Kurz und Knapp - 13.12.2023

Unbedenklichkeitsbescheinigung digital

Ab dem 1. Januar 2024 können Arbeitgeber Unbedenklichkeitsbescheinigungen elektronisch anfordern. Dies wurde mit dem Achten SGB IV-Änderungsgesetz beschlossen. Unbedenklichkeitsbescheinigungen können dann über systemgeprüfte Entgeltabrechnungsprogramme oder maschinelle Ausfüllhilfen wie das SV-Meldeportal bei den Einzugsstellen (Krankenkassen, Minijob-Zentrale) beantragt werden. Der Arbeitgeber erhält das Ergebnis unmittelbar nach der Prüfung per Datensatz elektronisch zurück.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden von Unternehmen v. a. dann benötigt, wenn sie an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen möchten. Auch Nach- bzw. Subunternehmer müssen regelmäßig entsprechende Bescheinigungen anfordern. Die Einzugsstellen bescheinigen damit, dass der Arbeitgeber seinen Beitrags- und Meldepflichten ordnungsgemäß nachkommt.

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