Der gesetzliche Mindestlohn soll ab dem 1. Oktober 2022 auf 12 EUR brutto je Zeitstunde angehoben werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett am 23. Februar 2022 beschlossen hat (โGesetz zur Erhรถhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu รnderungen im Bereich der geringfรผgigen Beschรคftigungโ). Seit Beginn des Jahres 2022 betrรคgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 EUR pro Stunde. Zum 1. Juli 2022 erfolgt nach der Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung auf Empfehlung der Mindestlohnkommission eine weitere Anhebung auf 10,45 EUR.
Nach der einmaligen, gesetzlichen Anhebung des Mindestlohns auf 12 EUR ab dem 1. Oktober 2022, mit der die Ampelkoalition ein Wahlkampfversprechen umsetzen will, soll im Anschluss wieder die Mindestlohnkommission fรผr weitere Erhรถhungen zustรคndig sein, erstmals mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024.