Das Selbstverwaltungsorgan der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN (BKK W&F) ist der Verwaltungsrat, der nach dem Selbstverwaltungsrecht der gesetzlichen Sozialversicherung gewählt wird.
Die Selbstverwaltung findet sich als demokratisches Element in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens und ist tragendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Staat gibt dabei den gesetzlichen Rahmen vor und übt die Rechtsaufsicht aus. Ihre konkreten Belange regeln die Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber als Betroffene und Beitragszahler in den Selbstverwaltungsorganen jedoch selbst. Damit ist gewährleistet, dass die Gestaltung der Gesundheitsversorgung der Lebenswirklichkeit entspricht und sachorientierte Entscheidungen getroffen werden.
Dem Verwaltungsrat gehören in der laufenden Wahlperiode (2017 bis 2023) folgende Versicherten- und Arbeitgebervertreter an:
Alternierende Vorsitzende:
Klaus Kammer, Wolfgang Hübel
Arbeitgebervertreter:
Klaus Kammer, Wolf-Arne Müller, Petra Schulz, Sandra Nicklisch, Wolfgang Kohler
Versichertenvertreter:
Heike Diehl, Wolfgang Hübel, Johann Kornmeier, Helge Weindel, Dieter Rau
Die Aufgaben des Verwaltungsrates bestehen unter anderem darin
Der Verwaltungsrat hat umfangreiche Kontroll- und Informationsrechte, um seinen Aufgaben nachkommen zu können. Er hat das Recht alle Geschäfts- und Verwaltungsunterlagen einzusehen und zu prüfen.
Für die Umsetzung der vom Verwaltungsrat getroffenen Entscheidungen ist Björn Hansen als Vorstand der BKK W&F verantwortlich.