Personalpraxis - 28.04.2021

Programm “Ausbildungsplätze sichern” verbessert

Viele ausbildungsberechtigte Betriebe in Deutschland planen aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und der damit verbundenen finanziellen Einbußen und ungewissen Geschäftserwartung, ihr Lehrstellenangebot im Ausbildungsjahr 2021/2022 einzuschränken oder ganz darauf zu verzichten. Um diesem Trend entgegenzuwirken, hat das Bundeskabinett am 17. März 2021 ein verbessertes Förderprogramm für ausbildungswillige Betriebe beschlossen.

Programm Ausbildungsplätze sichern verbessert
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Bundesprogramm für Ausbildung ausgeweitet

Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) könnte jeder zehnte ausbildungsfähige Betrieb zum neuen Ausbildungsjahr acht bis zehn Prozent weniger Lehrstellen anbieten als noch im Vorjahr. In Branchen, die stark von der Pandemie betroffen sind, wie das Hotel- und Gastgewerbe sowie in kleinen Betrieben, kann der Anteil deutlich höher liegen. Laut IAB wäre dies mittel- und langfristig nicht nur für die Auszubildenden ein großes Problem, sondern v. a. für die Unternehmen, denen schon bald gut ausgebildete Fachkräfte fehlen würden.

Um ausbildende Betriebe, die von der Corona-Krise betroffen sind, zu unterstützen, hatte die Bundesregierung bereits Ende Juli 2020 das Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ aufgelegt. Dieses gilt v. a. für kleine und mittelständische Firmen, die trotz Umsatzeinbrüchen ihre Ausbildungsplätze erhalten oder sogar ausgebaut haben. Im Dezember 2020 erfolgte erstmals eine Überarbeitung des Programms. Das Bundeskabinett hat nun eine Verlängerung und Ausweitung des Förderprogramms beschlossen, um die betriebliche Ausbildung während der Corona-Krise zu sichern. Dies betrifft u. a. die Ausbildungsprämie, die Ausbildungsprämie plus, Zuschüsse für Lehrgangskosten für Azubis sowie die Übernahmeprämie für Azubis bei Insolvenzen.

Die Ausbildungsprämien für Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, werden – rückwirkend zum 16. Februar 2021 – zunächst in bisheriger Höhe verlängert.

Ausbildungs- und Übernahmeprämie verdoppelt

Ausbildungsprämie verdoppelt

Nach den aktuellen Beschlüssen wird die Ausbildungsprämie für Betriebe, die trotz Umsatzeinbrüchen während der Pandemie die Lehrstellen im Ausbildungsjahr 2021/2022 im Vergleich zu den letzten drei Jahren nicht abbauen, von 2.000 auf 4.000 EUR verdoppelt. Unternehmen, die ihre Ausbildungskapazität ausbauen und mehr Auszubildende als im Durchschnitt der letzten drei Jahre einstellen, sollen einen Zuschuss von 6.000 EUR anstelle von 3.000 EUR (Ausbildungsprämie plus) erhalten. Die höheren Prämien gelten für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen.

Zugangsbedingungen gelockert

Die erhöhte Ausbildungsprämie soll ab 1. Juni nicht mehr nur für kleine und mittelständische Firmen mit bis zu 249 Mitarbeitern gelten, sondern auch für größere Betriebe mit bis zu 499 Beschäftigten.

Übernahmeprämie verdoppelt

Unternehmen, die einen Auszubildenden von einem insolventen Unternehmen übernommen haben, können schon bislang eine sog. Übernahmeprämie von 3.000 EUR erhalten. Diese Prämie soll auf 6.000 EUR verdoppelt werden. Sie soll außerdem auch dann gezahlt werden können, wenn „aus wichtigem pandemiebedingtem Grunde“ die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ausgesprochen oder es durch einen Auflösungsvertrag einvernehmlich aufgelöst wurde. Die Übernahmeprämie soll bis Ende 2021 verlängert werden und gilt für Betriebe mit bis zu 499 Beschäftigten.

Kurzarbeit

Betriebe mit max. 499 Beschäftigten, die trotz Kurzarbeit die Ausbildung regulär fortsetzen, erhalten einen Lohnzuschuss in Höhe von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung. Die Förderung wird für jeden Monat gezahlt, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mind. 50 Prozent angezeigt hat. Auch diese Regelung soll nun bis Ende 2021 verlängert werden. Neu geschaffen wird ein Zuschuss für die Ausbilder in Höhe von 50 Prozent des jeweiligen Gehaltes – maximale Bemessungsgrundlage ist ein monatlicher Bruttolohn von 4.000 EUR (zuzüglich 20 Prozent Sozialversicherungspauschale). Auch hier soll die Förderung auf Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern ausgeweitet werden und bis Ende 2021 gelten. Der Antrag ist monatlich zu stellen, spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem Monat, für den der Antrag gilt.

Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen

Einen Sonderzuschuss soll es für Kleinstunternehmen geben, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise einstellen mussten. So können Betriebe mit bis zu vier Mitarbeitern pauschal 1.000 EUR je Azubi bekommen, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben. Der Antrag ist bis zum 31. Juli 2021 zu stellen.

Abschlussprüfungsvorbereitungskurse

Künftig können für pandemiebetroffene Unternehmen die Kosten für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende hälftig bezuschusst werden, max. mit 500 EUR.

Praxistipp

Bei der Durchführung einzelner Teile oder Abschnitte der Berufsausbildung außerhalb des eigentlichen Ausbildungsbetriebes (sog. Auftrags- oder Verbundausbildung) können Betriebe oder überbetriebliche Ausbildungsstätten eine Förderung erhalten, wenn diese mindestens vier Wochen andauert.

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