Elektronische Patientenakte (ePA)

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Mittlerweile kann die elektronische Patientenakte (ePA) in ganz Deutschland genutzt werden. Mit der ePA haben Sie Ihre medizinischen Daten immer dabei – ganz ohne Papier. Wer das nicht möchte, kann jederzeit widersprechen.

+++ Die Nutzung der ePA über ein stationäres Gerät (Desktop-PC) ist wieder möglich. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: epaclient.de +++ Auch der “TI-Messenger” steht nun zur Verfügung. Da er direkt in die ePA-App integriert wird, ist die Verwendung an die Nutzung der ePA-App gebunden. Dies setzt aber keine Nutzung der ePA voraus. +++

Das ist eine ePA

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist der zentrale Speicherort für Ihre Gesundheitsdaten. Sie befindet sich auf einem virtuellen Speicher in der Telematik-Infrastruktur, dem bundesweiten Netzwerk für sicheren Datentransfer im Gesundheitswesen.

Auf die ePA zugreifen können neben dem oder der Inhaberin nur zugelassene Ärzte, Ärztinnen, Krankenhäuser.  Behandlungsdokumente und -daten werden darin von Ärzten und Ärztinnen gespeichert, damit sie sich austauschen können. Denn Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten und schutzwürdigsten Daten überhaupt. Darum steht die Sicherheit der Daten an erster Stelle. In der Telematik-Infrastruktur sind die Daten mehrfach verschlüsselt. Es ist somit ausgeschlossen, dass  andere nichtberechtigte Personen darauf zugreifen können – dies gilt auch für uns Krankenkassen!

Ab dem 15. Januar 2025 wurde die ePA zunächst in den Modellregionen getestet. Seit 29. April wird sie deutschlandweit ausgerollt.

Allen Versicherten, die der Nutzung nicht widersprochen haben, steht aber bereits  die „ePA für alle“ zur Eigennutzung als App zur Verfügung.

Funktionen
  • Dokumentenverwaltung: es lassen sich elektronische Arztbriefe,  Entlassbriefe, Befundberichte, Laborbefunde und Bildbefunde als PDF-Dateien und Informationen zur Medikation in Form einer Medikationsliste hinterlegen. Noch nicht hinterlegen lassen sich zunächst großen Dateien wie MRT-Bilder.
  • Abrechnungsdaten: nach entsprechender Berechtigung der BKK W&F erhalten Nutzende automatisch Zugriff auf ihre Abrechnungsdaten in Form einer Patientenquittung
  • Notfalldaten hinterlegen: In der elektronischen Patientenakte (ePA) können Ihre Notfalldaten gespeichert werden. Sobald Sie Ihrem Arzt die Berechtigung für die ePA erteilt haben, kann dieser folgende Informationen für Sie hinterlegen.
  • Abruf von e-Rezepten: Bitten Sie Ihren Arzt, Kopien Ihrer E-Rezepte in Ihrer ePA abzulegen. Vorteil: Sie haben sie immer und überall griffbereit.
  • Zahnbonusheft: Das elektronische Zahnbonusheft (e-Zahnbonusheft) ist die moderne Version des klassischen Bonushefts und damit Teil der ePA.
  • Impfpass: Der elektronische Impfpass oder auch e-Impfpass ist die moderne Version des klassischen Impfpasses und damit Teil der elektronischen Patientenakte.
  • Mutterpass: Der elektronische Mutterpass oder auch e-Mutterpass ist die moderne Version des klassischen Mutterpasses.
  • Kinderuntersuchungsheft: Das elektronische Kinderuntersuchungsheft (eU-Heft) ist die moderne Version des klassischen U-Heftes (Gelbes Heft) und damit Teil der elektronischen Patientenakte.
  • Schnittstelle zum Organspenderegister für die Abgabe einer Erklärung zur Organspende
  • Schnittstelle zum nationalen Gesundheitsportal: Sie wissen nicht, was der Diagnoseschlüssel auf Ihrer Krankmeldung bedeutet? Sie möchten sich näher über eine Erkrankung und Ihre Therapiemaßnahmen erkundigen? Das Nationale Gesundheitsportal hilft Ihnen dabei.
  • Schnittstelle zur Online-Geschäftsstelle der BKK W&F (beide Apps werden 2026 zu einer App vereinigt)
  • Schnittstelle zum TI-Messenger ePA (Dienst für Nachrichten von Versicherten an Leistungserbringer)
Einer ePA widersprechen

Einen Widerspruch können Sie  jederzeit formlos an uns senden, beispielsweise über folgendes Onlineformular:

Widerspruchsarten

Widerspruch gegen die generelle Einrichtung einer ePA*

Es wird keine ePA für Sie angelegt. Sollte Ihr Widerspruch nach der 6-wöchigen Frist im Rahmen der Erstanlage eintreffen, werden die angelegte ePA und die in ihr befindlichen Daten unwiderruflich gelöscht.

