:

 

  • BKK Arztfinder
  • BKK Hebammenfinder
  • BKK Klinikfinder
  • BKK Pflegefinder

 

Beim Laden der BKK-Finder werden folgende Daten verarbeitet:

 

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • Name und URL der abgerufenen Datei
  • Übertragende Datenmenge
  • Meldung, ob der Abruf erfolgreich war
  • Erkennungsdaten des verwendeten Browser- und Betriebssystems
  • Webseite, von der der Zugriff erfolgt
  • Name Ihres Internet-Zugangs-Providers

 

Im Rahmen der Nutzung der BKK-Finder werden mindestens folgende Daten verarbeitet:

 

  • Ort bzw. Postleitzahl

 

Weitere Informationen zum Datenschutz des Dienstleisters finden Sie hier: Hinweise zum Datenschutz beim BKK Dachverband e.V.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Die Nutzung der BKK-Finder auf unserer Webseite ist freiwillig und beruht auf Ihrer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.

Zweck der Datenverarbeitung

Wir verwenden den BKK-Finder, um unseren Webseitenbesucher*innen eine Suchmöglichkeit nach medizinischen Fachkräften bzw. nach medizinischen Einrichtungen anbieten zu können.

Dauer der Datenspeicherung

Die Daten werden gespeichert, bis der Zweck der Datenverarbeitung erreicht wurde und keine gesetzlichen, vertraglichen oder behördlichen Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen.

Beseitigungsmöglichkeit durch die betroffene Person

Da die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese verhindern, indem Sie in diese nicht einwilligen. Sie haben zudem die Möglichkeit Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung zu widerrufen, vgl. Art. 7 DSGVO. Ein Widerruf wirkt ab dem Zeitpunkt, zu dem er ausgesprochen wird. Er entfaltet Wirkung für die Zukunft. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Wenden Sie sich hierzu an den Datenschutz des BKK Dachverband e.V.. Durch Änderung Ihrer Einstellungen im Consent Banner auf unserer Webseite kann eine zukünftige Anzeige des Dienstes verhindert werden.

A. Allgemeines

Die Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB V sind im Abschnitt F dieses Dokumentes ausführlich beschrieben.

Vorbemerkung

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit und einem vereinfachtem Bearbeitungsverfahren wurde die gendergerechte Ansprache durch die einheitliche Verwendung der Formulierungen:

  • „Versicherter“
  • „Vertreter“

ersetzt. Mit der Benutzung dieser Begriffe sind immer ohne Einschränkung alle Geschlechter gemeint.

A.1 Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne von §§ 341 Abs. 4 Satz 1, 307 Abs. 4 SGB V in Verbindung mit Art. 4 Ziffer 7 der Datenschutz-Grundverordnung ist die

BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bahnhofstr. 19
34212 Melsungen

Telefon: +49 561 51009 600
E-Mail: info[at]bkk-wf.de

Postanschrift:
BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN
Zentrale
Bahnhofstraße 19
34212 Melsungen

A.2 Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter des Verantwortlichen

Haben Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden:

BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN
Datenschutzbeauftragter
Bahnhofstraße 19
34212 Melsungen

Telefon: +49 561 51009 600
E-Mail: datenschutz[at]bkk-wf.de

A.3 Zuständige Aufsichtsbehörden bezgl. des Datenschutzes

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorferstraße 153, 53117 Bonn
Telefon: +49 228 997799-0
Fax: +49 (0)228 997799-5550
poststelle[at]bfdi.bund.de

A.4 Rechtsaufsichtsbehörde

Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Telefon: +49 228-619-0
poststelle[at]bas.bund.de

A.5 Allgemeines zur Datenverarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Versicherten und von Mitarbeitern der BKK W&F, soweit dies zur Bereitstellung bzw. Nutzung einer funktionsfähigen ePA erforderlich ist. Sofern die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Versicherten auf der Grundlage einer Einwilligung geschieht, erfolgt dies aufgrund einer dahingehenden gesetzlichen Verpflichtung aus dem SGB V. Eine Bereitstellung der ePA für unsere Versicherten ohne deren Einwilligung ist gesetzlich nicht zugelassen. Die Nutzung der ePA ist für unsere Versicherten freiwillig. Ihnen entsteht kein Nachteil, sofern sie sich gegen die Nutzung der ePA entscheiden.

A.6 Einbindung von Dritten

Wir geben Daten unserer Versicherten grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Wir setzen verschiedene technische Dienstleister ein, um unseren Versicherten die ePA bereitstellen zu können. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Unternehmen der BITMARCK Unternehmensgruppe. In diesem Zusammenhang kann es vorkommen, dass ein solcher technischer Dienstleister Kenntnis von personenbezogenen Daten erhält. Wir wählen diese Dienstleister sorgfältig aus und treffen alle datenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen für eine zulässige Datenverarbeitung. Die beauftragen Dienstleister sind ebenfalls verpflichtet, alle datenschutzrechtlichen Maßnahmen einzuhalten und werden im Rahmen einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV) verpflichtet.

A.7 Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union

Eine Verarbeitung der Daten unserer Versicherten außerhalb der europäischen Union findet nicht statt.

A.8 Betroffenenrechte

Unsere Versicherten haben das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten. Diesbezüglich können sich unsere Versicherten jederzeit an uns wenden.

Unsere Versicherten haben das Recht auf Berichtigung oder Löschung, oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit ihnen dieses Recht gesetzlich zusteht.

Unsere Versicherten haben ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Unsere Versicherten haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

A.9 Löschung von Daten

Wir löschen personenbezogene Daten unserer Versicherten grundsätzlich dann, wenn kein Erfordernis für eine weitere Speicherung besteht. Ein Erfordernis kann insbesondere dann bestehen, wenn die Daten noch benötigt werden, um die ePA für unsere Versicherten weiterhin bereitstellen zu können. Im Falle von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten kommt eine Löschung erst nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungspflicht in Betracht.

A.10 Automatisierte Entscheidungsfindung

Wir setzen keine Verarbeitungsvorgänge ein, die auf einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gem. Art. 22 DSGVO beruhen.

A.11 Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Unsere Versicherten haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns bei einer der Ziffer A.3 und A.4 benannten Aufsichtsbehörden zu beschweren.

A.12 Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Unseren Versicherten steht das Recht zu, ihre datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf kann wie folgt erklärt werden: gegenüber der BKK W&F jederzeit schriftlich oder auf elektronischem Weg über die ePA-App ohne Angabe von Gründen.

Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, nicht berührt.

B. Bereitstellung der ePA durch die BKK W&F

B.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Nach Erteilung der ausdrücklichen schriftlichen oder elektronischen (über die ePA-App) Einwilligung unseres Versicherten legen wir eine individuelle und ausschließlich von unserem Versicherten verwendete, elektronische Patientenakte (ePA) an, welche unser Versicherter eigenständig souverän und autonom verwalten und verwenden kann. Ein Versicherter kann in seiner ePA eine oder mehrere vertretende Personen, hinzufügen, siehe hierzu Kapitel D2.

Bei der Bereitstellung der ePA werden folgende personenbezogene Daten unseres Versicherten verarbeitet:

  • Art und Nummer eines amtlichen Ausweisdokuments:

– Aufenthaltstitel
– oder Personalausweis
– oder Reisepass

  • Anzahl der aktiven elektronischen Gesundheitskarten (eGK). Die Anzahl der aktiven eGK, die dem identifizierten Versicherten im eGK-System zugeordnet sind. Eine Karte gilt dabei im eGK-System als aktiv, wenn sie weder gesperrt oder logisch gelöscht ist. In der Regel ist immer nur eine eGK aktiv.
  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum des Versicherten
  • Geburtsort des Versicherten
  • Versichertenart (z. B.: Mitglied, Familienversicherter, Rentner)
  • Beginn und Ende Versicherungsverhältnis
  • IdentDataTime (Zeitstempel für die vollzogene Identifizierung des Versicherten)
  • Schutzklasse für die Identifikation (mit oder ohne eGK)
  • Identifizierungsverfahren (z. B. in der Filiale oder Postident)
  • Meldeadresse: Länderkennzeichen, PLZ, Ort; Straße, Hausnummer
  • Ende der Registration / Ja oder Nein
  • Zeitpunkt Registrierungsbeginn
  • Titel
  • Namenszusatz
  • Vorsatzwort (z. B.: „von“, „de“, „van“)
  • Geschlecht
  • je nach verwendetem Authentisierungsmittel:
    • ein Pseudonym (bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Dabei ruft der verwendete Anbieter erstmalig alle uns zugänglichen Daten des Personalausweises zum Personalabgleich ab und erzeugt ein Pseudonym. Jedes weitere Mal erfolgt der Abgleich durch das vom Anbieter erzeugte Pseudonym.
    • das Zertifikat der eGK (bei Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte)
  • VIP-Kennzeichen
  • ICCSN (Kartenkennnummer auf der Rückseite der eGK)
  • istNfcEgk (Dieser Wert gibt an, ob die im Aufruf bezeichnete eGK für “Near Field Communication” (NFC) ausgerüstet ist.)
  • ist PINBriefVersandt (Dieser Brief gibt an, ob zu der im Aufruf bezeichneten eGK ein PIN-Brief versandt wurde)
  • pinBriefVersandDatum (Zeitpunkt zu dem der PIN-Brief-Versand dem KAMS (Kartenanwendungs-managementsystem) gemeldet wurde.)

B.2 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Erstellung der ePA ist die Einwilligung unseres Versicherten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. §§ 342 Abs. 1, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V.

B.3 Zweck der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung der ePA gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach SGB V. In diesem Zusammenhang bedarf es die Zuordnung einer konkreten ePA zu unserem Versicherten.

B.4 Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.

B.5 Widerrufsmöglichkeit für die Nutzung der ePA

Unser Versicherter kann seine Einwilligung zur Bereitstellung der ePA jederzeit widerrufen und gegenüber der BKK W&F die Löschung der ePA verlangen. Der Versicherte erklärt den Widerruf durch Entfernen des gesetzten Bestätigungshakens, schriftlich oder persönlich in einer unserer Geschäftsstellen.

C. IAM-Registrierungsprozess für die ePA

Die in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Datenverarbeitungsprozesse sind zur Bereitstellung der ePA zwingend erforderlich.

C.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Zur rechtssicheren Einrichtung für die Bereitstellung einer ePA für unseren Versicherten ist es erforderlich, ein Verifikations-Verfahren durchzuführen, um zu überprüfen, ob die Person, die sich für eine ePA registriert auch tatsächlich unser Versicherter ist. Diese Prozessabläufe sind nachfolgend beschrieben:

  1. Schritt: Der Versicherte installiert die ePA App und startet diese.
  2. Schritt: Der Versicherte klickt den Funktionsbutton „Los geht`s ” an.
  3. Schritt: Der Versicherte klickt, wenn bereits ein Benutzerkonto besteht, auf „Anmelden bei der „BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN“, oder muss sich zuerst über den Funktionsbutton „Registrieren“ ein Benutzerkonto anlegen.
  4. Schritt: Um mit der Registrierung zu starten, klickt der Kunde auf „Jetzt loslegen“
  5. Schritt: Der Versicherte gibt die folgenden Daten, gemäß der vorgegebenen Felder ein:
    – E-Mail Adresse
    – Versichertennummer
    – PLZ
    – Auswahl eines individuellen Passwortes
    – Passwort Wiederholung
    – Eingabe der letzten 6 Ziffern der Kennnummer der eGK (ICCSN)
  6. Schritt: Der Versicherte bestätigt in der Checkbox die Akzeptanz der Nutzungsbedingungen IAM sowie die Akzeptanz der Einwilligung IAM, um die Registrierung abzuschließen.
  7. Schritt: Der Versicherte muss die E-Mail-Adresse bestätigen und muss dafür in der versendeten E-Mail den Link aufrufen, um fortfahren zu können.
  8. Schritt: Der Versicherte legt einen App-Code als weiteres Sicherheitsmerkmal fest.
  9. Schritt: Es wird die Identität überprüft mit einem der zur Verfügung gestellte Verfahren
  10. Schritt: Patientenakte einrichten
    – Höchster Komfort mit App-Code
    – Höchste Sicherheit mit Gesundheitskarte
  11. Schritt: Gerät und App verknüpfen
    – Eine Gerätebindung, das heißt die App mit dem Gerät zu verknüpfen, ist entsprechend der Sicherheitsvorgaben notwendig.
  12. Schritt: Im Anschluss wird dem Versicherten die Freigabe zur Nutzung angezeigt und damit sind die Voraussetzungen für die Einrichtung der ePA abgeschlossen.

