Selbstverwaltung

Das Selbstverwaltungsorgan der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN (BKK W&F) ist der Verwaltungsrat, der nach dem Selbstverwaltungsrecht der gesetzlichen Sozialversicherung gewählt wird.

Die Selbstverwaltung findet sich als demokratisches Element in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens und ist tragendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Staat gibt dabei den gesetzlichen Rahmen vor und übt die Rechtsaufsicht aus. Ihre konkreten Belange regeln die Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber als Betroffene und Beitragszahler in den Selbstverwaltungsorganen jedoch selbst. Damit ist gewährleistet, dass die Gestaltung der Gesundheitsversorgung der Lebenswirklichkeit entspricht und sachorientierte Entscheidungen getroffen werden.

Der Verwaltungsrat der BKK W&F

Dem Verwaltungsrat gehören in der laufenden Wahlperiode (2023 bis 2029) derzeit folgende Versicherten- und Arbeitgebervertreter an:

Alternierende Vorsitzende: 
Joy Killinger, Wolfgang Hübel

Arbeitgebervertreter: 
Joy Killinger, Petra Schulz, Axel Bindewalt, Robert Hammer, Annet-Mugin Kohlmann

Versichertenvertreter:
Wolfgang Hübel, Heike Diehl, Dirk Holtmann, Helge Weindel, Dieter Rau

Die Aufgaben des Verwaltungsrates bestehen unter anderem darin

  • den Vorstand zu wählen und zu überwachen
  • die Satzung zu beschließen
  • den Haushaltsplan zu prüfen und abzunehmen


Der Verwaltungsrat hat umfangreiche Kontroll- und Informationsrechte, um seinen Aufgaben nachkommen zu können. Er hat das Recht alle Geschäfts- und Verwaltungsunterlagen einzusehen und zu prüfen.

Für die Umsetzung der vom Verwaltungsrat getroffenen Entscheidungen ist Vorständin Maribel Soto Sobrino-Bahri verantwortlich.

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