ODER 

Widerspruch gegen den Zugriff auf die ePA durch eine Leistungserbringereinrichtung*

Die betroffene Leistungserbringereinrichtung kann bis zum Widerruf nicht auf die Daten in Ihrer ePA zugreifen und damit keine Daten in der ePA lesen oder einstellen. Bereits von der Leistungserbringereinrichtung
heruntergeladene Daten bleiben in der Behandlungsdokumentation der Einrichtung verfügbar.

Widerspruch gegen das Einstellen von Dokumenten in einer Behandlungssituation durch eine Leistungserbringereinrichtung

Die Leistungserbringereinrichtung stellt die vom Widerspruch betroffenen Daten nicht in die ePA ein. Die Informationen stehen somit nicht in Ihrer ePA für Sie und andere Leistungserbringende zur Verfügung.

Widerspruch gegen das Einstellen von Daten zu in Anspruch genommenen Leistungen

Ihre Krankenkasse stellt keine Daten zu von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen in die ePA ein.

Widerspruch gegen die medizinischen Anwendungsfälle der ePA*

Die Nutzung des jeweiligen Anwendungsfalls ist nicht möglich. Detaillierte Informationen zu den Auswirkungen des Widerspruchs finden Sie im Abschnitt 7 der Pflichtinformationen.

Widerspruch gegen die Nutzung der ePA-Daten zu Forschungszwecken**

Die Nutzung der ePA-Daten zu Forschungszwecken ist entweder insgesamt oder für die angegebenen Zwecke nicht mehr zulässig. Die bis zum Widerspruch übermittelten und für konkrete Forschungsvorhaben bereits verwendeten Daten dürfen weiterhin für diese Forschungsvorhaben verarbeitet werden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt 12 der Pflichtinformationen.

* Bei einem Kassenwechsel überträgt Ihre bisherige Krankenkasse die Widerspruchsinformation an Ihre neue Krankenkasse.

** Ab voraussichtlich dem 15. Juli 2025 überträgt Ihre Krankenkasse die Widerspruchsinformation zur neuen Krankenkasse.

Widerruf eines Widerspruchs

Sie haben der Anlage einer ePA widersprochen und möchten diesen Widerspruch widerrufen?

Widerspruchsarten

Widerspruch gegen die generelle Einrichtung einer ePA*

Es wird keine ePA für Sie angelegt. Sollte Ihr Widerspruch nach der 6-wöchigen Frist im Rahmen der Erstanlage eintreffen, werden die angelegte ePA und die in ihr befindlichen Daten unwiderruflich gelöscht.

ODER 

Widerspruch gegen den Zugriff auf die ePA durch eine Leistungserbringereinrichtung*

Die betroffene Leistungserbringereinrichtung kann bis zum Widerruf nicht auf die Daten in Ihrer ePA zugreifen und damit keine Daten in der ePA lesen oder einstellen. Bereits von der Leistungserbringereinrichtung
heruntergeladene Daten bleiben in der Behandlungsdokumentation der Einrichtung verfügbar.

Widerspruch gegen das Einstellen von Dokumenten in einer Behandlungssituation durch eine Leistungserbringereinrichtung

Die Leistungserbringereinrichtung stellt die vom Widerspruch betroffenen Daten nicht in die ePA ein. Die Informationen stehen somit nicht in Ihrer ePA für Sie und andere Leistungserbringende zur Verfügung.

Widerspruch gegen das Einstellen von Daten zu in Anspruch genommenen Leistungen

Ihre Krankenkasse stellt keine Daten zu von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen in die ePA ein.

Widerspruch gegen die medizinischen Anwendungsfälle der ePA*

Die Nutzung des jeweiligen Anwendungsfalls ist nicht möglich. Detaillierte Informationen zu den Auswirkungen des Widerspruchs finden Sie im Abschnitt 7 der Pflichtinformationen.