Beim Registrierungsverfahren werden vorstehende Daten in einem technischen Container temporär gespeichert. Nach Verifikation der eingegebenen Daten durch die BKK W&F wird der Versicherte als Nutzer des ePA Aktensystems angelegt und zur Nutzung freigeschaltet. Der Versicherte erhält hierzu eine Bestätigung der BKK W&F.

C.2 Erfassung der Daten für einen Fehlerreport

Wir benötigen die im Folgenden aufgeführten Informationen, wenn ein Versicherter einen Fehler meldet und die Ursache analysiert werden muss.

C.2.1 Automatisiert übermittelte Daten

Für die ePA Apps für IOS und Android sowie die Desktop App wird im Fehlerfall einen Report erstellt und dieser wird automatisch an das Business Service Management (BSM) versendet.

Diese übermittelten Daten werden ausschließlich zur Fehlerbehebung analysiert.

Daten Wert Beispiel
DEVICE bezogene Daten
Family
Model
Architecture
Battery Level
Orientation
Memory
Capacity
Simulator
Boot Time
Timezone
archs
battery_temperature
brand
charging
connection_type
language
low_memory
manufacturer
online
screen_density
screen_dpi
screen_height_pixels
screen_resolution
screen_width_pixels
Nokia
Nokia 4.2 (QKQ1.191008.001)
arm64-v8a
100%
Portrait
Total: 2.8 GB / Free: 1.4 GB
Total: 20.2 GB / Free: 17.0 GB
False
2021-08-18T07:29:28.162Z
Europe/Amsterdam
[arm64-v8a, armeabi-v7a, armeabi]
31 Grad Celsius
Nokia
True
Wifi
de_DE
False
HMD Global
True
1.875
300
1370
1370×720
720
APP bezogene Daten Start Time 2021-08-18T07:52:25.904Z
Bundle ID com.rise_world.epa.integration.debug
Bundle Name ePA
Version 1.2.0
Build 123070
OPERATING SYSTEM Name Android
Version 10 (00EEA_2_290)
Kernel Version 4.9.186-perf+
Rooted No

C.2.2 Manuell übermittelte Daten

Für die ePA Apps für IOS und Android sowie die Desktop App wird im Fehlerfall einen Report erstellt. Zusätzlich zu dem automatisiert übermittelten Report können Nutzer die folgenden Daten manuell an das Business Service Management (BSM) versenden.

Die folgenden Informationen können zusätzlich im Fehlerfall an das BSM übermittelt werden. Diese übermittelten Daten werden ausschließlich zur Fehlerbehebung analysiert.

Daten Wert Beispiel Erläuterung
USERID bezogene Daten Die UserId ist eine UUID und wird pro App Session neu generiert.
TAGS ID 66cfbd07-1881-4975-bc2f-41a81f9d0907
androidSDK 29 Android SDK Version
applicationId com.rise_world.epa.integration.debug App bundle name
buildJob epa-android/develop Gitlab build job
device Nokia 4.2 Gerätebezeichnung
device.family Nokia Produktgruppe
dist 123070 Gitlab-Pipeline-ID
environment debug Umgebung
fdvSdk 1.2.0 Android SDK
fdvSdkModule 1.2.2 C++ SDK
flavor epaIntegration App flavor
gitHash bc5853d Git Hash
level error Loglevel
os Android 10 Android Version
os.name Android Betriebsystemname
os.rooted no Gerootetes Gerät
release 1.2.0 App Release Version
supportId B88G-KDVD-YNEK Support-Code
user id:66cfbd07-1881-4975-bc2f-41a81f9d0907 UserId
StackTrace Umfasst die technische Beschreibung des aufgetretenen Fehlers.

 C.3 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für den IAM Registrierungsprozess der ePA und die hierbei verarbeiteten Daten ist die Einwilligung unseres Versicherten nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. §§ 342 Abs. 1, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V.

C.4 Zweck der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist die rechtssichere Identifikation des Versicherten sowie die Verhinderung von Daten- und Identitätsmissbrauch.

C.5 Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Dies ist der Fall, wenn die ePA gekündigt und final gelöscht wurde.

C.6 Widerrufsmöglichkeiten für die Registrierung in der ePA

Die unter diesem Abschnitt beschriebenen Datenverarbeitungen sind zur Registrierung der ePA zwingend erforderlich. Unser Versicherter kann seine Einwilligung zur Registrierung der ePA gleichwohl jederzeit widerrufen und gegenüber uns die Löschung der ePA verlangen. Hierzu muss der Versicherte in der ePA-App seine Einwilligung widerrufen oder den Widerruf schriftlich an uns senden.

D. Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) /Datenspeicher über die App

D.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung für den Versicherten

D.1.1 Start mit Login Maske

Der Versicherte startet die App, nach erfolgter Registrierung und Identifizierung.

Zuerst erscheint die Login Maske, in die der Versicherte seine Zugangsdaten (Versichertennummer und Passwort sowie zur Auswahl App-Code, Gesundheitskarte oder Personalausweis) eingibt.

D.1.2 Nutzung der ePA

Beim ersten Start der Anwendung erhält der Versicherte einen ersten Überblick über die Nutzungsmöglichkeiten seiner ePA-App.

In der Patientenakte in der Ansicht „Übersicht“ kann der Nutzer über das Profilbild auf sein Profil zugreifen, zudem sieht er die folgenden Bereiche:

  1. Bereich Dokumente
  2. Bereich Berechtigungen
  3. Bereich Aktivitäten
  4. Bereich “Meine Einrichtungen und Praxen”

Der Versicherte kann die Krankenkasse berechtigen, die Leistungsdaten in de Patientenakte einzustellen.

Es werden die Daten gespeichert, die der Versicherte in seine Patientenakte einstellt, bzw. die von Dritten dorthin hochgeladen werden. Hierbei kann es sich auch um Gesundheitsdaten nach Artikel 9 der DSGVO handeln.

D.1.3 Profil

Über das Profilbild gelangt der Versicherte in diese Ansicht und kann dort seine Einstellungen verwalten und zum Beispiel seine Zugangsdaten ändern.

Zudem kann er unter Informationen auf die folgenden Menüpunkte zugreifen

a. Einrichtung und Zugriff auf vertretende Patientenakten

b. Über die ePA

c. Interaktive App-Demo

d. Kontakt

e. Hilfe

f. Sicherheitshinweise

g. Hinweise zur Datenerfassung

h. Zusatzfunktionen

i. App-Bericht senden

sowie unter „Rechtliche Hinweise“ auf

j. Lizenzen Dritter

k. Impressum

l. Datenschutzerklärung

Zusätzlich steht die Information zur aktuell genutzte App Version bereit.

D.2 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung für vertretende Personen

Versicherte können für Ihre Patientenakte einen oder mehrere vertretende Personen berechtigen. Die vertretende Person nutzt die eigene ePA-App seiner Krankenkasse zur Wahrnehmung der Vertretung. Bei der Einrichtung wird der Name, die E-Mail-Adresse und die Versichertennummer (KVNr) angegeben und gespeichert. Wenn die vertretende Person in der Patientenakte als Vertretung handelt, können alle technisch möglichen Aktionen anstelle des Versicherten ausgeführt werden.

Vertretende Personen können keine weiteren vertretenden Personen für die vertretene Patientenakte einrichten und auch nicht die Patientenakte für den Versicherten insgesamt löschen.

Bei der Vertretung innerhalb der ePA erfolgt eine Datenverarbeitung wie in Kapitel D1 beschrieben.

D.3 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Speicherung personenbezogener Daten in der ePA ist die Einwilligung des Versicherten nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und Art. 9 Abs. 2 DSGVO i.V.m. §§ 342 Abs. 1, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V.

D.3.1 Zweck der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist die Nutzung der ePA durch den Versicherten zur Archivierung und Verwendung seiner individuellen Gesundheitsinformationen.

D.3.2 Dauer der Speicherung

Die Daten werden durch den Versicherten gelöscht, wenn er entscheidet, dass die in der ePA gespeicherte Daten nicht mehr benötigt werden.

D.4 Widerspruchsmöglichkeit

Die unter diesem Abschnitt beschriebenen Datenverarbeitungen sind zur Nutzung der ePA zwingend durch unseren Versicherten erforderlich. Der Versicherte kann seine Einwilligung zur Nutzung der ePA gleichwohl jederzeit widerrufen per Entfernen des gesetzlichen Bestätigungshakens in der ePA-App oder schriftlich oder  persönlich bei uns.

E. Kontaktvarianten

E.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

In der ePA sind diverse Kontaktkanäle enthalten, die von dem Versicherten für die elektronische Kontaktaufnahme mit uns genutzt werden können.

E.2 Chatbot

Die Beantwortung von Fragen zur ePA kann über einen automatisierten Chatbot erfolgen. Ein Chatbot ist ein digitaler Assistent, mit dem Sie durch Text- oder Spracheingabe kommunizieren können. Über den Chatbot erhalten die Versicherten Zugang zu standardisierten Supportprozessen und Leistungsinhalten des Versichertenhelpdesks (VHD) im Rahmen der ePA. Die grundsätzliche Funktionalität umfasst dabei

  • die Beantwortung von Fragen zur ePA
  • den Dialog zur Annahme von Störungen mit Hinweis auf bestehende Störungen und der Möglichkeit sich zu einer solchen über die Erstellung eines Tickets zu registrieren
  • die Möglichkeit zum Übergang in einen LiveChat-Dialog,
  • die Möglichkeit zur Platzierung eines Rückrufwunsches und
  • die Hinweisfunktion, dass hier keine Beratung zum Versicherungsverhältnis stattfindet.

Verarbeitete Daten sind hierbei die bereits vom Versicherten hinterlegten Verifikationsdaten, sowie die von ihm freiwillig, im Chatbot eingegebenen Daten. Anfragen werden im Chatbot geloggt. Eine Erfassung von Kontaktdaten, sowie eine Dokumentation als Ticket erfolgt nicht.

Kann eine Frage zur ePA nicht im Chat mit dem Chatbot beantwortet werden oder benötigt unser Versicherter anderweitige direkte Unterstützung– beispielsweise bei der Meldung einer Störung – besteht die Möglichkeit, diese ad hoc über einen Live-Chat oder einen Rückrufwunsch anzufordern.

E.3 Vorgangsbearbeitungssystem (ITSM)

Alle Anfragen, welche über den Chatbot nicht gelöst werden können, werden zur weiteren Bearbeitung mit Hilfe eines sog. Vorgangsbearbeitungssystems erfasst und dokumentiert. Diese Anfragen werden persönlich von unseren Supportmitarbeitern bearbeitet.

Sollte der Versicherte diesbezüglich einen Rückruf wünschen, muss noch optional eine Telefonnummer angegeben werden. Gegenfalls muss zusätzlich noch eine Vorgangsbearbeitungsnummer auf Nachfrage durch den Versicherten angegeben werden, diese wird durch das Vorgangsbearbeitungssystem automatisch erzeugt und dem Versicherten übergeben.

Sollten die gemeldeten Themen nicht durch diese Variante beantwortet werden können, wird ebenfalls automatisiert ein anlassbezogenes internes Bearbeitungsticket erstellt. Je nach Bedarf wird diese Anfrage an einen verantwortlichen Mitarbeiter weitergeleitet und – insofern diese Option durch den Nutzer gewählt wurde – ein Rückruf initiiert.

Nimmt ein Versicherter die Möglichkeit des Rückrufs wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und gespeichert. Die folgenden Daten sind durch den Versicherten einzugeben:

  • Name,
  • Kassenzugehörigkeit,
  • E-Mailadresse und
  • Telefonnummer.

E.4 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da die im Rahmen der Kontaktaufnahme durchgeführten Datenverarbeitungsvorgänge für die ordnungsgemäße Abwicklung des Nutzungsvertrags mit dem Versicherten über die ePA erforderlich sind.

E.5 Zweck der Datenverarbeitung

Die in diesem Abschnitt beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten wird durchgeführt, um Kontaktaufnahmen unserer Versicherten bearbeiten zu können und infolgedessen den Nutzungsvertrag über die ePA mit dem Versicherten durchführen zu können.

E.6 Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Dies ist der Fall, wenn die Krankenkasse entscheidet, dass spätestens drei Jahre nach Schließung des Vorgangstickets diese Daten gelöscht werden sollen.

