Nachhaltigkeit

Klimaneutralität

Es sind nicht nur direkte Auswirkungen des Klimawandels wie Hitzewellen oder Hochwasser, die unsere Gesundheit bedrohen. Auch Infektionskrankheiten, Allergien, Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen oder Hautkrebs werden zunehmen. Umwelt und Gesundheit sind deshalb eng mit einander verbundene Themen. Die Bundesregierung hat daher beschlossen, Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln auf Basis der Agenda 2030 bis zum Jahr 2030 klimaneutral umzusetzen. Auch Krankenkassen sind davon betroffen.

Für die BKK W&F ist Nachhaltigkeit seit 2019 ein konkretes Thema. Ging es zu Beginn nur um die Ermittlung des unternehmensinternen ökologischen Fußabdrucks und dessen Kompensation, stehen mittlerweile weitreichende Veränderungen des Handelns als Verwaltungseinheit im Fokus der Bemühungen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen sollen sich als bundesunmittelbare Sozialversicherungsträger zumindest am Maßnahmenprogramm der Bundesregierung orientieren. Dieser umfasst neben dem klassischen Verwaltungshandeln auch Bereiche wie Mobilität und Gesundheit.

BKK Green Health

Nachhaltiges Verwaltungshandeln ist aber noch viel mehr: das BKK-System arbeitet bereits seit einigen Jahren gemeinsam an diesem Thema. Schon vor der Veröffentlichung des Maßnahmenprogramms der Bundesregierung im Bundes-Klimaschutzgesetz haben Betriebskrankenkassen, BKK Landesverbänden und dem BKK Dachverband die Initiative „BKK Green Health“ gegründet. Ziel ist es, eine gemeinsame Haltung zum Thema ökologische und soziale Nachhaltigkeit zu entwickeln. Schnell wurde dabei aber auch klar: Für gesetzliche Krankenkassen ist nahezu unmöglich, für die eigentlichen Versorgungsleistungen neben dem generellen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch die Kriterien der Nachhaltigkeit und der Gemeinwohlorientierung zum Maßstab ihres Handelns zu machen. Eine wesentliche Aufgabe der Initiative ist es daher, der Politik klarzumachen, dass Nachhaltigkeit und Gemeinwohl auch im Sozialgesetzbuch als Richtgröße der Verwirklichung sozialer Rechte unserer Versicherten einen Platz finden müssen.

„Agenda 2030“ , Klimaschutzgesetz (KSG)

Die „Agenda 2030“ wurde 2015 von den Vereinten Nationen einstimmig beschlossen. Mit ihr hat sich die Weltgemeinschaft 17 Ziele (Sustainable Development Goals, SDGs) für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung gesetzt. Die Ziele gelten universal und für alle Länder gleichermaßen. Sie reichen von der Beseitigung des weltweiten Hungers über die Stärkung von nachhaltigem Konsum und nachhaltiger Produktion bis hin zu Maßnahmen für den Klimaschutz. Gesundheit spielt im Rahmen des Nachhaltigkeitsziels 3 „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“ eine zentrale Rolle und ist mit allen anderen Nachhaltigkeitszielen eng verbunden.