Personalpraxis - 09.11.2022

Die richtige Temperatur am Arbeitsplatz

Die steigenden Energiepreise und ein möglicher Gasnotstand im bevorstehenden Herbst und Winter sind nicht nur im privaten Bereich, sondern auch für viele Unternehmen ein zentrales Thema. Die Bundesregierung hat aus diesem Grund eine neue Energieeinsparverordnung beschlossen, die dabei helfen soll, den Gas- und Energieverbrauch in Deutschland zu senken. Dies betrifft u. a. auch die Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz.

Mindesttemperaturen sind festgelegt

Eines steht fest: Das Heizen und die Kosten für Strom werden in dieser Winter- Saison deutlich teurer. Jeder Einzelne, aber auch jedes Unternehmen ist gefragt, Energie zu sparen – nicht zuletzt aus Kostengründen und aufgrund des Klimawandels. Mit der neu erlassenen Energieeinsparverordnung der Bundesregierung gelten vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023 kurzfristige Energiesparregeln, die auch den Arbeitsplatz betreffen.

Jeder Beschäftigte kennt das: Ist die Temperatur am Arbeitsort für eine längere Zeit sehr hoch oder sehr niedrig, wirkt sich das nicht nur negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden aus, sondern kann auch die Arbeitsfähigkeit stark einschränken. Aus diesem Grund fordert die Arbeitsstättenverordnung für Arbeitsräume (ASR A3.5) „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen“. Konkretisiert werden diese in den sog. Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Abhängig von der Schwere der Tätigkeit sowie der Arbeitshaltung liegen sie zwischen 12 Grad Celsius bei harter körperlicher Arbeit und 20 Grad Celsius bei physisch weniger anstrengenden Tätigkeiten.

Mindestwerte der Lufttemperatur in Arbeitsräumen

KörperhaltungArbeitsschwere
 leichtmittelschwer
Sitzen20 Grad19 Grad
Stehen/Gehen19 Grad17 Grad12 Grad

Raumtemperatur absenken

Die seit dem 1. September 2022 geltende Energieeinsparverordnung sieht in allen öffentlichen Nichtwohngebäuden (z. B. Verwaltungsgebäude, Rathäuser, Bibliotheken etc.) eine Absenkung der Lufttemperatur in Arbeitsräumen um 1 Grad vor – außer bei schweren Tätigkeiten. Bei leichter, sitzender Tätigkeit in Büroräumen wird z. B. die empfohlene Temperatur von 20 auf 19 Grad Celsius abgesenkt. Ebenso sollen sog. Durchgangsbereiche, wie z. B. große Hallen, Flure, Foyers oder Technikräume, möglichst nicht mehr geheizt werden. Ausgenommen von der Regelung sind Kliniken, Pflegeeinrichtungen und andere soziale Einrichtungen. Auch wenn die Gesundheit der Beschäftigten durch die niedrige Raumtemperatur gefährdet sein sollte, sind Ausnahmen von der Temperaturobergrenze möglich, wenn z. B. keine anderen Lösungen wie Homeoffice infrage kommen.

Obwohl die Energieeinsparverordnung in erster Linie die öffentliche Verwaltung betrifft, wird mit ihr auch gewerblichen Unternehmen die Möglichkeit gegeben, weniger heizen zu dürfen und die bisher empfohlene Lufttemperatur analog der öffentlichen Verwaltung rechtssicher abzusenken.

Auch wichtig: energiesparendes Lüften

Für ein gesundes Raumklima ist v. a. in der kalten Jahreszeit regelmäßiges Lüften unerlässlich, nicht zuletzt, um Müdigkeit und Konzentrationsschwierigkeiten zu verhindern: Verbrauchte Luft wird durch sauerstoffreiche ersetzt und die Luftfeuchtigkeit wird reguliert. Letztere sollte konstant zwischen 40 und 60 Prozent liegen. Um das Lüften möglichst energiesparend durchzuführen, ist das sog. Stoßlüften besonders effizient. Dabei werden die Fenster für ca. 5 bis 10 Minuten weit geöffnet – abhängig von der Personenzahl im Raum, der Raumgröße sowie der Temperaturdifferenz zwischen drinnen und draußen. Von der sog. Spaltlüftung, bei der die Fenster kontinuierlich „auf Kipp“ stehen, wird dagegen abgeraten, da der Luftaustausch deutlich geringer ist und zu viel Energie verloren geht.

Praxistipp

Zum 1. Oktober 2022 greift eine zweite Energieeinsparverordnung, die für zwei Jahre gilt. Sie legt mittelfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung fest, von denen auch Firmengebäude betroffen sein können. Dies sind z. B. eine jährliche Heizungsüberprüfung für Gebäude mit Gasheizung sowie verpflichtende Energieeffizienzmaßnahmen für Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden pro Jahr.

Tipps für richtiges Heizen

  • Keine großen Möbel, wie Schreibtische und Schränke vor die Heizkörper stellen, damit sich die Wärme gut im Raum verteilen kann.
  • Die Raumtemperatur sollte tagsüber möglichst konstant gehalten und ggf. nur nachts etwas heruntergeregelt werden.
  • Bei sehr kalten Außentemperaturen sollte jede Heizung mindestens auf der Frostschutzeinstellung (Schneeflocke/ Stern) stehen.
  • Die Heizkörper sollten vor Beginn der Heizsaison gewartet und ggf. entlüftet werden. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob Fenster und Türen isoliert werden müssen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

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