E.7 Speicherorte aller ePA spezifischen Daten

Betreiber Anwendung Datentyp
BITMARCK Service GmbH RZ Essen IAM Modul
(Zugriffs- und Berechtigungsverwaltung)
Digitale Identität und den damit verbundenen Stammdaten
SigD (Signaturdienst) Al.vi (Alternative Versichertenidentität)
BITMARCK Technik GmbH RZ Hamburg PKI und OCSP-Responder Zertifikate für eGK und al.vi, Zertifikatsstatus
EGS (Elektronisches Gesundheitssystem) Verifikation des Versicherten als IAM Nutzer und der damit verbundenen Stammdaten
KVS (Kontenverwaltungssystem) Metadaten der elektronischen Akte
Aktensystem (inkl. Schlüsselgenerierungsdienst 1 Verschlüsselungsdaten
Nutzerbezogene Dokumente und deren Metadaten,
Verschlüsselungsinformationen

Die hier verwendeten Begriffe und technischen Systembezeichnungen sind in unserem Glossar der ePA-Hilfe erläutert.

F. Pflichtinformationen gemäß § 343 Absatz 1 SGB V

1. Einleitung

Dieses Dokument informiert Sie über die elektronische Patientenakte (ePA). Die ePA steht Ihnen seit 2021 als Angebot Ihrer Krankenkasse zur Verfügung. Ob Sie sie nutzen möchten oder nicht, ist allein Ihre freiwillige Entscheidung. Welche Möglichkeiten Ihnen die ePA aktuell bietet, möchten wir Ihnen im Folgenden zeigen. Einige der vorgestellten Funktionen stehen erst zukünftig zur Verfügung. Das geplante Datum der Bereitstellung ist bei den betroffenen Funktionen jeweils mit aufgeführt.

Die BKK W&F aktualisiert diesen Informationstext fortlaufend und setzt Sie rechtzeitig über neue Funktionen der ePA und deren sichere Benutzung in Kenntnis.

2. Was ist die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine von Ihnen geführte elektronische Akte. In die ePA können Sie und die an Ihrer Behandlung beteiligten Leistungserbringer persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher digital hochladen, speichern, dort lesen, auslesen, verwenden und selbstverständlich auch wieder löschen. Ihre BKKW&F stellt Ihnen eine ePA-Anwendung in Form einer eigenständigen App, als spezielle Anwendung innerhalb einer bestehenden App Ihrer Krankenkasse oder aber als Desktop-Anwendung zur Verfügung. Wenn Sie die von Ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellte ePA-Anwendung nutzen, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre in die ePA eingestellten Gesundheitsdaten einzusehen.

Die ePA-Anwendung baut über das Internet eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur auf, in der die ePA liegt. An dieses Netzwerk sind bzw. werden die verschiedenen Leistungserbringer im deutschen Gesundheitswesen angeschlossen.

Leistungserbringer werden alle Personengruppen und Einrichtungen genannt, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen erbringen. Hierzu zählen z. B. Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken. Einrichtungen, in denen Leistungserbringer tätig sind, werden im Folgenden als Leistungserbringereinrichtungen bezeichnet. Dies können Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens sein. Aber auch einzelne Organisationseinheiten, wie etwa die Abteilung eines Krankenhauses oder eine bestimmte Fachrichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums können eine eigene Leistungserbringereinrichtung darstellen.

Die von Ihrer BKK W&F zur Verfügung gestellte ePA-Anwendung ist sicherheitsgeprüft und von der Gesellschaft für Telematik (gematik) zugelassen. Die ePA-Anwendung lässt sich auf Smartphones und Tablets mit Android- oder iOS-Betriebssystem installieren sowie auf Desktop-Computern und Laptops mit sicheren und geeigneten Betriebssystemen wie z.B. Windows, macOS und gegebenenfalls Linux. Für die Sicherheit Ihrer Anwendungsumgebung – also Smartphone, PC-Hardware oder Betriebssystem, auf denen die Anwendung installiert wird – sind Sie als Nutzerin bzw. Nutzer selbst verantwortlich (s. 4.7).

Falls Sie kein mobiles Endgerät bzw. keinen PC/Laptop besitzen oder aber die ePA-Anwendung Ihrer Krankenkasse aus anderen Gründen nicht verwenden wollen, können Sie die ePA dennoch nutzen. Allerdings stehen Ihnen in diesem Fall einige Funktionen nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung. Beispielsweise können Sie ohne eine ePA-Anwendung keine Dokumente persönlich in die ePA einstellen. Über die Möglichkeiten und Einschränkungen der ePA-Nutzung ohne eine dazugehörige Anwendung informieren wir Sie in Kapitel 9.

In Ihre ePA können Sie selbst mittels der ePA-Anwendung Dokumente hochladen. Oder Sie bitten beispielsweise Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte in der Praxis oder im Krankenhaus darum, Kopien der relevanten Unterlagen in Ihre Akte zu übertragen. Aus rechtlichen Gründen verbleibt die Originaldokumentation Ihrer Behandlung aber immer bei dem Sie behandelnden Leistungserbringer. Zusätzlich können Sie Ihre BKKW&F berechtigen, Informationen über von Ihnen in Anspruch genommene Leistungen in die ePA einzustellen. Nur Sie selbst und von Ihnen selbst Berechtigte können in die ePA Einblick nehmen. Die Berechtigung und damit die Einwilligung in die Bereitstellung der Daten kann jederzeit von Ihnen widerrufen werden. In keinem Fall kann die Krankenkasse Informationen in Ihrer Akte einsehen. Wenn Sie digitale Gesundheitsanwendungen nutzen, können Sie diesen erlauben, Ihre Daten aus deren Nutzung in der ePA zu speichern – vorausgesetzt der Hersteller der von Ihnen eingesetzten digitalen Gesundheitsanwendung unterstützt diese Möglichkeit.

3. Wie sicher ist die elektronische Patientenakte?

Die Dokumente in Ihrer Akte sind stets verschlüsselt abgelegt und können nur auf den Endgeräten der von Ihnen berechtigten Personen und Ihren eigenen Endgeräten entschlüsselt werden. Der dazu notwendige (elektronische) Sicherheitsschlüssel ist sicher hinterlegt. Er besteht aus zwei Teilen, die an getrennten Orten aufbewahrt werden: beim Anbieter der elektronischen Patientenakte (ePA) und bei einem zentralen, von der Gesellschaft für Telematik (gematik) bestimmten Schlüsseldienstbetreiber. Für den Zugriff auf die ePA werden beide Schlüsselteile benötigt. Nur Sie und die von Ihnen Berechtigten verfügen über den kompletten Schlüssel – weder der ePA-Anbieter noch der Schlüsseldienstbetreiber, die jeweils nur einen Teil des Schlüssels aufbewahren, können also auf die ePA zugreifen. Der Schlüssel befindet sich bewusst nicht auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), damit Sie auch bei einem (geplanten oder ungeplanten) Austausch der eGK weiterhin Zugriff auf Ihre Akte haben.

Damit Sie und die von Ihnen Berechtigten gezielt nach Dokumenten in Ihrer Akte suchen können, werden zusätzliche Informationen über Merkmale Ihrer Dokumente gespeichert – die sogenannten Metadaten. Die Metadaten umfassen z. B. die Autorin bzw. den Autor des Dokuments, deren bzw. dessen Institution, die Fachrichtung, die Dokumentenart (wie beispielsweise elektronischer Arztbrief, elektronischer Medikationsplan oder elektronischer Impfnachweis), technische Informationen zum Dokument (u. a. die im Rahmen der Berechtigungsvergabe genutzte Vertraulichkeitsstufe, die Dokumentengröße und die Dokumenten-ID). Diese Daten verarbeitet das Aktensystem in einer auf höchstem Niveau sicherheitsgeprüften und vertrauenswürdigen technischen Umgebung, auf die weder der Aktenbetreiber noch die Krankenkasse Zugriff haben.

4. Was muss ich grundsätzlich zur elektronischen Patientenakte wissen?

Seit Beginn des Jahres 2021 bieten die Krankenkassen ihren Versicherten elektronische Patientenakten (ePA) an. Welche grundsätzlichen Rechte und Möglichkeiten gehen damit für Sie einher?

4.1 Ist die ePA verpflichtend?

Die Nutzung der ePA ist für Sie freiwillig. Entscheiden Sie sich dafür, bedarf es Ihrer Einwilligung in die Datenverarbeitung gegenüber der Krankenkasse. Ihre Einwilligung wird im Rahmen des Antrags zur Einrichtung Ihrer ePA abgefragt – noch bevor die Akte technisch eingerichtet und eröffnet wird.

4.2 Wer bietet die ePA an und betreibt sie?

Die ePA wird von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt und Ihnen als Versicherten angeboten. Dabei arbeiten die Krankenkassen mit Industriepartnern zusammen, die die entsprechenden Akten nach den technischen und nicht-technischen Anforderungen, die die Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH)  festlegt, entwickeln und betreiben. Alle ePA-Anbieter müssen mit ihrem Aktensystem und den dazugehörigen Versicherten-Apps ein Zulassungsverfahren gegenüber der gematik durchlaufen, bei dem die Einhaltung aller Anforderungen an Funktionalität, Betrieb, Sicherheit und Datenschutz nachgewiesen werden muss.

Ihre BKK W&F arbeitet mit der Firma BITMARCK-Unternehmensgruppe, Kruppstraße 64, 45145 Essen zusammen, um Ihnen die ePA bereitzustellen.

4.3 Kann ich Dokumente in der ePA oder die ganze Akte löschen?

Das Prinzip der Freiwilligkeit bedeutet natürlich auch, dass Sie jederzeit das Recht haben, die in die Akte eingestellten Dokumente selbst zu löschen oder durch von Ihnen berechtigte Leistungserbringereinrichtungen löschen zu lassen. Einen Löschvorgang könnte auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin z. B. eine Ärztin oder ein Arzt vornehmen, die oder der Sie behandelt. Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 6.

4.4 Wie behalte ich den Überblick darüber, wer etwas an meiner Akte geändert hat?

Die ePA zeichnet Vorgänge, die von Ihnen berechtigte Institutionen durchführen, in einem Protokoll auf. Dabei unterscheidet die ePA die Protokollierung von Verwaltungsvorgängen, das sogenannte Verwaltungsprotokoll – und Vorgängen, die unmittelbar im Zusammenhang mit Ihren medizinischen Daten stehen – das sogenannte Zugriffsprotokoll.

Wenn Sie die App Ihrer BKK W&F nutzen, stellt Ihnen diese die Inhalte beider Protokolle komfortabel und einheitlich dar, sodass Sie grundsätzlich nicht zwischen beiden Protokollen unterscheiden müssen.

4.4.1 Das Verwaltungsprotokoll

Im Verwaltungsprotokoll speichert die ePA alle Vorgänge, die rein administrativen Charakter haben, die also nicht direkt ein Dokument oder dessen Metadaten betreffen. Dies sind beispielsweise die An- oder Abmeldung berechtigter Benutzerinnen und Benutzer. Ebenso umfasst das Verwaltungsprotokoll den technischen Zeitpunkt der Einrichtung der ePA sowie Einträge bei Schließung der Akte.

Auf die Einträge im Verwaltungsprotokoll kann der Anbieter – im Gegensatz zu den in der ePA abgelegten Daten – grundsätzlich zugreifen. Auf diese Weise kann der Anbieter Sie beispielsweise bei technischen Problemen unterstützen. Der Zugriff auf das Verwaltungsprotokoll ist jedoch nur mit Ihrer Einwilligung zulässig.

Alle Einträge des Verwaltungsprotokolls, die älter als drei Jahre sind, werden automatisch durch das Aktensystem gelöscht. Diese Löschfrist gilt auch, wenn Sie die Akte schließen. Folglich liegen diese Protokolleinträge auch dann noch bis zu drei Jahre vor, wenn Sie die ePA bereits geschlossen haben.

4.4.2 Das Zugriffsprotokoll

Im Zugriffsprotokoll speichert Ihre ePA alle Zugriffe, die in direktem Zusammenhang mit Ihren Dokumenten stehen, z. B. das Aufrufen, Einstellen oder Löschen eines Dokuments. Auch die Erteilung oder der Entzug von Berechtigungen werden hier gespeichert. Einträge im Zugriffsprotokoll sind dabei auf die gleiche Weise geschützt wie die Metadaten zu Ihren Dokumenten (Näheres dazu in Kapitel 4.4). Die Daten werden drei Jahre nach Erstellung des Protokolleintrags tagesgenau automatisiert gelöscht. Dies gilt auch dann, wenn Sie die ePA ganz oder teilweise gelöscht haben.

Wenn Sie die ePA-Anwendung Ihrer BKK W&F nutzen, stellt Ihnen diese die Inhalte beider Protokolle einheitlich dar, sodass Sie einen Überblick darüber erhalten, wer auf Ihre Akte zugegriffen und wer welche Änderungen an Ihrer Akte vorgenommen hat. Bei Nutzung der ePA-Anwendung haben Sie außerdem die Möglichkeit, die Protokolldaten auf Ihrem eigenen Endgerät zu sichern. Die ePA-Anwendung bietet Ihnen dazu eine entsprechende Funktion an.