Widerspruch gegen die Nutzung der ePA-Daten zu Forschungszwecken**

Die Nutzung der ePA-Daten zu Forschungszwecken ist entweder insgesamt oder für die angegebenen Zwecke nicht mehr zulässig. Die bis zum Widerspruch übermittelten und für konkrete Forschungsvorhaben bereits verwendeten Daten dürfen weiterhin für diese Forschungsvorhaben verarbeitet werden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt 12 der Pflichtinformationen.

* Bei einem Kassenwechsel überträgt Ihre bisherige Krankenkasse die Widerspruchsinformation an Ihre neue Krankenkasse.

** Ab voraussichtlich dem 15. Juli 2025 überträgt Ihre Krankenkasse die Widerspruchsinformation zur neuen Krankenkasse.

Gesetzliche Informationen zur ePA

Die vom Gesetzgeber zusammengestellten Informationen zur elektronischen Patientenakte nach § 343 SGB V für 2025 finden Sie nachfolgend zum Download:

Datenschutzerklärung ePA 21.11.2025

Diese Informationen gibt es auch in leichter Sprache hier zum Download.

Die elektronische Patienten-Akte – Informationen für Patienten und Patientinnen in Leichter Sprache

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Weitere Informationen

Weitere Themen:

Häufig gestellte Fragen

Einrichtung einer Patientenakte mit dem Smartphone

  1. App herunterladen
    Um eine selbst befüllbare ePA einzurichten, müssen Nutzer eines mobilen Endgeräts in einem ersten Schritt die App “Meine BKK W&F ePA” in den Stores von Google und Apple downloaden.
  2. Registrierung
    – Mit „Los geht‘s“ legen Sie Ihr Benutzerkonto an: Sie benötigen dazu Ihre Versichertennummer, die letzten 6 Stellen der Kennnummer (auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte) und Ihre Postleitzahl
    – Datenschutzhinweise und Einwilligungen zum Benutzerkonto akzeptieren
    – Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse: Sie erhalten eine E-Mail mit einem Aktivierungslink, den Sie bestätigen
    – App-Code festlegen: Vergeben Sie einen freiwählbaren 6-stelligen App-Code und bestätigen Sie diesen. Damit ist Ihr Gerät freigeschaltet.
  3. Identifizieren
    Für die sichere Identifizierung durch die Anlage einer digitalen Identität (“GesundheitsID”) haben Sie folgende Möglichkeiten:
    – Gesundheitskarte (NFC-eGK + PIN)
    – Personalausweis (Online-Ausweis = eID + PIN über Nect)
    – POSTIDENT (in einer Postfiliale):
    – Aktivierungscode (Aushändigung in unseren Geschäftsstellen, wir identifizieren Sie auf Basis von Personalausweis und Gesundheitskarte)
  4. Anmelden
    Sie können zwischen diesen Anmeldeverfahren auswählen:
    1. mit App-Code: höchster Komfort und hohe Sicherheit. Wer den App-Code nutzt, wird alle 6 Monate aufgefordert, eine Bestätigung der Identität durchzuführen (Gerätebindung)
    2. mit Gesundheitskarte (NFC-eGK + PIN): höchste Sicherheit. Für den Login benötigen Sie den dazugehörigen PIN
    3. mit elektronischem Personalausweis (Online-Ausweis): höchste Sicherheit. Für den Login benötigen Sie auch hier die dazugehörige PIN
  5. Nur bei Nutzung des App-Codes: Gerätebindung erzeugen
    Für die Nutzung des App-Codes muss zusätzlich eine Gerätebindung hergestellt werden, dafür stehen Ihnen alle oben genannten Identifizierungsverfahren zur Verfügung. Die Gerätebindung ist bei erstmaliger Verwendung des App-Codes zur Bestätigung Ihrer Identität erforderlich und muss alle 6 Monate aktualisiert werden.
  6. ePA einrichten
    Nach einem Klick auf „Patientenakte einrichten“ die Einwilligungen und Nutzungsbedingungen akzeptieren. Danach entscheiden Sie sich für ein Anmeldeverfahren in der Patientenakte:
    – Aktivierung ohne Gesundheitskarte (Komfortzugriff):
    Mit dem Schieberegler akzeptieren Sie ganz einfach den Zugriff ohne Ihre Gesundheitskarte. Hinweis: Die Variante mit Gesundheitskarte bietet einen höheren Zugriffsschutz.
    – Aktivierung mit Gesundheitskarte:
    Geben Sie Ihre PIN und Ihre Zugangsnummer ein und halten Ihre eGK an die Rückseite Ihres NFC-fähigen Smartphones. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem Aktivierungslink. Das Gerät ist freigeschaltet.

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