Personalpraxis - 23.06.2022

Brandschutz im Betrieb

„Feuer!“ Dieser Ruf ist in den meisten Betrieben glücklicherweise nur selten zu hören. Entsprechend halten viele v. a. kleinere Unternehmen die Brandgefahr für sehr gering und investieren nur das Minimum in Brandschutz – dabei kann ein Feuer ein Unternehmen leicht die Existenz kosten.

Vorsicht und rechtzeitiges Planen

Oft werden schon die Brandursachen zu gering eingeschätzt. Denn nicht nur offenes Feuer oder eine achtlos weggeworfene Zigarette kann einen Brand auslösen. Zu den typischen Brandursachen gehören auch technische Defekte, Blitzeinschläge, Reparaturmaßnahmen, Nachlässigkeiten im menschlichen Verhalten oder Brandstiftung.

Vorsicht ist besser als Schadensbekämpfung

Gerade im Brandschutz gilt, dass Brandgefahren immer gleich bei der Einrichtung von Räumen mitgedacht werden müssen. Das betrifft nicht nur eine ausreichende Absicherung durch hochwertige Rauch- und Brandmelder, regelmäßig überprüfte Feuerlöscher und eine funktionstüchtige, dokumentiert gewartete Löschanlage. Ebenso wichtig sind feuerhemmende Materialien, Feuerschutztüren vor größeren elektronischen Anlagen wie Servern, gut ausgeschilderte und konsequent freigehaltene Fluchtwege und Feuertreppen.

Rechtzeitig Pläne erstellen

Wenn Arbeitgeber ihr Betriebsgebäude nicht selbst errichtet haben, müssen sie sich über die vorgesehenen Brandschutzmaßnahmen informieren und diese an ihre betrieblichen Belange anpassen. Unternehmen sollten hier die fachliche Beratung durch einen Brandschutzbeauftragten oder die Feuerwehr in Anspruch nehmen und ein vollständiges Brandschutzkonzept erstellen. Wichtig ist auch, die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung präventiv einzurichten und funktionstüchtig zu halten. Das bedeutet, dass Arbeitgeber Meldemöglichkeiten an Notfallambulanzen und die nächstgelegene Feuerwache herstellen sollten. Mindestens müssen die entsprechenden Telefonnummern überall im Betrieb gut sichtbar aushängen. Eventuell müssen Unternehmen auch eine Notrufverbindung herstellen – etwa, wenn es im Gebäude einen Fahrstuhl gibt.

Praxistipp

Laserdrucker können von Hackern gezielt überlastet und damit zur Brandquelle werden. Sie sollten nach Geschäftsschluss konsequent vom Stromnetz getrennt werden.

Fluchtwege und “Fehlerquelle” Mensch

Fluchtwege – ein Kapitel für sich

Die Breite von Fluchtwegen berechnet sich nach der Anzahl der Personen im Gebäude. Bei bis zu 5 Personen beträgt sie nur 87,5 Zentimeter und steigt bei mehr als 300 Personen bis auf 240 Zentimeter. Auch müssen sich alle Türen in Fluchtrichtung öffnen lassen. Unter bestimmten Umständen wird ein Flucht- und Rettungswegeplan und/oder eine Brandschutzordnung benötigt; beide Dokumente müssen jedem Mitglied der Belegschaft bekannt sein.

Zudem muss je nach Landesbauordnung und/oder Betriebsstättenverordnung ein Brandschutzbeauftragter bestellt und weitergebildet werden, der auf die Einhaltung der Vorgaben z. B. bei Rauchmeldern, Brandmeldeanlagen, Feuerlöschern und Fluchtwegen samt Beschilderung achtet und v. a. die regelmäßige Wartung veranlasst. Seine Aufgaben sind in der Richtlinie vfdb 12-09/01-2009-03 der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e. V. beschrieben.

„Fehlerquelle“ Mensch

Nicht nur Brände, sondern auch Fehler bei deren Bekämpfung und bei der Rettung von Menschen gehen oft auf menschliches Versagen zurück. Deshalb gehören regelmäßige Evakuierungsübungen zu den Verpflichtungen des Arbeitgebers. Eine bestimmte Frequenz für diese Übungen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, je nach Branche und Brandgefahr empfehlen Experten etwa jedes halbe Jahr eine Übung abzuhalten.

In Schulungen sollten die Mitarbeiter sowohl Anweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen und der korrekten Lagerung von brennbaren Stoffen erhalten als auch allgemeine Betriebsanweisungen, wie Brandgefahren zu reduzieren und Feuerlöscheinrichtungen zu bedienen sind.

Checkliste Brandschutz

Alle Personen, die sich in einem Betriebsgebäude aufhalten, müssen darüber informiert werden, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen. Dies kann geschehen durch:

  • Brandschutzordnung
  • Unterweisung des Personals
  • Brandschutzübungen
  • Brandschutzbeauftragte/-warte
  • Aushang von Flucht- und Evakuierungsplänen
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