4.5 Welche Rechte habe ich gegenüber meiner Krankenkasse hinsichtlich der Datenverarbeitungsvorgänge der ePA?

Ihre Rechte gegenüber der Krankenkasse ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Im Sinne dieser Verordnung ist die Krankenkasse „Verantwortlicher“. Sie als Versicherte bzw. Versicherter können gegenüber Ihrer Krankenkasse die „Rechte der betroffenen Person“ nach der DS-GVO geltend machen. Hierzu zählt insbesondere, dass die Krankenkassen verpflichtet sind, die Versicherten über die Erhebung von personenbezogenen Daten zu informieren (Art. 13, Art. 14 DS-GVO). Ferner haben die Versicherten gemäß DS-GVO folgende Rechte:

  • das Recht auf Auskunft, ob und ggf. zu welchem Zweck bestimmte personenbezogene Daten von der Krankenkasse bzw. ihren Auftragnehmern verarbeitet werden (Art. 15 DS-GVO)
  • das Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO)
  • das Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DS-GVO)
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
  • das Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO)

Dabei ist zu beachten, dass der Gesetzgeber diese Rechte ausgeschlossen hat, wenn deren Wahrnehmung von der Krankenkasse als datenschutzrechtlich verantwortlicher Stelle nicht oder nur unter Umgehung von Schutzmechanismen, wie insbesondere Verschlüsselung oder Anonymisierung, gewährleistet werden kann. Diese Einschränkung besteht, soweit die Krankenkasse als verantwortliche Stelle aufgrund der bestehenden Verschlüsselungsmechanismen technisch keinen Zugriff auf die in der ePA gespeicherten Daten hat. Für Daten, die nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt sind, wie beispielsweise das Verwaltungsprotokoll, sind diese Rechte nicht ausgeschlossen. Dementsprechend kann die Krankenkassen Auskunfts- oder Korrekturbitten seitens der Versicherten zu den in der ePA gespeicherten Daten (z. B. zu Arztbriefen) gar nicht nachkommen. Eine Ausnahme bilden Diagnosen zu in Anspruch genommenen Leistungen der Krankenkassen. Da diese Daten auf Ihren Wunsch hin und mit Ihrer Einwilligung aus den Beständen der Abrechnungsdaten Ihrer Krankenkasse in Ihre ePA eingespielt werden, haben Sie bei diesen Daten die Möglichkeit der Korrektur durch die Krankenkasse. Dazu benötigen Sie vom jeweiligen Leistungserbringer eine Bestätigung der korrekten Diagnose. Über das nähere Verfahren informiert Sie Ihre Krankenkasse.

Die Krankenkasse stellt Ihnen eine ePA-Anwendung zur selbstständigen Wahrnehmung Ihrer Rechte im Sinne der DS-GVO zur Verfügung. Allerdings können Sie mithilfe der ePA-Anwendung nicht die von Ihrem Leistungserbringer zur Verfügung gestellten Daten korrigieren. Sollten Korrekturen dieser Daten erforderlich sein, wenden Sie sich bitte an den Sie behandelnden Leistungserbringer. (Beachten Sie in diesem Zusammenhang die Hinweise in den Kapiteln 4.4. und 9)

4.6 Welche Daten tauscht die Krankenkasse mit dem Betreiber der ePA aus?

Um Ihre ePA einzurichten, tauscht die BKK W&F und der jeweilige Industriepartner administrative personenbezogene Informationen aus. Zudem prüft Ihre BKK W&F bzw. der Anbieter der ePA anhand Ihrer Krankenversichertennummer, ob bereits eine Patientenakte für Sie existiert. Ein Austausch von personenbezogenen Gesundheitsdaten findet an dieser Stelle nicht statt.

4.7 Was muss ich bei Nutzung der ePA-Anwendung beachten?

Die ePA-Anwendung ermöglicht Ihnen den selbstständigen Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten über Ihre eigenen Endgeräte wie Smartphones, Laptops oder PCs. Ihre jeweilige ePA-Anwendung haben die Krankenkassen nach den Vorgaben der gematik und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt. Zusätzlich durchläuft jede ePA-Anwendung eine Sicherheitsprüfung. Diese kann nur von Prüfstellen durchgeführt werden, die bei der gematik und dem BSI akkreditiert sind. Um die Sicherheit Ihrer ePA-Daten zu gewährleisten, ist es unabdingbar, dass Sie ausschließlich eine von der gematik zugelassene ePA-Anwendung nutzen, die Sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle heruntergeladen haben. Vertrauenswürdige Quellen sind der App-Store von Apple für das iOS-Betriebssystem sowie Google Play für Android. Für die Betriebssysteme weiterer Endgeräte (Laptops oder PCs) sind die Stores der Betriebssystemhersteller (z. B. Microsoft oder Apple) oder die Website Ihrer BKK W&F die vertrauenswürdigen Bezugsquellen. Diesbezüglich sind die Krankenkassen verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Vorgaben auch im Hinblick auf die Übermittlung an Drittländer einzuhalten.

Nach der Installation muss Ihre ePA-Anwendung im Rahmen der ersten Nutzung freigeschaltet werden. Hierfür sind grundsätzlich zwei Wege vorgesehen: Der sicherste Weg ist die Freischaltung über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit NFC-Übertragungsstandard, also mit einer kontaktlosen Schnittstelle, wie sie heute bereits auf vielen EC- und Kreditkarten zu finden ist, und der dazugehörigen PIN, die Sie von Ihrer BKK W&F erhalten. Zur Nutzung Ihrer eGK an einem stationären Endgerät benötigen Sie in der Regel ein geeignetes Kartenlesegerät, das vom Betriebssystem Ihres Computers unterstützt wird. Dieses können Sie im Einzelhandel (z. B. in Elektronik-Fachgeschäften) auf eigene Kosten erwerben. Eine Erstattung der Kosten durch Ihre Krankenkasse ist nicht möglich. Aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit Ihrer medizinischen Daten in der ePA empfiehlt das BSI die Nutzung eines Kartenlesegeräts ab Sicherheitsklasse 2 (Geräte mit eigener Tastatur, ohne eigene Anzeige) und höher.

Eine weitere Möglichkeit ist die Freischaltung Ihrer ePA über einen von Ihrer BKK W&F zur Verfügung gestellten alternativen Zugang ohne die eGK. Diese Aktivierung bleibt auch bei einem Wechsel des Endgeräts gültig, also auch dann, wenn Sie Ihre ePA mal über Ihr Smartphone, mal an Ihrem PC nutzen wollen. Die Übermittlung des alternativen Zugangs ohne eGK ist kassenspezifisch. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihre BKK W&F.

Zudem sollten Sie Ihre ePA-Anwendung stets auf Endgeräten betreiben, die unter Ihrer Kontrolle stehen. Der Zugriff auf die ePA über einen öffentlichen PC, z. B. in einem Internet-Café, ist daher unbedingt zu vermeiden! Um die ePA sicher vom eigenen Endgerät aus zu nutzen, müssen Sie zudem für den Schutz Ihrer jeweiligen Endgeräte Sorge tragen. Entsprechende Anweisungen, die Sie hierfür ausführen müssen, finden sich in der Dokumentation der ePA-Anwendung. Ebenso sollten Sie die Empfehlungen des BSI zur Endgerätesicherheit befolgen. Das BSI stellt hierfür ein Informationsangebot im Internet bereit: https://www.bsi-fuer-buerger.de.

4.8 Welche Maßnahmen muss ich bei Verlust oder Verdacht auf Missbrauch der eGK oder der Zugangsdaten für die ePA-Anwendung treffen?

Dem Schutz dieser Zugangswege kommt besonders hohe Bedeutung zu. Bei Verlust oder Verdacht auf Missbrauch der eGK oder des Zugangs für die ePA und die ePA-Anwendung müssen diese umgehend bei der BKK W&F gesperrt werden, um die Sicherheit der ePA zu gewährleisten. Die BKK W&F bietet hierfür verschiedene Sperrmöglichkeiten an (z. B. telefonisch oder online).

4.9 Ich will meine Krankenkasse wechseln. Kann ich meine in der ePA gespeicherten Daten einfach mitnehmen?

Die ePA wird Ihnen von Ihrer BKK W&F angeboten. Sollten Sie die Krankenkasse wechseln und eine ePA auch bei Ihrer neuen Krankenkasse nutzen wollen, so können Sie die Daten aus der ePA in verschlüsselter Form übernehmen.

Im ersten Schritt müssen Sie gegenüber der neuen Krankenkasse erklären, dass Sie Ihre ePA weiterhin nutzen wollen. Dann müssen Sie die bestehende ePA in den sogenannten Transportzustand versetzen. Dafür bietet die Anwendung selbst eine entsprechende Funktion. Nun verschlüsselt der Aktenbetreiber Ihrer bisherigen Krankenkasse die Akte so, dass Ihre medizinischen Daten sowie die Metadaten vertraulich vom Aktenbetreiber Ihrer alten zum Betreiber der neuen Krankenkasse übermittelt werden können. In diesem Zustand kann weder ein schreibender noch ein lesender Zugriff auf die Akte erfolgen. In der ePA-Anwendung der neuen Krankenkasse können Sie dann die Datenübernahme aus der alten ePA-Anwendung starten. Das Verfahren stellt dabei sicher, dass die Daten Ihrer alten ePA erst dann gelöscht werden, wenn die Daten vollständig beim Betreiber Ihrer neuen Krankenkasse angekommen sind. Die erteilten Berechtigungen sowie die Vertretungen (weitere Informationen zu Vertretungsregelungen s. Kapitel 8) werden dabei – wenn Sie dies wünschen – ebenfalls übernommen.

Bitte beachten Sie, dass Informationen aus kassenspezifischen Anwendungen der ePA möglicherweise nicht automatisch übernommen werden. Entsprechende Daten sollten Sie bei Bedarf selbst sichern, damit diese nach Ihrem Krankenkassenwechsel noch zur Verfügung stehen. Ihre Krankenkasse stellt Ihnen hierfür weitere Informationen zur Datenübernahme beim Wechsel der Krankenkasse bereit.

4.10 Was muss ich tun, wenn ich die ePA nicht mehr will?

Sie haben grundsätzlich und jederzeit die Möglichkeit, Ihre ePA komplett zu schließen, also löschen zu lassen. Dazu müssen Sie die erteilte Einwilligung zur Nutzung der ePA gegenüber Ihrer BKK W&F widerrufen. Diese Kündigung der ePA bzw. der Widerruf zur Nutzung muss gegenüber Ihrer BKK W&F in einer geeigneten Form ausgesprochen werden. Dies kann beispielsweise über die von Ihrer BKK W&F bereitgestellte ePA-Anwendung geschehen. Zum genauen Vorgehen wenden Sie sich an Ihre BKK W&F.

Von der Löschung betroffen sind alle Inhalte Ihrer Akte – sämtliche Dokumente, erteilte Berechtigungen und Protokolleinträge – mit Ausnahme der Einträge des Verwaltungsprotokolls (Näheres dazu in Kapitel 4.4). Die Verantwortung zur Sicherung der in Ihrer Akte gespeicherten Dokumente obliegt in diesem Fall Ihnen als ePA-Nutzerin bzw. ePA-Nutzer. Wenn Sie bestimmte Dokumente auch nach Schließung Ihrer ePA behalten wollen, müssen Sie diese anderweitig speichern.

Nutzen Sie die von Ihrer BKK W&F bereitgestellte ePA-Anwendung zum Zugriff auf die ePA, haben Sie die Möglichkeit, die Protokolldaten ebenfalls auf Ihrem eigenen Endgerät zu sichern. Die Anwendung bietet Ihnen dazu eine entsprechende Funktion an. Neben der Sicherung der Dokumente ist auch die Sicherung der Protokolldaten aus Sicht des Datenschutzes sinnvoll, damit Sie später nachvollziehen können, wer Zugriff auf Ihre Akte hatte.

4.11 Habe ich Nachteile bei meiner Gesundheitsversorgung, wenn ich die ePA nicht nutze?

Sollten Sie sich dazu entscheiden, die ePA nicht nutzen zu wollen, entstehen Ihnen hieraus keine Nachteile für Ihre Gesundheitsversorgung. Diese wird auch zukünftig durch die etablierten Verfahren gewährleistet bleiben.

