Auch nachdem nahezu alle Corona-Maßnahmen aufgehoben wurden, bleiben für einige Menschen mit Long-COVID-Symptomen die Folgen des Virus‘ präsent. Dies stellt sowohl die Erkrankten als auch ihre Arbeitgeber vor große Herausforderungen. Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) kann ein guter Weg sein, damit der erkrankte Arbeitnehmer an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann.
Langzeitfolgen des Corona-Virus
Nach einer überstandenen Corona-Infektion kann es zu länger andauernden Beschwerden kommen, deren Ursachen anderweitig nicht erklärbar sind. Diese werden als Long- bzw. Post-COVID-Syndrom bezeichnet. Nach einer aktuellen Studie der Fachzeitschrift „Natur Reviews Microbiology“(Stand: 13. Januar 2023, ogy.de/nature-long-covid) sind weltweit mindestens zehn Prozent der Corona- Infizierten von Long-COVID betroffen. Allein in Deutschland geht die Studie von mindestens einer Million Betroffenen aus.
Dabei ist das Spektrum der Symptome vielfältig: Mittlerweile sind laut Forschern mehr als 200 oft unterschiedlich schwere Symptome identifiziert worden. Betroffene klagen z. B. über Müdigkeit und Erschöpfung, Kurzatmigkeit sowie Konzentrations- und Gedächtnisprobleme, die sie in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und teils auch zu längerer Arbeitsunfähigkeit führen können. Die meisten Long-COVID-Erkrankten sind nach einigen Wochen oder Monaten wieder gesund, eine ganze Reihe von Betroffenen aber auch länger anhaltend krank, v. a. dann, wenn sich aus Long-COVID z. B. das Chronische Fatigue-Syndrom entwickelt.
Praxistipp
Long-COVID ist der Oberbegriff für Langzeitfolgen nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Zu Long-COVID gehört auch das Post-COVID-Syndrom. Man spricht vom Post-COVID-Syndrom, wenn Long-COVID-Beschwerden nach drei Monaten noch bestehen und mindestens zwei Monate lang anhalten oder wiederkehren. (Quelle: bundesregierung.de)
Stufenweise Wiedereingliederung
Sind Beschäftigte wegen Long-COVID für eine längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt, kann es sein, dass sie nur schrittweise wieder ins Arbeitsleben zurückkehren können, da sie ihre Leistungsfähigkeit über einen längeren Zeitraum erst wieder aufbauen müssen. In diesen Fällen kann ein BEM hilfreich sein. Dabei sollte erwogen werden, ob die stufenweise Wiedereingliederung nicht über die üblichen vier bis acht Wochen, sondern über einen längeren Zeitraum erfolgen kann. So kann sie z. B. auch auf sechs Monate angelegt werden, im Einzelfall sogar über eine noch längere Zeit.
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind, ein Angebot zu einem BEM zu machen – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter des Betriebes. Das BEM kann nur mit ihrem Einverständnis durchgeführt werden. Ziel des BEM ist es, den Arbeitsplatz und die Arbeitszeit der Beschäftigten so anzupassen, dass sie wieder arbeitsfähig sind.
Wichtig ist, dass die Arbeitsaufnahme in kleinen Schritten erfolgt, da eine Überanstrengung oder Überforderung schnell wieder zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes und erneuten Fehlzeiten führen könnte. Während der Wiedereingliederung sollten Führungskräfte bzw. Mitarbeiter der Personalabteilung den Betroffenen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Auf diese Weise kann gemeinsam überlegt werden, welchen Unterstützungsbedarf sie haben und ob ggf. Maßnahmen angepasst werden können.
Wenn der Beschäftigte in seinem alten Arbeitsbereich nicht mehr voll einsatzfähig sein sollte, können Arbeitgeber prüfen, welche anderen Fähigkeiten er hat und wo er im Betrieb noch tätig werden könnte. Auch wenn der Beschäftigte dann z. B. mit einer etwas verminderten Stundenzahl arbeitet, bleiben seine Arbeitskraft, Erfahrungen und sein Fachwissen für den Betrieb erhalten – in Zeiten des Fachkräftemangels ein großer Vorteil.