Selbstverwaltung

Selbstverwaltung

Das Selbstverwaltungsorgan der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN (BKK W&F) ist der Verwaltungsrat, der nach dem Selbstverwaltungsrecht der gesetzlichen Sozialversicherung gewรคhlt wird.

Die Selbstverwaltung findet sich als demokratisches Element in vielen Bereichen des รถffentlichen Lebens und ist tragendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Staat gibt dabei den gesetzlichen Rahmen vor und รผbt die Rechtsaufsicht aus. Ihre konkreten Belange regeln die Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber als Betroffene und Beitragszahler in den Selbstverwaltungsorganen jedoch selbst. Damit ist gewรคhrleistet, dass die Gestaltung der Gesundheitsversorgung der Lebenswirklichkeit entspricht und sachorientierte Entscheidungen getroffen werden.

Der Verwaltungsrat der BKK W&F

Dem Verwaltungsrat gehรถrenย in der laufenden Wahlperiode (2023 bis 2029)ย folgende Versicherten- und Arbeitgebervertreter an:


Alternierende Vorsitzende:ย 
Joy Killinger, Wolfgang Hรผbel


Arbeitgebervertreter:ย 
Joy Killinger, Petra Schulz, Axel Bindewalt, Robert Hammer, Fiona Wemhoff


Versichertenvertreter:
Wolfgang Hรผbel, Heike Diehl, Dirk Holtmann, Helge Weindel, Dieter Rau


Die Aufgaben des Verwaltungsrates bestehen unter anderem darin

  • den Vorstand zu wรคhlen und zu รผberwachen
  • die Satzung zu beschlieรŸen
  • den Haushaltsplan zu prรผfen und abzunehmen


Der Verwaltungsrat hat umfangreiche Kontroll- und Informationsrechte, um seinen Aufgaben nachkommen zu kรถnnen. Er hat das Recht alle Geschรคfts- und Verwaltungsunterlagen einzusehen und zu prรผfen.

Fรผr die Umsetzung der vom Verwaltungsrat getroffenen Entscheidungen ist Vorstรคndin Maribel Soto Sobrino-Bahri verantwortlich.