Als Zusatzangebot sorgt die ePA aber für eine gesteigerte Transparenz Ihrer medizinischen Daten. So besitzen Sie im Rahmen einer ePA-Nutzung den Vorteil, die Dokumente, Befunde oder Informationen Ihrer Behandlung digital einsehen und an ausgewählte Leistungserbringer wie Ärztinnen und Ärzte oder Krankenhäuser weitergeben zu können bzw. diesen den Zugriff auf Ihre Daten zu erlauben. Dieser digitale, durch Sie initiierte und gesteuerte Datenaustausch kann dabei helfen, Ihre medizinische Versorgung zu verbessern. Durch den Zugriff auf relevante Gesundheitsdaten in Ihrer ePA unterstützen Sie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte und andere Leistungserbringer dabei, die bestmögliche therapeutische Entscheidung treffen zu können, unerwünschte Wirkungen abzuwenden sowie unnötige Behandlungen oder Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

5. Was kann ich in meiner elektronischen Patientenakte speichern?

In der elektronischen Patientenakte (ePA) können Sie unter Verwendung der von der Krankenkasse bereitgestellten ePA-Anwendung eigene Gesundheitsdaten speichern. Dies können beispielsweise eigenständig geführte Diabetes-Tagebücher sein oder digitalisierte Befunde aus früheren Behandlungen, die Ihnen Ihre Ärztinnen und Ärzte auf Papier bereitgestellt haben, oder aber auch eigene Aufzeichnungen zu Ihrem Gesundheitszustand.

An Ihrer Behandlung beteiligte Leistungserbringer können, sofern Sie eine entsprechende Berechtigung erteilen, unter anderen die folgenden Daten in der ePA ablegen:

– medizinische Daten Ihrer Behandlung, z. B. Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen
Arztbriefe, die im Zuge einer (zahn-)ärztlichen Behandlung erstellt wurde

– Verordnungen und Dispensierinformationen Ihrer Arzneimittel

– elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

– elektronischer Medikationsplan oder Notfalldatensatz, falls Sie diese bereits auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nutzen

Wenn Sie eine Digitale Gesundheitsanwendung nutzen und der Hersteller Ihrer Anwendung diese Möglichkeit unterstützt, können Sie die Gesundheitsanwendung berechtigen, Ihre von der Gesundheitsanwendung erhobenen Daten in der ePA zu speichern. Der Hersteller Ihrer Gesundheitsanwendung erteilt Ihnen über die Möglichkeiten der Datenspeicherung Auskunft.

5.1 Wie melde ich mich bei der ePA an?

Zur Anmeldung bei der ePA nutzen Sie die von Ihrer Krankenkasse bereitgestellte ePA-Anwendung sowie entweder die eGK mit PIN oder, auf Ihren Wunsch hin, ein kassenspezifisches, den Vorgaben der Gesellschaft für Telematik (gematik) entsprechendes alternatives Zugangsverfahren ohne eGK. Ihre Krankenkasse informiert Sie über die jeweiligen Voraussetzungen zur Anmeldung ohne eGK in der ePA-Anwendung auf ihrem Smartphone sowie zur Anmeldung ohne eGK an Ihrem Desktop-PC oder Laptop.

Das jeweilige Sicherheitsniveau der Anmeldung mit und ohne eGK ist unterschiedlich hoch. Höher ist es bei der Anmeldung mit der eGK, in diesem Fall entspricht es einem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Sicherheitsstandard. Jedoch wird auch das alternative Verfahren ohne eGK für einen Übergangszeitraum vom BSI akzeptiert. Eine entsprechende Zertifizierung gibt es bei der Authentifizierung ohne eGK allerdings nicht. Ihre Kasse informiert Sie umfassend über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, die potenziellen Risiken und über Wege, diese zu vermeiden. Wenn Sie sich für die Nutzung der alternativen Zugangsmöglichkeit ohne eGK entscheiden, müssen Sie diesen Wunsch explizit gegenüber Ihrer Krankenkasse kommunizieren.

5.2 Was benötige ich zum Zugriff auf meine Daten?

Unabhängig davon, wie Sie sich bei der ePA authentifizieren, nutzen Sie eine von Ihrer Krankenkasse bereitgestellte ePA-Anwendung auf Ihrem Smartphone oder einem geeigneten Laptop/PC, um auf die ePA zuzugreifen. Die ePA-Anwendung ist nach den Vorgaben des BSI und der gematik erstellt und sicherheitsgeprüft. Mit ihr können Sie sämtliche Funktionen der ePA selbstständig nutzen, u. a. die folgenden:

  • Dokumente einstellen, einsehen, herunterladen und lösche
  • Berechtigungen erteilen und entziehen
  • Vertretungen erstellen und entziehen
  • Zugriffe auf die ePA anhand der Protokolldaten kontrollieren
  • ePA vollständig schließen
  • Übertragung der ePA zu einer neuen Krankenkasse veranlassen (bei Krankenkassenwechsel)
  • als vertretungsberechtigte Person mit der ePA einer vertretenen Person arbeiten (vertretungsberechtigte und vertretene Person müssen nicht bei derselben Krankenkasse versichert sein)

Versicherte ohne geeignete Endgeräte können eine ePA bei Ihrer Krankenkasse beantragen und anlegen lassen. In diesem Fall erfolgt die Berechtigungsvergabe für den Zugriff direkt beim Besuch in der Arztpraxis, im Krankenhaus oder bei einem anderen Leistungserbringer (Näheres hierzu in Kapitel 6.3). Grundsätzlich können Sie diese Art der Berechtigungsvergabe vor Ort auch nutzen, wenn Sie über die ePA-Anwendung auf Ihre ePA zugreifen, etwa um eine Leistungserbringereinrichtung spontan zu berechtigen.

5.3 Zu welchen Kategorien kann ich Dokumente in der ePA speichern?

Die ePA bietet die Möglichkeit, Dokumente verschiedener Kategorien zu speichern. Die Kategorien werden dabei direkt bei der Speicherung von Dokumenten automatisch durch das Aktensystem vergeben. Folgende Unterscheidungen sind möglich:

  • Daten zu Befunden, Diagnosen, durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen, Früherkennungsuntersuchungen, Behandlungsberichte und sonstige untersuchungs- und behandlungsbezogene medizinische Informationen getrennt nach den folgenden Bereichen:

o    Hausarzt

o    Krankenhaus

o    Labor und Humangenetik

o    Physiotherapie

o    Psychotherapie

o    Dermatologie

o    Urologie/Gynäkologie

o    Zahnheilkunde und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

o    weitere fachärztliche Bereiche

o    weitere nicht-ärztliche Berufe

  • Daten des elektronischen Medikationsplans
  • Daten des elektronischen Notfalldatensatzes
  • elektronische Arztbriefe
  • elektronisches Zahn-Bonusheft („eZahnbonusheft“)
  • Daten zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (elektronisches Untersuchungsheft für Kinder, „eUntersuchungsheft“)
  • Daten über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (elektronischer Mutterpass, „eMutterpass“)
  • elektronische Impfdokumentation („eImpfdokumentation“)
  • Ihre in die ePA übernommen Daten aus einer von den Krankenkassen nach § 68 SGB V finanzierten elektronischen Gesundheitsakte
  • von Ihnen selbst zur Verfügung gestellte Gesundheitsdaten
  • elektronische Rezepte und Informationen zu deren Einlösung
  • sonstige Dokumente

5.4 Kann ich Vertraulichkeitsstufen für Dokumente festlegen?

Für jedes in die ePA eingestellte Dokument können Sie eine Vertraulichkeitsstufe festlegen. Die von Ihnen, Ihren Leistungserbringern oder Ihrer Krankenkasse in die ePA eingestellten Dokumente sind nach dem Einstellen zunächst standardmäßig der Vertraulichkeitsstufe „normal“ zugeordnet (Näheres dazu in Kapitel 6.3). Über Ihre ePA-Anwendung können Sie den Dokumenten selbstständig die Stufen „vertraulich“ oder „streng vertraulich“ zuweisen. Sollten Sie direkt beim Einstellen von Dokumenten in die ePA durch den Leistungserbringer eine höhere Vertraulichkeitsstufe wünschen, so kann dieser das auch direkt bei der Ablage in der ePA berücksichtigen. Bitte sprechen Sie das gegenüber Ihrem Leistungserbringer an.

Sowohl die Dokumentenkategorie als auch die Vertraulichkeitsstufe spielen bei der Vergabe von Berechtigungen eine wichtige Rolle (weitere Informationen zum Erteilen einer Berechtigung finden Sie in Kapitel 6.4).

5.5 Wie kann ich Daten aus einer digitalen Gesundheitsanwendung in der ePA speichern?

Manche digitalen Gesundheitsanwendungen bieten die Möglichkeit, Daten in die ePA zu übertragen. Damit eine digitale Gesundheitsanwendung Daten in Ihrer ePA speichern kann, müssen Sie in beiden Anwendungen entsprechende Freigaben vornehmen. In der ePA-Anwendung Ihrer Krankenkasse müssen Sie die gewünschte Gesundheitsanwendung zum Speichern von Daten berechtigen. In der Gesundheitsanwendung selbst müssen Sie einwilligen, dass sie Daten an die ePA weitergeben darf. Weitere Informationen über die entsprechenden Einwilligungen und Einstellung in der digitalen Gesundheitsanwendung erhalten Sie vom Hersteller der digitalen Gesundheitsanwendung.

Bitte beachten Sie, dass eine Gesundheitsanwendung ausschließlich Daten in Richtung Ihrer ePA übertragen kann. Der Hersteller Ihrer digitalen Gesundheitsanwendung hat jedoch keinen Zugriff auf die Daten in Ihrer ePA. Dies ist gesetzlich nicht erlaubt.

6. Wer hat wie Zugriff auf die elektronische Patientenakte?

Auf die elektronischen Patientenakte (ePA) können Sie selbst, sofern Sie die ePA-Anwendung nutzen, sowie auch Mitarbeitende der von Ihnen berechtigten Leistungserbringereinrichtungen zugreifen, z. B. Ihre Hausärztin bzw. Ihr Hausarzt sowie deren medizinische Fachangestellte. In welcher Art und Weise der Zugriff der berechtigten Leistungserbringereinrichtungen erfolgen kann, wird Ihnen in den Kapiteln 6.2, 6.3 und 6.4 erläutert.

Die Berechtigung für den Zugriff auf Ihre ePA erteilen Sie stets den Leistungserbringereinrichtungen, und nicht nur einzelnen Personen wie z. B. der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt. Bei größeren Leistungserbringereinheiten wie beispielsweise einem Medizinischen Versorgungszentrum oder einem Krankenhaus kann dies bedeuten, dass neben Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt eine Vielzahl weiterer Personen des medizinischen Fachpersonals der gleichen Leistungserbringereinheit rein technisch auf die Daten zugreifen können. Ein Zugriff darf jedoch nur erfolgen, soweit dies tatsächlich zu Behandlungszwecken erforderlich ist. Überdies ist jede Leistungserbringereinrichtung gesetzlich verpflichtet, zu protokollieren, wer wann, auf welche Daten Ihrer ePA zugegriffen hat.

Mit der Zugriffsberechtigung auf die ePA willigen Sie automatisch in die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten durch die jeweilige Leistungserbringereinrichtung ein. Dazu nutzen Sie die von Ihrer BKK W&F bereitgestellte ePA-Anwendung. Sie können den Zugriff aber auch direkt vor Ort, in der Praxis oder im Krankenhaus, mithilfe Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der zugehörigen PIN auf den vor Ort verfügbaren Geräten gewähren. Solche Geräte, wie z. B. das Kartenterminal, sind von der Gesellschaft für Telematik (gematik) geprüft und zugelassen.

Zudem kann Ihre BKK W&F – nachdem Sie sie dazu aufgefordert und berechtigt haben – Daten zu von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen in der ePA ablegen. Diese Daten umfassen z. B. Diagnosen, eingelöste Rezepte u. Ä. Wie bei einer Leistungserbringereinrichtung können Sie auch Ihrer BKK W&F eine einmal erteilte Zugriffsberechtigung jederzeit wieder entziehen. Die Beauftragung und Berechtigung der BKK W&F zur Übermittlung der Leistungsauskunft sowie die Beendigung können Sie direkt über die ePA-Anwendung veranlassen. Ein Zugriff auf die Daten in der ePA ist für die Krankenkasse damit nicht verbunden.

Neben Leistungserbringereinrichtungen können Sie auch Personen, denen Sie besonders vertrauen, zum ePA-Zugriff berechtigen. Dies sind die sogenannten Vertreterinnen bzw. Vertreter. Ihre Vertretung hat grundsätzlich die gleichen Zugriffsmöglichkeiten wie Sie selbst, kann Leistungserbringereinrichtungen Zugriffe gewähren oder entziehen und die Krankenkassen zur Datenbereitstellung auffordern. Ihre Vertretung kann Ihre ePA jedoch weder löschen noch weitere Vertreterinnen oder Vertreter benennen bzw. Vertretungen widerrufen (weitere Informationen zu Vertretungsregelungen finden Sie in Kapitel 8).

Gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter können zudem auf die Akte der zu vertretenden Person zugreifen. So können beispielsweise Eltern eine ePA ihres mitversicherten Kindes führen.

Sofern Sie einwilligen, können auch Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen Ihre in der jeweiligen Anwendung erhobenen Gesundheitsdaten in Ihre ePA übertragen. Der Hersteller der Gesundheitsanwendung wiederum hat keinen Zugriff auf die Daten in Ihrer ePA. Dies ist gesetzlich nicht erlaubt. Die zusätzlich erforderliche Erteilung der entsprechenden Berechtigung für eine digitale Gesundheitsanwendung führen Sie über die ePA-Anwendung Ihrer Krankenkasse durch. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

6.1 Welche rechtlichen Vorgaben für Leistungserbringer gibt es?

Auch wenn Sie eine Berechtigung erteilt haben, darf ein Leistungserbringer (bzw. das medizinische Personal der Leistungserbringereinrichtung) nur auf Daten in Ihrer persönlichen ePA zugreifen, wenn dieser Leistungserbringer in Ihre Behandlung eingebunden ist und wenn die Daten aus Ihrer ePA für Ihre Versorgung erforderlich sind. Dies ist darin begründet, dass rechtlich zwischen der technischen Erteilung einer Zugriffsberechtigung und der „Erlaubnis“ zur Datenverarbeitung, der sogenannten Einwilligung, zu unterscheiden ist. Selbst wenn Sie eine technische Berechtigung für einen Leistungserbringer erteilt haben, der nicht in Ihre Behandlung eingebunden ist, darf dieser nicht ohne Weiteres auf Ihre ePA-Daten zugreifen. Denn der Zugriff setzt eine rechtsgültige Einwilligung voraus. Diese muss freiwillig, für einen konkreten Fall, nach ausreichender Information der bzw. des Betroffenen und unmissverständlich abgegeben werden.

Sie können gegenüber einer Leistungserbringereinrichtung die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer in der ePA gespeicherten Daten jederzeit widerrufen. Dies können Sie in der von Ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellten ePA-Anwendung durchführen. Falls Sie die ePA-Anwendung nicht nutzen, können Sie der betroffenen Leistungserbringereinrichtung diese Rechte beispielsweise bei Ihrem nächsten Besuch in der Praxis entziehen, indem Sie eine neue Berechtigung mit einer Dauer von einem Tag erteilen. Mit Ablauf des eingestellten Tages kann nicht länger auf die ePA zugegriffen werden.

Für einige Leistungserbringer hat der Gesetzgeber festgelegt, dass sie grundsätzlich nur bestimmte Informationen in Ihrer ePA einsehen dürfen. Über diese gesetzlich festgelegten Zugriffsrechte hinaus können Sie keine Berechtigung zum Zugriff erteilen. Zum Beispiel darf eine Apothekerin bzw. ein Apotheker keine Daten aus Ihrem elektronischen Zahn-Bonusheft einsehen. Sie können der Apothekerin bzw. dem Apotheker deshalb auch keinen Zugriff auf Ihr elektronisches Zahnbonusheft erlauben.

6.2 Welcher Leistungserbringer darf auf welche Daten in der ePA zugreifen?

Welcher Leistungserbringer auf welche Daten zugreifen darf, hat der Gesetzgeber detailliert in § 352 SGB V geregelt. Diese Regelungen haben wir für Sie in der Tabelle in diesem Kapitel zusammengefasst.

Natürlich ist der Zugriff auf die Daten in Ihrer ePA immer nur unter der Voraussetzung möglich, dass Sie die jeweilige Leistungserbringereinrichtung dazu berechtigt haben und diese an die TI angeschlossen ist. Wichtig ist, dass Sie bei Vergabe der Berechtigungen an Ihre behandelnden Leistungserbringer die Berechtigungen im Vergleich zur Tabelle weiter einschränken können. Die Vergabe von über die in der Tabelle dargestellten hinausgehenden Berechtigungen durch Sie ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben jedoch nicht zulässig.

Anhand der im Kapitel 6.3 und 6.4 dargestellten Möglichkeiten können Sie auf Wunsch genau kontrollieren, welche der an Ihrer Behandlung beteiligten Leistungserbringereinrichtungen auf welche in Ihrer ePA gespeicherten Daten zugreifen darf. So können Sie beispielsweise Befunde, die Sie als besonders vertraulich einstufen, nur mit der Hausarztpraxis teilen und vor dem Zugriff anderer an Ihrer Behandlung beteiligter Leistungserbringereinrichtungen verbergen.

Ein auslesender Zugriff (d. h. ein Kreuz in der Spalte „Auslesen“) bedeutet dabei immer, dass die Daten aus der ePA heruntergeladen und in die Behandlungsdokumentation des jeweiligen Leistungserbringers übernommen werden können. Auch bei einem Entzug der Berechtigung bleiben Daten, die Leistungserbringer in ihre Behandlungsdokumentation übernommen haben, für die ehemals berechtigte Leistungserbringereinrichtung verfügbar. Der Grund dafür ist, dass sie die Daten durch die Übernahme aus der ePA heruntergeladen und eine eigene Kopie der Daten erstellt haben. Dies ist aus rechtlicher Sicht erforderlich, da Leistungserbringer ihre Behandlung medizinisch vollständig dokumentieren müssen.

Daten von Leistungserbringern Ihre Daten Daten weiterer Anbieter
Dokumentenart Daten zu Befunden, Diagnosen, durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen sowie zu Behandlungsberichten und sonstige untersuchungs- und
behandlungsbezogene medizinische Informationen
Elektronischer Medikationsplan Elektronische Notfalldaten Elektronische Arztbriefe Elektronisches Zahnbonusheft Elektronisches Untersuchungsheft für Kinder Elektronischer Mutterpass Elektronische Impfdokumentation Verordnungsdaten und Dispensierinformationen elektronischer Verordnungen Durch die Versicherten zur Verfügung gestellte Daten Daten aus einer Gesundheitsakte der Krankenkasse Daten über in Anspruch genommene Leistungen
Zugreifende Personengruppe Art des Zugriffs Schreiben Auslesen Löschen Schreiben Auslesen Löschen Schreiben Auslesen Löschen Schreiben Auslesen Löschen Schreiben Auslesen Löschen Schreiben Auslesen Löschen Schreiben Auslesen Löschen Schreiben Auslesen Löschen Schreiben Auslesen Löschen Schreiben Auslesen Löschen Schreiben Auslesen Löschen Schreiben Auslesen Löschen
Ärztinnen/Ärzte inkl. med. Personal x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x
Zahnärztinnen/Zahnärzte inkl. med. Personal x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x
Apotheker/-innen inkl. med. Personal x x x x x x x x x x x x x x x x x
Psychotherapeutinnen/-therapeuten inkl. med. Personal x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x
Gesundheits- & Krankenpfleger/-innen, Gesundheits- & Kinderkrankenpfleger/-innen inkl. med. Personal x x x x x x x x x x x x
Altenpfleger/-innen inkl. med. Personal x x x x x x x x x x x x
Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner inkl. med. Personal x x x x x x x x x x x x
Hebammen x x x x x x x x x x x x x x x
Heilmittelerbringer (z. B. Physiotherapeutinnen/-therapeuten) inkl. med. Personal (x) x (x) x x x x x x x x x
Ärztinnen/Ärzte u. a. Personen im Öffentlichen Gesundheitsdienst x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x
Fachärztinnen/-ärzte der Arbeits- /Betriebsmedizin x x x x x x x x x x x x x x
Versicherte (und deren Vertreter) x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x

Legende:
x   Recht vollständig vorhanden
(x) Recht gilt nur für Untermengen von Dokumenten wie bspw. Dokumente einer bestimmten Fachgruppe (bspw. physiotherapeutische Dokumente)

Schreiben umfasst das Hochladen, Importieren und Aktualisieren von Dokumenten in der ePA
Auslesen umfasst das Lesen, Herunterladen, Exportieren sowie die Übernahme in die Dokumentation des Leistungserbringers (d. h. also das Speichern und Verwenden)
Löschen umfasst das Entfernen von Dokumenten aus der ePA

Beispiel 1: Die dargestellte Tabelle zeigt Ihnen, dass beispielsweise Ärztinnen und Ärzte sowie das Personal in ärztlichen Leistungserbringereinrichtungen – ohne weitere Einschränkungen bei Ihrer Berechtigungsvergabe – auf alle Daten von Leistungserbringern schreibend, auslesend und löschend zugreifen können. Auf Daten, die von Ihnen oder von weiteren Anbietern bereitgestellt werden, können an Ihrer Behandlung beteiligte Ärztinnen und Ärzte nur auslesend sowie zum Löschen zugreifen.

Beispiel 2: Apothekerinnen und Apotheker (sowie das Personal der Apotheke) haben – ohne weitere Einschränkungen bei Ihrer Berechtigungsvergabe – auf den elektronischen Medikationsplan, die elektronische Impfdokumentation sowie Verordnungsdaten und Dispensierinformationen von Rezepten schreibenden Zugriff, d. h., sie können diese Daten in Ihrer ePA anlegen und aktualisieren. Auf alle anderen Dokumente können berechtigte Apothekerinnen und Apotheker sowie das Apothekenpersonal ausschließlich auslesend zugreifen.

Beispiel 3: Heilmittelerbringer inkl. Personal wie z. B. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten können mit Ausnahme der Impfdokumentation bei entsprechender Vergabe der Berechtigungen alle Daten in der ePA auslesen. Daten zu Befunden, Diagnosen, durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen sowie zu Behandlungsberichten und sonstige untersuchungs- und behandlungsbezogene medizinische Informationen können von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten geschrieben werden. Auch das Löschen ist möglich. Schreiben und Löschen können Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten aber nur solche Daten, die sie selbst oder andere Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in Ihre Akte eingestellt haben.

6.3 Wie funktioniert die Erteilung von Berechtigungen konkret?

Mit der von Ihrer BKK W&F bereitgestellten ePA-Anwendung können Sie Ihre ePA bequem verwalten. Dort stellen Sie ein, wer welche Daten in Ihrer ePA einsehen kann. Sie bestimmen auch, wie lange Sie den Zugriff erlauben wollen. Voreingestellt sind sieben Tage. Sie können dabei eine Dauer von einem Tag bis „unbegrenzt“ wählen. Nach Ablauf der von Ihnen gewählten Zeit endet die Berechtigung für die jeweilige Leistungserbringereinrichtung automatisch. Sie kann die Dokumente dann nicht mehr in der ePA einsehen. Für die Praxisdokumentation lokal heruntergeladene Kopien sind allerdings für den Leistungserbringer weiterhin verfügbar. Grundsätzlich können Sie einmal erteilte Berechtigungen jederzeit wieder entziehen. Wenn Sie Hilfe bei der Bedienung der ePA-Anwendung brauchen, hilft Ihnen Ihre BKK W&F gerne weiter.

Wenn Sie keine ePA-Anwendung nutzen oder wenn Sie Ihr Endgerät z. B. beim Arztbesuch einmal nicht zur Hand haben, können Sie trotzdem Zugriffe auf Ihre ePA erlauben. Dazu benötigen Sie Ihre eGK und die dazugehörige PIN (persönliche Identifikationsnummer). Der Vorgang funktioniert ähnlich wie das Bezahlen mit Bankkarte und PIN im Supermarkt. Die eGK wird in einem Lesegerät beim Leistungserbringer eingelesen. Anschließend geben Sie Ihre PIN ein und bestätigen so, welche Daten die Leistungserbringereinrichtung einsehen darf. Die Vergabe von Berechtigungen auf Kategorienbasis (mittelgranular) bei der Leistungserbringereinrichtung überschreibt feingranulare Berechtigungsvergaben aus dem Frontend der bzw. des Versicherten, falls solche schon erfolgt sind. Sollten Sie die PIN nutzen wollen, aber noch keine erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre BKK W&F.

6.4 Wie berechtige ich einen an meiner Behandlung beteiligten Leistungserbringer?

Die Mitarbeitenden einer Leistungserbringereinrichtung können auf die Daten, die in Ihrer persönlichen ePA gespeichert sind, erst dann zugreifen, wenn Sie der Einrichtung hierzu eine Berechtigung erteilt haben. Das Erteilen der Berechtigung über die ePA-Anwendung oder das Kartenterminal in der Arztpraxis oder im Krankenhaus entspricht der Einwilligung in die Datenverarbeitung. Sämtliche Berechtigungen, die Sie erteilen, werden in Ihrer ePA gespeichert. Mithilfe der von der BKK W&F bereitgestellten ePA-Anwendung können Sie diese jederzeit einsehen und bei Bedarf anpassen.

Wen Sie berechtigen dürfen, regelt der Gesetzgeber in § 352 SGB V (vgl. Kapitel 6.2). Dort werden die Einrichtungen und Personengruppen genannt. Die im Folgenden genannten Personengruppen sind bereits an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen:

  • Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Angestellte dieser Berufsgruppen
  • Apothekerinnen und Apotheker sowie Personen, die bei diesen beschäftigt sind
  • Krankenhäuser

Die nachfolgenden Gruppen werden Schritt für Schritt an die TI angeschlossen, sodass Sie ihnen dann auch eine Zugriffsberechtigung erteilen können:

  • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger, Altenpflegerinnen und -pfleger, Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner sowie deren Helferinnen und Helfer, die in die medizinische oder pflegerische Versorgung der Versicherten eingebunden sind
  • Hebammen, Entbindungspfleger und Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie deren angestellte Helferinnen und Helfer sowie Auszubildende
  • Ärztinnen und Ärzte sowie andere Personen, die bei einer für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörde tätig sind, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlich ist
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Arbeitsmedizin sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte

6.4.1 Wie erteile ich Berechtigungen in der ePA-Anwendung?

Sie haben die Möglichkeit, den Zugriff auf die ePA mittels verschiedener Berechtigungen zu steuern. Dazu stehen ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung.

Grobgranulare Erteilung von Berechtigungen

Über die Erteilung von Berechtigungen in der ePA-Anwendung steuern Sie, welche Leistungserbringereinrichtung auf welche Dokumente zugreifen kann. Eine Möglichkeit ist die Steuerung anhand der bereits genannten Kategorien. In diesem Fall berechtigen Sie Leistungserbringereinrichtungen dazu, auf eine oder mehrere Kategorien zuzugreifen (Näheres dazu in Kapitel 5.3). Die Mitarbeitenden einer Leistungserbringereinrichtung erhalten dann Zugriff auf die Dokumente in der Vertraulichkeitsstufe „normal“, sofern Sie nichts anderes festlegen (vgl. Kapitel 5.4).

Mittelgranulare Erteilung von Berechtigungen

Weitere Möglichkeiten der Zugriffssteuerung über die ePA-Anwendung ergeben sich durch die Auswahl einer Kategorie in Kombination mit einer Vertraulichkeitsstufe. Dies können die Vertraulichkeitsstufen „normal“ oder „vertraulich“ sein. Im Zuge der Berechtigung einer Leistungserbringereinrichtung legen Sie fest, auf welche Dokumentenkategorie mit welcher Vertraulichkeitsstufe der Zugriff gewährt werden soll. Die Erteilung von Zugriffen auf Dokumente mit der Vertraulichkeitsstufe „streng vertraulich“ ist damit nicht möglich.

Feingranulare Erteilung von Berechtigungen

Die feinste Abstufung hinsichtlich der Zugriffsrechte in der Anwendung erhalten Sie, indem Sie auf Ebene einzelner Dokumente bestimmen, wer darauf zugreifen darf. Dadurch können Sie beispielsweise Zugriff auf Dokumente mit der Vertraulichkeitsstufe „streng vertraulich“ gewähren.

Zusammenfassend

Die grobgranulare Berechtigungsvergabe bezeichnet die Erteilung von Berechtigungen auf Basis der Kategorien. Bei der mittelgranularen Berechtigungsvergabe erteilen Sie Berechtigungen auf eine der in Kapitel 5.3 genannten Kategorien und Bereiche in Kombination mit den Vertraulichkeitsstufen „normal“ oder „vertraulich“. Bei der feingranularen Berechtigungsvergabe berechtigen Sie auf Basis eines einzelnen Dokuments. Dokumente, die Sie mit der Vertraulichkeitsstufe „streng vertraulich“ versehen haben, können Sie nur mithilfe der feingranularen Berechtigungsvergabe Ihren Leistungserbringern zugänglich machen.

Die Möglichkeiten der grob- und mittelgranularen Berechtigungsvergabe stehen Ihnen sowohl in der ePA-Anwendung als auch beim Leistungserbringer zur Verfügung. Feingranulare Berechtigungen können Sie ausschließlich in der ePA-Anwendung vergeben.

Zudem können Sie in der ePA-Anwendung auch festlegen, welche Vertraulichkeitsstufe eingestellte Dokumente standardmäßig bekommen sollen. Diese gilt dann für alle von Ihren Leistungserbringern oder Ihnen selbst eingestellten Dokumente. Selbstverständlich können Sie diese Voreinstellung beim Einstellen eines Dokuments auch individuell überschreiben, indem Sie eine andere Vertraulichkeitsstufe wählen. Außerdem können Sie in Ihrer ePA-Anwendung die Vertraulichkeitsstufe eines Dokuments jederzeit ändern.

Wenn Sie eine Berechtigung erteilen, legen Sie in der ePA-Anwendung auch fest, wie lange diese gelten soll. Sie haben die Wahl zwischen einer Berechtigungsdauer von mindestens einem Tag bis unbegrenzt.

6.4.2    Wie erteile ich Berechtigungen ohne die ePA-Anwendung, wenn ich z. B. beim Leistungserbringer vor Ort bin oder die ePA-Anwendung nicht nutze?

Ohne ePA-Anwendung können Sie Berechtigungen direkt vor Ort in der Leistungserbringereinrichtung erteilen. Sprechen Sie dazu das Personal der Einrichtung an und teilen Sie mit, für welche Kategorie (vgl. Kapitel 5.3 und für welchen Zeitraum Sie Berechtigungen erteilen möchten.

Zur Kontrolle der Erteilung der Berechtigungen zeigt Ihnen das Kartenterminal des Leistungserbringers die von ihm angeforderten Berechtigungen Schritt für Schritt an. Zur Erteilung der Berechtigung bestätigen Sie diese auf dem Kartenterminal. Durch diesen Prozess haben Sie auch in der Leistungserbringerumgebung die Kontrolle darüber, wen Sie zu welchem Zugriff berechtigen. Bitte denken Sie daran, dass Sie zur Erteilung von Berechtigungen in der Arztpraxis Ihre eGK und die zugehörige PIN benötigen.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer in der Leistungserbringereinrichtung direkt vor Ort erteilten Zugriffsberechtigung ausschließlich Berechtigungen für die Vertraulichkeitsstufen „normal“ und „vertraulich“ erteilen können. Eine Erteilung von Berechtigungen für Dokumente mit der Vertraulichkeitsstufe „streng vertraulich“ ist vor Ort beim Leistungserbringer nicht möglich. Dies dient dem Schutz Ihrer als „streng vertraulich“ gekennzeichneten Daten.

7. Wer muss Daten in meine elektronische Patientenakte einstellen, wenn ich es wünsche?

Die elektronische Patientenakte (ePA) lebt davon, dass in ihr möglichst viele Ihrer Gesundheitsdaten abgelegt sind – erst dann entfaltet sie für Sie und Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte den vollen Mehrwert. Neben den Daten, die Sie selbst einspeisen, kommt es dabei natürlich auch ganz entscheidend auf die Daten an, die im Rahmen Ihrer Behandlungen bei Ärztinnen bzw. Ärzten oder im Krankenhaus erhoben werden.

Sie haben gegenüber Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Leistungserbringern einen Anspruch darauf, dass die im Rahmen der Behandlung anfallenden Daten an Ihre ePA übermittelt und darin gespeichert werden. Zuvor müssen Sie allerdings eine Berechtigung zum Zugriff auf Ihre ePA erteilt haben (siehe hierzu Kapitel 6.4).

Zudem haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten Sie bei der Erstbefüllung der ePA unterstützen. Die Unterstützungsleistung umfasst die Übermittlung medizinischer Daten an die ePA und ist auf medizinische Daten aus der konkreten aktuellen Behandlung beschränkt.

Darüber hinaus können Sie von Ihren Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten oder Apothekerinnen und Apothekern die Speicherung der Daten aus dem Notfalldatensatz und des elektronischen Medikationsplans verlangen. Ändert sich etwas in Ihrem Medikationsplan oder in Ihrem Notfalldatensatz, haben Sie das Recht, dass Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt diese Daten sowohl in der ePA als auch auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) aktualisiert. Sprechen Sie Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt darauf an, wenn Sie hierzu Fragen haben.

Sie haben das Recht, dass an Ihrer Behandlung beteiligte Leistungserbringer weitere medizinische Informationen in strukturierter Form in der ePA speichern. Dies sind insbesondere folgende:

  • das eZahnbonusheft
  • das eUntersuchungheft für Kinder
  • der eMutterpass
  • die Impfdokumentation
  • Verordnungsdaten und Einlöse-Informationen zu Ihren eRezepte
  • Daten zu Ihrer Arbeitsunfähigkeit in Form der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung („eAU“)
  • sonstige von den Leistungserbringern für den Versicherten bereitgestellte Daten, insbesondere Daten, die sich aus der Teilnahme des Versicherten an strukturierten Behandlungsprogrammen bei chronischen Krankheiten ergeben

Sie haben außerdem das Recht, von Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Leistungserbringern die Löschung von Dokumenten und Daten zu verlangen, die diese in Ihre ePA hochgeladen haben.

Neben dem Anspruch gegenüber Leistungserbringern können Sie auch von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass Daten zu von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen in die ePA eingestellt werden. Dazu gehören auch Informationen zu Diagnosen und Medikamenten, die Ihre Krankenkasse im Rahmen der Abrechnung der an Ihrer Behandlung beteiligten Leistungserbringer erhält. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen Ihrer BKK W&F erst mit erheblichem zeitlichen Verzug vorliegen. Um Ihrer BKK W&F die Datenbereitstellung zu ermöglichen, müssen Sie gegenüber der BKK W&F in die Datenbereitstellung einwilligen sowie die entsprechende Berechtigung zum Zugriff auf die ePA erteilen. Nur dann kann Ihre BKK W&F ausschließlich zur Ablage dieser Informationen auf Ihre ePA zugreifen.

8. Ich benötige Unterstützung bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte. Was kann ich tun?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Sie über die von Ihrer Krankenkasse bereitgestellte ePA-Anwendung Vertreterinnen bzw. Vertreter für die Handhabung Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) berechtigen können. Diese haben dann annähernd die gleichen Rechte wie Sie selbst. Ihre Vertreterinnen und Vertreter können aber keine weiteren Vertretungen benennen und sind nicht befugt, die Akte zu schließen. Ihre Vertretung kann beispielsweise Zugriffsrechte an Leistungserbringereinrichtungen (Ärzte- und Zahnärzteschaft, Krankenhäuser, Apotheken u. a.) vergeben und die in Ihrer Akte gespeicherten Dokumente einsehen. Es ist daher wichtig, dass Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe nur an Personen übertragen, denen Sie vollständig vertrauen und denen Sie beispielsweise auch eine Vorsorgevollmacht erteilen würden. Vertretungen können – anders als Berechtigungen für Leistungserbringereinrichtungen – nicht zeitlich befristet vergeben werden und laufen daher nicht ab. Sie müssen Ihre Vertreterin bzw. Ihren Vertreter daher aktiv über die ePA-Anwendung Ihrer Krankenkasse von der Vertretung entbinden. Ihre Krankenkasse erläutert Ihnen die Möglichkeit und das Verfahren zur Vergabe von Vertretungsberechtigungen noch einmal genauer.

9. Ich möchte eine elektronische Patientenakte führen, aber keine ePA-Anwendung nutzen. Was bedeutet das für mich?

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist auch ohne die von der Krankenkasse bereitgestellte ePA-Anwendung und ohne Vertretungsperson möglich. Allerdings ergeben sich dann einige Veränderungen, die auch Auswirkungen auf die Wahrnehmung Ihrer Rechte als datenschutzrechtlich betroffene Person haben.

Wenn Sie die ePA-Anwendung nicht nutzen, haben Sie keine Möglichkeit, Einsicht in Ihre in der ePA gespeicherten Daten zu nehmen. Dies umfasst neben den Dokumenten auch die erteilten Berechtigungen sowie die Zugriffsprotokolle, in denen die ePA aufzeichnet, wer wann welche Interaktionen mit Ihrer Akte bzw. den darin gespeicherten Daten vorgenommen hat. Die Krankenkassen haben weder die gesetzliche Befugnis noch die Möglichkeiten, die Daten der ePA auszulesen.

Zudem haben Sie keine Möglichkeit, Daten selbstständig in der ePA zu speichern. Dokumente können ausschließlich durch die von Ihnen berechtigten Leistungserbringereinrichtungen in die ePA eingestellt werden. Gleiches gilt für die Löschung: Nur berechtigte Leistungserbringereinrichtungen können in Ihrem Auftrag Dokumente aus der ePA löschen. Somit haben Sie auch keine Möglichkeit zur Erstellung einer Sicherheitskopie auf Ihrem eigenen Endgerät. Dies betrifft sowohl die Dokumente als auch die Protokolle (vgl. Kapitel 4.4).

Die Berechtigung für Leistungserbringereinrichtungen erteilen Sie ohne ePA-Anwendung ausschließlich direkt beim Leistungserbringer mithilfe Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und Ihrer PIN im Dialog mit dem Praxispersonal.

Um einer berechtigten Leistungserbringereinrichtung auch ohne ePA-Anwendung den Zugriff zu entziehen, bestehen folgende Optionen:

  • Da rechtlich die Einwilligung unabhängig von der technischen Berechtigungsvergabe widerrufen werden kann, können Sie diese unabhängig von den Zugriffsrechten gegenüber dem jeweiligen Leistungserbringer widerrufen. Da Sie die Berechtigung nicht selbstständig entziehen können, ist es möglicherweise hilfreich, die Berechtigung zeitlich begrenzt in der Arztpraxis oder dem Krankenhaus zu vergeben.
  • Um auch technisch sicherzustellen, dass der betroffene Leistungserbringer keine Möglichkeit zum Zugriff auf Ihre Daten mehr hat, können Sie beispielsweise bei Ihrem nächsten Besuch bei dem Leistungserbringer, dem Sie die Berechtigung entziehen wollen, die Berechtigung neu vergeben und die Mindestgültigkeitsdauer für Berechtigungen von einem Tag wählen. Mit Ablauf des Tages kann der Leistungserbringer nicht mehr auf die in der ePA gespeicherten Daten zugreifen. Wie bei der Berechtigungsverwaltung mit der ePA-Anwendung auch behält der Leistungserbringer sämtliche aus der ePA heruntergeladenen Daten jedoch in seinem IT-System.

Eine Übernahme der Daten bei Wechsel der Krankenkasse ist in der ePA nur über die ePA-Anwendung möglich. Wenn Sie weder eine ePA-Anwendung noch eine Vertretung nutzen, besteht beim Wechsel der Krankenkasse somit für Sie keine Möglichkeit der Datenübernahme. Zudem können Sie die Möglichkeiten zur Datenfreigabe für Forschungszwecke (vgl. 10.2) und die Datenbereitstellung von digitalen Gesundheitsanwendungen in die ePA nicht nutzen.

10. Welche weiteren Möglichkeiten bieten mir die ePA und die ePA-Anwendungen meiner Krankenkasse?

Neben den hier dargestellten Möglichkeiten der Datenspeicherung in der ePA bietet Ihnen die ePA-Anwendung weitere Zugriffsmöglichkeiten auf gesundheitsrelevante Dienste und Informationen. Diese führt Ihre Krankenkasse nach und nach ein.

10.1     Direkter Zugriff auf das nationale Gesundheitsportal aus der ePA-Anwendung

Um Ihnen zusätzliche Informationen für Ihre Gesundheit anzubieten, ist ein direkter Zugriff aus der ePA-Anwendung auf das nationale Gesundheitsportal vorgesehen. Weitere Informationen zum nationalen Gesundheitsportal finden Sie unter https://gesund.bund.de.

10.2     Freigabe der Daten für die Forschung (voraussichtlich ab dem 01. Juli 2024)

Die in Ihrer ePA gespeicherten Gesundheitsdaten können Sie in Zukunft zudem auch für Forschungszwecke zur Verfügung stellen. Die Datenbereitstellung ist dabei entsprechend den gesetzlichen Vorgaben freiwillig und ausschließlich in pseudonymisierter Form möglich. Der Gesetzgeber muss die rechtlichen Details zur Datenfreigabe für Forschungsvorhaben noch in geeigneter Form regeln. Ihre Krankenkasse stellt Ihnen die aktuellen Informationen vor der Einführung dieser Funktion gesondert bereit.

10.3     Nutzung eines Sofortnachrichten-Dienstes über die ePA-Anwendung (voraussichtlich ab dem 01. August 2024)

Neben der Nutzung für die ePA wird die ePA-Anwendung Ihrer Krankenkasse zukünftig auch eine Funktion zur sicheren Übermittlung von Sofortnachrichten an Ihre Krankenkasse umfassen und kann – falls die an Ihrer Behandlung beteiligten Leistungserbringer dies wünschen – auch zur Kommunikation mit Ihren Leistungserbringern genutzt werden.

10.4     Weitere Funktionen der ePA (voraussichtlich ab dem 01. Oktober 2024)

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Sie über einen online gespeicherten elektronischen Medikationsplan und eine elektronische Patientenkurzakte mit Ihren wichtigsten medizinischen Informationen verfügen können. Zugriff darauf haben Sie jedoch über die ePA-Anwendung Ihrer Krankenkasse. Sie können die Daten einsehen und gegebenenfalls löschen, Zugriffsberechtigungen verwalten sowie Protokolldaten über Zugriffe und Veränderungen der Daten nachsehen.

Die Funktionen umfassen auch die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Protokolldaten über Zugriffe und Veränderungen der Daten.

10.5     Daten zur pflegerischen Versorgung (voraussichtlich ab dem 01. Januar 2024)

Der Gesetzgeber sieht die Speicherung pflegerischer Informationen, wie beispielsweise Pflegeberichte oder Pflegeüberleitungsbögen, vor. Damit können an Ihrer Versorgung beteiligte Pflegedienste oder Pflegeeinrichtungen mit Ihrer Berechtigung die entsprechenden Dokumente in Ihrer ePA bereitstellen und nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass der Pflegedienst oder die Pflegeeinrichtung an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sind.

10.6     Abgabe und Zugriff auf Ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende (voraussichtlich im Laufe der Jahre 2023 oder 2024)

Sie erhalten zukünftig die Möglichkeit, Ihre Erklärung zur Organspende im Organspende-Register über Ihre ePA-Anwendung abzugeben. Die Erklärung als solche wird nicht in der ePA gespeichert, sondern in dem dafür vorgesehenen Register abgelegt. Weitere Informationen zur Organ- und Gewebespende erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/organspende.html

Einwilligung Grundmodul

Mit Hilfe des Moduls „Gesundheitsdaten“ können Sie Ihre Gesundheitsdaten (z.B. Allergien, Erkrankungen, Schwangerschaftsstatus) in Ihrem Gesundheitscockpit speichern, damit wir die Module, für die diese Daten notwendig sind (z.B. Vorsorgeerinnerungen, Medikations-plan), einfacher zur Verfügung stellen können, ohne dass Sie diese Daten dort erneut einge-ben müssen.
Zu diesem Zweck verarbeiten wir folgende Daten:
– Ihr Alter
– Ihr Geschlecht
– Schwangerschaftsstatus mit Datum, soweit Sie diesen angeben
– Bestehende Allergien, soweit Sie diese angeben
– Bestehende Erkrankungen, soweit Sie diese angeben
Um die Module, für die diese Daten benötigt werden, zu nutzen, müssen Sie bei den jeweili-gen Modulen nochmals gesondert einwilligen. Dieses Modul „Gesundheitsdaten“ dient nur der vereinfachten Datenerfassung, damit Sie Ihre Daten bei Nutzung mehrerer Module nicht mehrmals eingeben müssen.
Die Daten werden solange zu diesem Zweck verarbeitet, wie Sie das Modul „Gesundheitsda-ten“ bzw. die Module nutzen, die diese Daten benötigen. Sie können Ihre Einwilligung jeder-zeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt. Die Einwilligung ist freiwillig. Wenn Sie Ihre Einwilli-gung nicht erteilen, können Sie das Modul „Gesundheitsdaten“ bzw. die Module unserer App, die die entsprechenden Daten benötigen, nicht nutzen. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf sonstige Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung.

Einwilligung Impfempfehlung

Mithilfe des Moduls „Impfempfehlung“ können Sie sich, basierend auf Ihrem Alter und Ihrem Wohnort, an die laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen erin-nern lassen sowie, basierend auf dem Reiseland, dem An- & Abreisedatum und der Reise-art, an die laut STIKO und der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin empfohlenen Imp-fungen für Auslandsreisen erinnern lassen. Das Modul bietet Ihnen auch Informationen zu den jeweiligen Krankheitsbildern und den verfügbaren Impfstoffen.
Zu diesem Zweck verarbeiten wir folgende Daten:
Ihr Geburtsdatum
Ihr Geschlecht
Ihr Bundesland
Bereits erfolgte Impfungen, soweit Sie diese angeben
Ihr Reiseland, soweit Sie dieses angeben
An- und Abreisedatum zur Reise, soweit Sie diese angeben
Art der Reise, soweit sie diese angeben
Die Daten werden so lange zu diesem Zweck verarbeitet, wie Sie das Modul „Impfempfeh-lung” nutzen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit, der auf-grund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, wird dadurch nicht berührt. Die Einwilligung ist freiwillig. Wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen, können Sie das Modul „Impfempfehlung” nicht nutzen. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf sonstige Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung.

Einwilligung Medikationsinformation

Mit Hilfe des Moduls „Medikationsinformation“ können Sie sich, basierend auf Ihren Allergien, Erkrankungen und Medikamentenangaben, über Wechselwirkungen und Risiken bei der Einnahme von Medikamenten informieren. Das Modul kann Sie auch an die Einnahme von Medikamenten erinnern und Medikationspläne verarbeiten.
Zu diesem Zweck verarbeiten wir folgende Daten:
– Ihr Alter
– Ihr Geschlecht
– Bestehende Allergien, soweit Sie diese angeben
– Bestehende Erkrankungen, soweit Sie diese angeben
– Medikamente, die Sie einnehmen, soweit Sie diese angeben
– Medikationspläne, soweit Sie diese angeben
Zum Zweck der Suche von Medikamenten und Anzeige von Medikamenteninformationen setzen wir einen externen Dienstleister ein. An diesen werden die Daten über die von Ihnen eingenommenen Medikamente anonym übermittelt, um die Medikamentensuche und die Anzeige von Informationen über diese Medikamente zu ermöglichen.
Die Daten werden solange zu diesem Zweck verarbeitet, wie Sie die Medikationsinformation nutzen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt. Die Einwilligung ist freiwillig. Wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen, können Sie die Medikationsinformation nicht nutzen. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf sonstige Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung.

Einwilligung Vorsorgeerinnerungen

Mit Hilfe des Moduls „Vorsorgeerinnerung“ können Sie sich, basierend auf Ihrem Alter und Ihrem Geschlecht, an empfohlene Vorsorgeuntersuchungen oder geplante Termine für Vor-sorgeuntersuchungen erinnern lassen. Wenn Sie schwanger sind, können Sie sich optional auch an Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere erinnern lassen.
Zu diesem Zweck verarbeiten wir folgende Daten:
– Ihr Alter
– Ihr Geschlecht
– Schwangerschaftsstatus mit Datum, soweit Sie diesen angeben
– Termine von geplanten oder durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen
Die Daten werden solange zu diesem Zweck verarbeitet, wie Sie den Erinnerungsservice nutzen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt. Die Ein-willigung ist freiwillig. Wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen, können Sie den Erinnerungs-service für Vorsorgeuntersuchungen nicht nutzen. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf sonstige Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung.

Einwilligung eAU-Bescheinigung

Mithilfe des Moduls „eAU-Bescheinigung“ können Sie sich elektronische Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen anzeigen lassen, die Ihr Arzt an uns übermittelt hat. Das Modul bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Sie über den Erhalt einer neuen eAU mittels Push-Nachricht zu infor-mieren.
Zu diesem Zweck verarbeiten wir folgende Daten:
− Art und Status der Bescheinigung
− Dauer der Arbeitsunfähigkeit
− Ausstellender Arzt
− Enthaltene Diagnosen
− Optionale Angaben (z.B. Angaben in Verbindung mit einem Unfall oder Krankengeld-bezug)
Die Daten werden so lange zu diesem Zweck verarbeitet, wie Sie das Modul “eAU-Beschei-nigung” nutzen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht be-rührt. Die Einwilligung ist freiwillig. Wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen, können Sie das Modul “eAU-Bescheinigung” nicht nutzen. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf sonstige Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung.